Inhalt (10 Abschnitte)
- Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wie viel Geld bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit?
- Wie wirkt sich Dienstunfähigkeit auf die Pension aus? Zwei Modellrechnungen
- Was bekommen Beamte bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung?
- Sonderfall Dienstunfall: Wenn die Pension höher ausfällt
- Welche Rente wäre in den Modellen passend?
- Welche Rolle spielt die Gesundheit beim Abschluss?
- Für wen ist die BU besonders wichtig – und wie lösen sich Hürden?
- Was kostet die Absicherung – und was ist bezahlbar?
- Wie gehen Sie vor? Vier Schritte
- Fast jeder Beamte hat eine Lücke: Ihre Höhe bestimmen Status, Dienstjahre, Alter und der Abstand zwischen Netto-Pension und heutigem Netto – je früher abgesichert, desto günstiger.
- Die Pension beträgt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mindert sich bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 % und setzt fünf Jahre Dienstzeit voraus (§§ 4, 14 BeamtVG).
- In der Modellrechnung mit 10 Dienstjahren und Dienstunfähigkeit mit 40 bleibt eine Lücke von rund 990 € im Monat; im Modell mit 25 Dienstjahren und Dienstunfähigkeit mit 55 rund 2.000 €, weil das Gehalt höher ist.
- Die Lücke schließt eine Absicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel; der Start im DU-Check erfolgt ohne Gesundheitsfragen.
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Für die meisten Beamten ja – denn zwischen Pension und Netto entsteht eine spürbare Lücke: Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mindert sich bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 % und setzt fünf Jahre Dienstzeit voraus (§§ 4, 14 BeamtVG). Wie groß Ihre Lücke ist, zeigt eine Rechnung mit Ihren Zahlen (Stand 25.10.2026).
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten Beamten lautet die Antwort ja; wie groß die Lücke ist, hängt von drei Dingen ab. Erstens vom Status. Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 37 BBG), Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit ebenfalls (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG). Ein Ruhegehalt erhalten sie nur nach fünf Dienstjahren oder bei Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG); sonst werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI), was kein Schutz vor Dienstunfähigkeit ist. Zweitens von den Dienstjahren: Das Ruhegehalt wächst mit jedem Jahr um 1,79375 %. Drittens von Ihren Verpflichtungen: Kredit, Partner, Kinder.
Selbst bei vielen Dienstjahren, Rücklagen und wenigen Verpflichtungen deckt die Pension das gewohnte Netto meist nicht – das zeigt die Rechnung unten. Die Absicherung ist deshalb für fast alle Beamten die wichtigste private Vorsorge; die Rechnung macht Ihre Lücke konkret.
Wie viel Geld bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit?
Das Ruhegehalt berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1, als ruhegehaltfähig bezeichnete Zulagen; Faktor 0,9901, § 5 BeamtVG) und dem Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Wird ein Beamter vor dem 60. Geburtstag dienstunfähig, werden die Monate bis zum 60. Geburtstag zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Eine Mindestversorgung sichert mindestens 35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € – nicht bei weniger als fünf Dienstjahren (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).
Ein Euro-Wert für die Mindestversorgung lässt sich nur mit dem Besoldungsstand Ihres Dienstherrn nennen. Wir verwenden in den Modellrechnungen deshalb den Richtwert 3.350 € für die Endstufe A 4 und weisen darauf hin, dass der Wert veränderbar ist. Sie können im DU-Lücken-Rechner Ihren Wert eintragen.
Wie wirkt sich Dienstunfähigkeit auf die Pension aus? Zwei Modellrechnungen
Die folgenden Rechnungen sind Modelle nach Bundesrecht, keine Personen und kein Angebot. Annahmen: Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 %; Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €; die Netto-Gehälter sind frei gewählt.
| Größe | Modell A: früh im Dienst | Modell B: viele Dienstjahre |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 3.800 € | 5.200 € |
| Dienstjahre / Alter bei Dienstunfähigkeit | 10 / 40 Jahre | 25 / 55 Jahre |
| Zurechnungszeit | 13,3 Jahre | 3,3 Jahre |
| Ruhegehaltssatz nach Abschlag | 37,3 % | 45,3 % |
| Ruhegehalt nach Regelfall (brutto) | 1.405 € | 2.334 € |
| Mindestversorgung (brutto) | 2.187 € | 2.187 € |
| Anzusetzende Pension (brutto, höherer Wert) | 2.187 € | 2.334 € |
| Pension netto (−15 %) | 1.859 € | 1.984 € |
| Netto heute (Annahme) | 2.850 € | 4.000 € |
| Lücke pro Monat | 991 € | 2.016 € |
Modell A zeigt, wie die Mindestversorgung einen Teil auffängt, aber eine Lücke von rund 990 € lässt. Modell B zeigt das Gegenteil dessen, was viele erwarten: Trotz vieler Dienstjahre bleibt die Lücke größer, weil das Gehalt höher ist und der Abschlag von 10,8 % voll greift. Wer „viele Dienstjahre“ hat, ist also nicht automatisch ausreichend versorgt – entscheidend ist der Abstand zum Netto. Die Rechenformel steht mit allen Fundstellen im DU-Lücken-Rechner.
Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Mindestversorgung
Modellrechnung Euro pro Monat: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %
Eigene Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €, Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 % angenommen. Kein Angebot, keine Person; Stand 24.10.2026.
Was bekommen Beamte bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung?
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ gehört zum Versicherungsvertragsrecht (§ 172 VVG), nicht zum Beamtenrecht. Beamte erhalten bei Berufsunfähigkeit im Sinne der BU also nur dann etwas, wenn sie eine private Versicherung haben. Das Beamtenrecht kennt die Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG) und leistet das Ruhegehalt. Wie sich die beiden Begriffe unterscheiden und wann sie auseinanderfallen, erklärt der Beitrag Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Sonderfall Dienstunfall: Wenn die Pension höher ausfällt
Ist die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden, gilt ein günstigerer Maßstab. Das Unfallruhegehalt erhöht den Ruhegehaltssatz um 20 Prozentpunkte, mindestens auf 66,67 %, höchstens auf 75 %; mindestens stehen 75 % der Bezüge aus der A-4-Endstufe zuzüglich 30,68 € zu. Bei Versetzung vor dem 60. Geburtstag wird nur die Hälfte der Zurechnungszeit angerechnet (§ 36 BeamtVG). Ein Ruhegehalt gibt es dann auch vor fünf Dienstjahren (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Die meisten Erkrankungen sind aber keine Dienstunfälle: Psychische Erkrankungen, die laut Morgen & Morgen mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall sind (Stand April 2026), fallen nicht ohne Weiteres unter den Dienstunfall; ob ein Ereignis oder eine Erkrankung als Dienstunfall gilt, entscheidet der Dienstherr im Einzelfall nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Planen Sie deshalb nicht von vornherein mit dem Unfallruhegehalt, sondern rechnen Sie den Regelfall – und behandeln Sie den Dienstunfall als möglichen, aber nicht planbaren Vorteil. Wer sich unsicher ist, ob ein Vorfall als Dienstunfall zu melden ist, wendet sich an die Personalstelle oder einen Fachanwalt für Beamtenrecht; dieses Portal berät dazu nicht. Details zum Dienstunfall behandelt die Seite zum Unfallruhegehalt im Bereich Dienstunfähigkeit.
Welche Rente wäre in den Modellen passend?
Die Rechnung liefert die Lücke; die gewünschte Rente ist eine eigene Entscheidung. Finanztip rät, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026). Für Modell A mit 2.850 € Netto wären das 2.280 €; die Pension deckt netto 1.859 €, der Rest beträgt 421 €. Wer dagegen die gesamte Lücke von 991 € schließen möchte, braucht eine höhere Rente. Bei Modell B (4.000 € Netto) wären 80 % gleich 3.200 €, die Pension deckt 1.984 €, es blieben rund 1.216 €. Die Beispiele zeigen: Zwischen „nur die Lücke zum Mindestbedarf“ und „Lücke zum vollen Netto“ liegen mehrere hundert Euro im Monat – und damit ein erheblicher Unterschied im Beitrag.
| Ziel | Modell A | Modell B |
|---|---|---|
| Netto heute (Annahme) | 2.850 € | 4.000 € |
| Pension netto | 1.859 € | 1.984 € |
| Zusätzlich nötig bis 100 % des Nettos | 991 € | 2.016 € |
| Zusätzlich nötig bis 80 % des Nettos | 421 € | 1.216 € |
Versicherer begrenzen die Rente oft auf 60–70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026); bei Modell B kann die gewünschte Rente deshalb an eine Obergrenze stoßen. Auch das spricht dafür, früh mit einem Experten zu rechnen.
Welche Rolle spielt die Gesundheit beim Abschluss?
Viele zögern aus Sorge vor Gesundheitsfragen – dabei lässt sich das vorab lösen. Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Abschluss bestimmen Beitrag und Annahme. Wer früh anfragt, hat meist die besseren Chancen. Wer bereits Beschwerden hatte, sollte nicht auf eigene Faust Anträge stellen, denn jeder Antrag hinterlässt Spuren. Ein Experte kann eine anonyme Risikovoranfrage stellen: Er fragt bei mehreren Versicherern an, ohne Ihren Namen zu nennen, und erfährt, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie annehmen würden. Im DU-Check dieses Portals werden dazu keine Gesundheitsfragen gestellt. Beim späteren Antrag gilt die Anzeigepflicht (§ 19 VVG): wahrheitsgemäß und vollständig antworten.
Für wen ist die BU besonders wichtig – und wie lösen sich Hürden?
Besonders wichtig
- Anwärter, Referendare und Probebeamte ohne Ruhegehaltsanspruch.
- Lücke von mehreren hundert Euro und mehr im Monat laut Rechnung.
- Kredit, Familie oder Unterhaltspflichten.
- Besonderer Dienst mit erhöhten Gesundheitsanforderungen, etwa Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug.
Prüfpunkte mit Lösung
- Pension wirkt hoch: Auch dann bleibt eine Lücke zum Netto – der Rechner zeigt sie in Euro.
- Höheres Alter: Der Beitrag steigt mit jedem Jahr, deshalb jetzt anfragen.
- Bestehende Absicherung: Der Experte prüft Klausel und Rentenhöhe und passt an.
- Knappes Budget: Einstiegstarif, Rente später per Nachversicherung erhöhen.
Was kostet die Absicherung – und was ist bezahlbar?
Beamtenspezifische Preise liegen uns nicht vor; eine eigene Erhebung steht aus. Als Orientierung für die BU allgemein nennt Finanztip, dass junge Berufstätige oft ab etwa 50 € im Monat zahlen, je nach Alter, Beruf und Gesundheit auch 100–150 € oder mehr (Stand 27.05.2026). Finanztest ermittelte 2024 für einen 30-jährigen Controller mit 2.000 € Rente bis 67 Jahresbeiträge zwischen 643 € und 3.071 € (Stiftung Warentest, 15.05.2024) – eine Spanne vom Faktor 4,8. Für Modell A in der Tabelle oben heißt das: Wer die gesamte Lücke von 991 € schließen will, braucht eine höhere Rente als der Richtwert für junge Berufstätige impliziert; ein Einstiegstarif mit späterer Nachversicherung hält den Start bezahlbar. Die Preisfrage vertieft Dienstunfähigkeitsversicherung Kosten.
Wie gehen Sie vor? Vier Schritte
Pension rechnen
Status, Dienstjahre, Alter und Grundgehalt in den DU-Lücken-Rechner eingeben.
Lücke bewerten
Sehen Sie, wie viel Euro im Monat Ihnen zum Netto fehlen – und wie lange Rücklagen dafür reichen würden.
Absicherung klären
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Bedingungen prüfen
Die 12 Prüfpunkte helfen beim Lesen.
Dieses Portal ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung, kein Versicherungsmakler. Es empfiehlt weder Versicherer noch Tarife. Eine umfassende Einordnung finden Sie in der Pillar-Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
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Mein DU-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten Beamten ja – sie ist für sie die wichtigste private Absicherung. Die Lücke zwischen Netto-Pension und heutigem Netto ist besonders groß in den ersten Dienstjahren (kein Ruhegehalt vor fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall) und bei hohen Verpflichtungen; je früher der Vertrag beginnt, desto günstiger ist er.
Braucht ein Beamter auf Lebenszeit eine BU?
Auch Lebenszeitbeamte erhalten höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge als Ruhegehalt, bei Dienstunfähigkeit mit Abschlag bis 10,8 %. Die Rechnung mit Ihren Zahlen zeigt die Lücke; Modell B unten belegt, dass sie auch mit vielen Dienstjahren bei rund 2.000 € im Monat liegen kann.
Was bekommen Beamte bei Berufsunfähigkeit?
Das Beamtenrecht kennt keine Berufsunfähigkeit, sondern Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG). Bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamte nach Ruhestandsversetzung ein Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienst geleistet haben oder durch Dienstunfall dienstunfähig wurden (§ 4 BeamtVG). Berufsunfähigkeit im Sinne von § 172 VVG betrifft die private Versicherung.
Wie viel Geld bekommen Beamte bei Dienstunfähigkeit?
Das Ruhegehalt beträgt je Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 %, mit Zurechnungszeit bis 60 und Abschlag bis 10,8 %; es gibt eine Mindestversorgung (§§ 13, 14 BeamtVG). Für Ihre Zahlen nutzen Sie den DU-Lücken-Rechner.
Wie wirkt sich Dienstunfähigkeit auf die Pension aus?
Sie führt zu einem Abschlag von 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %, wenn kein Dienstunfall vorliegt; bei Dienstunfähigkeit vor 60 werden Zurechnungszeiten angerechnet (§ 13, § 14 Abs. 3 BeamtVG). Unterm Strich ist die Pension meist niedriger als bei Regelaltersgrenze.
Wie löse ich Hürden wie Budget oder Vorerkrankung?
Mit dem Experten: Bei knappem Budget hilft ein Einstiegstarif mit späterer Nachversicherung, bei Vorbelastungen die anonyme Risikovoranfrage. Kommt keine Dienstunfähigkeitsversicherung zustande, ist die Grundfähigkeitsversicherung die zweitbeste Absicherung. Der Start im DU-Check ist ohne Gesundheitsfragen möglich.
Quellen
- §§ 4, 5, 13, 14 BeamtVG – Ruhegehalt, Zurechnungszeit, Abschlag, Mindestversorgung – abgerufen 24.10.2026
- §§ 34, 37, 44 BBG – Entlassung, Widerruf, Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 172 VVG – Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
- Finanztip: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung? – Stand 27.05.2026
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.