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Mindestversorgung Beamte: Rechner für die Mindestpension bei Dienstunfähigkeit

Wenn das errechnete Ruhegehalt niedrig ist, greift die Mindestversorgung. Der Rechner zeigt beide Varianten, welche für Sie gilt und warum die Mindestversorgung allein nicht reicht.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Wie funktioniert die Mindestversorgung für Beamte?
  2. Mindestversorgung und Netto: Warum die Lücke bleibt
  3. Wann lohnt sich der Blick auf die Mindestversorgung?
  4. Warum der Euro-Wert der A-4-Endstufe wichtig ist
  5. Mindestversorgung bei Dienstunfall und bei kurzer Dienstzeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).
  • Dazu kommt ein Erhöhungsbetrag von 30,68 € laut Gesetzestext.
  • Die Mindestversorgung gilt nicht bei weniger als fünf Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit.
  • Den Euro-Wert der A-4-Endstufe geben Sie selbst ein: Er hängt von Dienstherr und Jahr ab und ist hier nur als gerundeter Richtwert voreingestellt.

Die Mindestversorgung der Bundesbeamten beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € – und gilt nur ab fünf Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit (§ 14 Abs. 4 BeamtVG, Stand 24.10.2026). Prüfen Sie, welche Variante bei Ihnen greift:

–
Variante 1: 35 % Ihrer Bezüge
–
Variante 2: 65 % der Endstufe A 4
–
Mindestversorgung (höhere der beiden Varianten)
–
Ihr Ruhegehalt (höherer Wert)

–

Stand 24.10.2026. Rechenweg: Bezüge = (Grundgehalt + Familienzuschlag Stufe 1) × 0,9901 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG); Variante 1 = 35 % der Bezüge, Variante 2 = 65 % × A-4-Endstufe × 0,9901 + 30,68 €; Mindestversorgung = höhere Variante (§ 14 Abs. 4 BeamtVG; der Erhöhungsbetrag gilt nur für Variante 2). Der Euro-Wert der A-4-Endstufe ist ein gerundeter Richtwert; die Besoldungstabelle ist nicht hinterlegt. Bundesrecht, Landesrecht weicht ab. Orientierungswert, kein Bescheid.

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  • Mindestversorgung nach beiden Varianten (35 % und 65 % A 4)
  • Welche Variante für Sie greift
  • DU-Fahrplan als PDF

Wie funktioniert die Mindestversorgung für Beamte?

Die Mindestversorgung ist ein Boden für das Ruhegehalt. Wer wenige Dienstjahre hat, käme nach dem Steigerungssatz von 1,79375 % je Jahr auf ein niedriges Ruhegehalt. Damit es nicht unter ein Mindestniveau fällt, gilt § 14 Abs. 4 BeamtVG: Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ist das weniger als 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, gilt der höhere Betrag. Auf diese A-4-Variante – nicht auf die 35-%-Variante – kommt der Erhöhungsbetrag von 30,68 €, den der Gesetzestext nennt (§ 14 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG).

Welche Variante gilt, hängt von Ihrem Grundgehalt ab: Bei niedrigem Grundgehalt ist die zweite Variante oft höher, weil sie vom Grundgehalt der Endstufe A 4 ausgeht – unabhängig von Ihrer eigenen Besoldungsgruppe. Bei höherem Grundgehalt liegt die erste Variante vorn. Die Mindestversorgung setzt ruhegehaltfähige Dienstzeit von fünf Jahren voraus, der Boden schützt also nicht Anwärter und Probebeamte in den ersten Jahren.

Beispiel: Welche Variante der Mindestversorgung gilt? Modellrechnung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG mit Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €; Stand 24.10.2026; vor Abzügen.
Grundgehalt35 % der Bezüge65 % A 4 + 30,68 €Höhere Variante
3.000 €1.040 €2.187 €Variante 2
3.600 €1.248 €2.187 €Variante 2
5.000 €1.733 €2.187 €Variante 2
6.500 €2.253 €2.187 €Variante 1

Die Tabelle zeigt: Erst ab einem Grundgehalt von etwa 6.300 € übersteigen 35 % der Bezüge die zweite Variante (bei Faktor 0,9901 und einer A-4-Endstufe von 3.350 €). Für die meisten Beamten der mittleren und gehobenen Laufbahn gilt deshalb Variante 2.

Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Mindestversorgung

Modellrechnung Euro pro Monat: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %

0 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €2.850Netto heute (Annahme)1.194Ruhegehalt netto1.859Mindestversorgung netto

Eigene Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €, Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 % angenommen. Kein Angebot, keine Person; Stand 24.10.2026.

Mindestversorgung und Netto: Warum die Lücke bleibt

Die Mindestversorgung ist kein Einkommensersatz. Sie sichert ein Niveau, das sich am unteren Ende der Besoldung orientiert, und liegt für viele Beamte deutlich unter dem bisherigen Netto. Ein Beispiel: Wer netto 2.850 € erhält und eine Mindestversorgung von rund 2.190 € brutto bezieht, hat nach 15 % Abzug rund 1.860 € – fast 1.000 € weniger im Monat. Wie groß die Lücke bei Ihnen ist, rechnet der DU-Lücken-Rechner. Diese Lücke ist der Grund, warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel für Beamte die wichtigste Absicherung ist, besonders auf Widerruf und Probe.

Euro-Werte prüfen: Der Euro-Betrag der Mindestversorgung hängt von der Besoldungstabelle ab. Wir hinterlegen sie bewusst nicht, weil sie je Dienstherr und Jahr verschieden ist und die Besoldungsanpassung 2026 für den Bund nach unserer Recherche noch nicht als verkündet bestätigt war. Tragen Sie den Wert Ihres Dienstherrn ein.

Wann lohnt sich der Blick auf die Mindestversorgung?

Die Mindestversorgung betrifft vor allem Beamte, die früh dienstunfähig werden: Wer zehn Jahre im Dienst ist und mit 40 pensioniert wird, erreicht nach Satz und Abschlag nur rund 37 % der Bezüge – deutlich weniger als die 65 % der A-4-Endstufe. Wer mehr als 20 Dienstjahre zurückgelegt hat und älter als 55 ist, liegt dagegen oft über der Mindestversorgung. Der Rechner zeigt Ihnen die Grenze: Tragen Sie Ihren errechneten Ruhegehaltssatz ein und sehen Sie, ob das Ruhegehalt oder die Mindestversorgung höher ist. Den Satz erhalten Sie aus dem DU-Lücken-Rechner oder aus Ihrer Versorgungsauskunft.

Warum der Euro-Wert der A-4-Endstufe wichtig ist

Die zweite Variante der Mindestversorgung hängt allein vom Grundgehalt der Endstufe A 4 ab – einer Besoldungsgruppe, die Sie vielleicht nie innehatten. Ändert sich die Besoldungstabelle, ändert sich auch die Mindestversorgung. Deshalb ist der Wert im Rechner eine Eingabe: Voreingestellt sind 3.350 € als gerundeter Richtwert (vorläufige Bundestabelle 2026; amtlich verkündet ist für den Bund zuletzt die Tabelle ab 01.03.2024). Setzen Sie das Grundgehalt der A-4-Endstufe aus der Tabelle Ihres Dienstherrn ein. Zu beachten ist, dass der Gesetzestext den Faktor 0,9901 für ruhegehaltfähige Dienstbezüge nennt (§ 5 Abs. 1 BeamtVG); Rechnungen ohne diesen Faktor liegen etwa ein Prozent höher.

Mindestversorgung bei Dienstunfall und bei kurzer Dienstzeit

Bei einer Dienstunfähigkeit durch Dienstunfall gilt das Unfallruhegehalt (§ 36 BeamtVG): mindestens 66,67 %, höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und mindestens 75 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 €. Es setzt keine Mindestdienstzeit voraus. Ohne Dienstunfall und mit weniger als fünf Dienstjahren gibt es dagegen weder Ruhegehalt noch Mindestversorgung (§ 4 Abs. 1, § 14 Abs. 4 BeamtVG). Beamte auf Probe können dann wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG), Beamte auf Widerruf jederzeit (§ 37 BBG); sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI).

Mehr zu den Statusregeln finden Sie im Bereich Dienstunfähigkeit nach Status, zu den Regeln des Ruhegehalts im Beitrag Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Die Mindestversorgung reicht meist nicht an Ihr Netto heran – je früher Sie die Lücke privat absichern, desto günstiger und einfacher. Wie groß sie bei Ihnen ist, zeigt der DU-Lücken-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestpension für Beamte?

Sie ist nicht als fester Euro-Betrag im Gesetz genannt, sondern berechnet sich: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 plus 30,68 € (§ 14 Abs. 4 BeamtVG; der Erhöhungsbetrag gilt nur für die A-4-Variante). Der Euro-Wert hängt von der Besoldungstabelle ab; mit unserem Richtwert für die A-4-Endstufe ergibt die Modellrechnung rund 2.190 € brutto – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pensionsstelle.

Wann bekomme ich die Mindestversorgung?

Wenn Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit mindestens fünf Jahre beträgt und das nach Dienstjahren errechnete Ruhegehalt niedriger ist als die Mindestversorgung. Bei weniger als fünf Jahren gilt sie nicht (§ 14 Abs. 4 BeamtVG); dann besteht ein Ruhegehalt nur bei einem Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).

Gilt die Mindestversorgung auch für Landesbeamte?

Jedes Land regelt sie selbst. Manche Länder nutzen eine andere Besoldungsgruppe als Bezugswert. Geben Sie im Rechner die Endstufe der Gruppe ein, die Ihr Landesgesetz nennt, und fragen Sie die Pensionsstelle nach dem verbindlichen Wert.

Wird die Mindestversorgung auf eine Rente angerechnet?

Ja, bei Zusammentreffen mit einer Rente ruht die Versorgung in Höhe des Betrags, um den sie das erdiente Ruhegehalt übersteigt (§ 14 Abs. 5 BeamtVG). Die Einzelheiten prüft die Versorgungsstelle.

Ist die Mindestversorgung hoch genug?

Für fast alle Beamten nein: Sie ist ein Boden, kein Einkommensersatz. Selbst bei niedrigerem Grundgehalt liegt sie meist unter dem bisherigen Netto, bei höheren Besoldungsgruppen bleibt eine deutliche Lücke. Der DU-Lücken-Rechner stellt beides gegenüber; eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel kann die Lücke privat schließen.

Quellen

  1. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts, Absatz 4 Mindestversorgung – abgerufen 24.10.2026
  2. § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 24.10.2026
  3. § 4 BeamtVG – Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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