Dienstunfähigkeit

Unfallruhegehalt: Versorgung bei Dienstunfall und Dienstunfähigkeit

Ein Dienstunfall ändert die Versorgung grundlegend: kein Abschlag, höherer Satz, keine Wartezeit. Der Beitrag erklärt, was als Dienstunfall zählt, wie er gemeldet wird und wie hoch das Unfallruhegehalt ist.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was ist ein Dienstunfall?
  2. Welche Leistungen gibt es bei einem Dienstunfall?
  3. Wie hoch ist das Unfallruhegehalt?
  4. Was ist das erhöhte Unfallruhegehalt?
  5. Wie meldet man einen Dienstunfall?
  6. Was gilt für Beamte auf Probe und auf Widerruf?
  7. Wie häufig sind Unfälle als Ursache von Dienstunfähigkeit?
  8. Beispiel: Der Weg zur Dienststelle
  9. Worauf Betroffene achten sollten
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis in Ausübung des Dienstes (§ 31 Abs. 1 BeamtVG); der Dienstweg und bestimmte Berufskrankheiten sind eingeschlossen.
  • Wer infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig wird und in den Ruhestand tritt, erhält Unfallruhegehalt: Ruhegehaltssatz plus 20 Prozentpunkte, mindestens 66,67 %, höchstens 75 % (§ 36 Abs. 3 BeamtVG).
  • Das Unfallruhegehalt entsteht ohne Wartezeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG), ohne Versorgungsabschlag (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 BeamtVG) und mit halber Zurechnungszeit (§ 36 Abs. 2 BeamtVG).
  • Der Unfall ist innerhalb von zwei Jahren schriftlich oder elektronisch beim Dienstvorgesetzten zu melden (§ 45 Abs. 1 BeamtVG); nach Fristablauf nur in Ausnahmefällen bis zehn Jahre.

Wer infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, erhält Unfallruhegehalt: Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozentpunkte, das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 36 Abs. 3 BeamtVG). Es entsteht ohne Wartezeit und ohne Versorgungsabschlag; der Unfall ist innerhalb von zwei Jahren zu melden (§ 45 BeamtVG; Bundesrecht, Stand 25.10.2026).

Was ist ein Dienstunfall?

Das Gesetz definiert den Dienstunfall als „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist“ (§ 31 Abs. 1 BeamtVG). Fünf Merkmale müssen zusammenkommen: äußere Einwirkung, Plötzlichkeit, örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit, Körperschaden und Ausübung des Dienstes. Ein Sturz auf der Dienststelle, ein Verkehrsunfall während einer Dienstfahrt oder eine Verletzung bei einem Einsatz erfüllen sie typischerweise. Ein schleichender Verschleiß erfüllt sie in der Regel nicht.

Das Gesetz erweitert den Begriff in mehreren Richtungen:

  • Dienstreisen und dienstliche Veranstaltungen: Sie gelten als Dienst (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG).
  • Der Weg zur Arbeit: Das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges zu und von der Dienststelle gilt als Dienst; kleine Umwege, etwa zur Kinderbetreuung oder bei Fahrgemeinschaften, unterbrechen den Zusammenhang nicht (§ 31 Abs. 2 BeamtVG).
  • Bestimmte Erkrankungen: Erkrankt ein Beamter, der wegen der Art seiner Verrichtungen der Gefahr der Erkrankung an einer bestimmten Krankheit besonders ausgesetzt ist, an dieser Krankheit, gilt das als Dienstunfall; in Betracht kommen die in der Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten (§ 31 Abs. 3 BeamtVG).
  • Angriffe wegen des Dienstes: Ein Körperschaden, den ein Beamter außerhalb des Dienstes erleidet, weil er im Hinblick auf sein dienstliches Verhalten oder als Beamter angegriffen wird, steht dem Dienstunfall gleich (§ 31 Abs. 4 BeamtVG).
  • Einsatzunfälle: Bei einer besonderen Verwendung im Ausland wird Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall gewährt (§ 31a BeamtVG).

Welche Leistungen gibt es bei einem Dienstunfall?

Die Unfallfürsorge umfasst mehr als die Pension. Sie besteht aus Heilverfahren, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Unterhaltsbeitrag. Für Betroffene sind drei Leistungen besonders wichtig.

Das Heilverfahren umfasst die notwendigen ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Maßnahmen, Arznei- und Hilfsmittel, Krankenhausleistungen, Rehabilitation, Pflege, Haushaltshilfe und Fahrten (§ 33 Abs. 1 BeamtVG). Der Unfallausgleich wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Dienstunfalls länger als sechs Monate um mindestens 30 % gemindert ist (§ 35 Abs. 1 BeamtVG). Das Unfallruhegehalt erhält, wer infolge des Unfalls dienstunfähig geworden und deswegen in den Ruhestand versetzt worden ist (§ 36 Abs. 1 BeamtVG).

Unfallausgleich nach Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Bundesrecht; Quelle: § 35 Abs. 1 BeamtVG, Stand 25.10.2026.
MdEUnfallausgleich pro Monat
30 oder 40 Prozent400 €
50 oder 60 Prozent800 €
70 oder 80 Prozent1.200 €
90 Prozent1.600 €
100 Prozent2.000 €

Wie hoch ist das Unfallruhegehalt?

Das Unfallruhegehalt wird nach den Regeln des normalen Ruhegehalts berechnet, aber an drei Stellen günstiger (§ 36 BeamtVG): Der Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG erhöht sich um 20 Prozentpunkte (Abs. 3 Satz 1). Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Satz 2). Es darf nicht hinter 75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zurückbleiben; der Erhöhungsbetrag von 30,68 € gilt entsprechend (Satz 3). Außerdem wird für die Berechnung der Bezüge die Stufe zugrunde gelegt, die der Beamte bis zum Erreichen der Altersgrenze hätte erreichen können (§ 5 Abs. 2 BeamtVG).

Eine Modellrechnung (Bund, keine Person): Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Pensionierung mit 40 Jahren wegen Dienstunfalls. Die Zurechnungszeit beträgt die Hälfte von 20 Jahren, also 10 Jahre. Damit ergeben sich 20 Dienstjahre und ein Satz von 35,88 %, plus 20 Punkte also 55,88 %. Die Untergrenze von 66,67 % greift: 66,67 % von 3.762,38 € sind rund 2.508 €. Die zweite Untergrenze – 75 % der A-4-Endstufe – liegt beim Richtwert 3.350 € bei rund 2.488 € plus 30,68 €, also rund 2.518 €. Das Unfallruhegehalt beträgt in diesem Beispiel demnach rund 2.518 €. Zum Vergleich: Ohne Dienstunfall liegt die Mindestversorgung im selben Beispiel bei rund 2.190 €.

Unfallruhegehalt und normales Ruhegehalt im Vergleich – Modellrechnung (Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Pensionierung mit 40), Bund; Quellen: §§ 5, 13, 14, 36 BeamtVG, eigene Rechnung, Richtwert A 4 3.350 €; Stand 25.10.2026.
Ohne DienstunfallMit Dienstunfall
Zurechnungszeit13,33 Jahre (zwei Drittel)10 Jahre (Hälfte)
Versorgungsabschlag10,8 %entfällt
Ruhegehaltssatz nach Rechnung37,33 %55,88 % (Satz 35,88 % + 20 Punkte)
Maßgebliche UntergrenzeMindestversorgung rund 2.190 €Mindestunfallruhegehalt rund 2.518 €

Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Mindestversorgung

Modellrechnung Euro pro Monat: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %

0 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €2.850Netto heute (Annahme)1.194Ruhegehalt netto1.859Mindestversorgung netto

Eigene Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €, Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 % angenommen. Kein Angebot, keine Person; Stand 24.10.2026.

Was ist das erhöhte Unfallruhegehalt?

Das erhöhte Unfallruhegehalt (§ 37 BeamtVG) gilt für Beamte, die sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzen und infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleiden. Voraussetzung ist, dass sie dadurch dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt wurden und zum Zeitpunkt der Versetzung infolge des Dienstunfalls in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % beschränkt sind. Dann werden 80 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde gelegt, mindestens nach A 6 (einfacher Dienst), A 9 (mittlerer Dienst), A 12 (gehobener Dienst) oder A 16 (höherer Dienst) (§ 37 Abs. 1 BeamtVG). Das gilt auch bei rechtswidrigen Angriffen im Dienst oder wegen des Dienstes sowie bei Einsatzunfällen unter denselben Voraussetzungen (§ 37 Abs. 2, 3 BeamtVG). Relevant ist das vor allem für Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten.

Wie meldet man einen Dienstunfall?

1. Unfall dokumentieren

Datum, Ort, Hergang, Zeugen und erste Befunde festhalten. Die Beweislage ist im Streitfall wichtig.

2. Meldung innerhalb von zwei Jahren

Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren schriftlich oder elektronisch beim Dienstvorgesetzten zu melden; die Meldung bei der Dienstunfallfürsorgestelle wahrt die Frist (§ 45 Abs. 1 BeamtVG).

3. Untersuchung und Entscheidung

Der Dienstvorgesetzte untersucht den Unfall unverzüglich; die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet, ob ein Dienstunfall vorliegt (§ 45 Abs. 3 BeamtVG).

4. Nach Fristablauf

Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht zehn Jahre vergangen sind und glaubhaft gemacht wird, dass mit den Folgen nicht gerechnet werden konnte oder ein Hindernis bestand; die Meldung muss dann innerhalb von drei Monaten erfolgen (§ 45 Abs. 2 BeamtVG).

Was gilt für Beamte auf Probe und auf Widerruf?

Beamte auf Probe sind bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls in den Ruhestand zu versetzen (§ 49 Abs. 1 BBG); sie erhalten Unfallruhegehalt, auch ohne fünf Dienstjahre (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG). Für Beamte auf Widerruf gibt es keine Ruhestandsversetzung. Ein durch Dienstunfall verletzter früherer Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Ruhestand endete, erhält neben dem Heilverfahren für die Dauer der Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag (§ 38 Abs. 1 BeamtVG). Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt er 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 30 % den entsprechenden Teil davon (§ 38 Abs. 2 BeamtVG). Wurde der Beamte wegen Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls entlassen, darf der Unterhaltsbeitrag bei völliger Erwerbsunfähigkeit nicht hinter dem Mindestunfallruhegehalt zurückbleiben (§ 38 Abs. 5 BeamtVG). Mehr dazu: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe.

Wie häufig sind Unfälle als Ursache von Dienstunfähigkeit?

Für Beamte liegt kein belegter aktueller Wert zur Verteilung der Ursachen von Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit vor. Als Vergleich aus dem Versicherungsbereich gilt: Unter den Leistungsfällen der Berufsunfähigkeitsversicherung machen Unfälle nur 6,9 % aus, psychische Erkrankungen dagegen 32,3 % (Morgen & Morgen, Stand April 2026). Diese Werte sind nicht auf Beamte übertragbar, zeigen aber, dass die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit auf Krankheit beruhen – und damit nicht unter die Dienstunfall-Regeln fallen. Die Dienstunfall-Absicherung ist deshalb nur ein Teil der Versorgung, und gerade bei Krankheit bleibt die Lücke zum Netto, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließen kann; für die übrigen Fälle gelten Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung, wie auf den Seiten Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit und Dienstunfähigkeit bei Beamten beschrieben.

Beispiel: Der Weg zur Dienststelle

Ein typischer Streitfall ist der Wegeunfall. Das Gesetz zählt das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges zu und von der Dienststelle zum Dienst (§ 31 Abs. 2 BeamtVG). Kleine Abweichungen vom direkten Weg, um ein Kind in fremde Obhut zu geben oder abzuholen oder weil eine Fahrgemeinschaft genutzt wird, unterbrechen den Zusammenhang nicht (§ 31 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG). Wer auf einem solchen Weg verunglückt, hat einen Dienstunfall, vorausgesetzt der Unfall erfüllt die übrigen Merkmale des § 31 Abs. 1 BeamtVG. Die Dienstunfallfürsorgestelle prüft das im Einzelfall.

Worauf Betroffene achten sollten

  • Jeden Unfall im Dienst melden, auch wenn zunächst keine Folgen absehbar sind; die Zweijahresfrist ist eine Ausschlussfrist.
  • Befunde und Behandlungen lückenlos dokumentieren.
  • Entscheidungen der Dienstunfallfürsorgestelle schriftlich anfordern und Rechtsbehelfsfristen beachten.
  • Bei Streit über die Anerkennung als Dienstunfall einen Fachanwalt für Beamtenrecht einbeziehen.
  • Private Verträge prüfen: Leistet der Vertrag unabhängig von der Ursache? Das steht in den Bedingungen.

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Häufige Fragen

Was gilt als Dienstunfall?

Ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und in Ausübung des Dienstes eingetreten ist (§ 31 Abs. 1 BeamtVG). Zum Dienst zählen Dienstreisen, dienstliche Veranstaltungen und der Weg zur und von der Dienststelle (§ 31 Abs. 1, 2 BeamtVG).

Wie hoch ist das Unfallruhegehalt?

Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozentpunkte; das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und mindestens 75 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € (§ 36 Abs. 3 BeamtVG). Beim erhöhten Unfallruhegehalt (§ 37) gelten 80 % der Bezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.

Wann muss ich einen Dienstunfall melden?

Innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Unfall, schriftlich oder elektronisch beim Dienstvorgesetzten oder bei der Dienstunfallfürsorgestelle (§ 45 Abs. 1 BeamtVG). Nach Fristablauf wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht zehn Jahre vergangen sind und weitere Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden (§ 45 Abs. 2 BeamtVG).

Kann eine psychische Erkrankung ein Dienstunfall sein?

Der Unfallbegriff setzt ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis voraus (§ 31 Abs. 1 BeamtVG). Erkrankungen können als Dienstunfall gelten, wenn es sich um bestimmte Berufskrankheiten handelt, denen der Beamte wegen seiner Verrichtungen besonders ausgesetzt ist (§ 31 Abs. 3 BeamtVG), oder bei Einsatzunfällen (§ 31a BeamtVG). Im Einzelfall entscheidet die oberste Dienstbehörde.

Gibt es Unfallruhegehalt auch für Beamte auf Probe oder Widerruf?

Beamte auf Probe sind bei einem Dienstunfall in den Ruhestand zu versetzen (§ 49 Abs. 1 BBG) und erhalten Unfallruhegehalt. Für Beamte auf Widerruf gibt es keinen Ruhestand; wird ein früherer Beamter wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entlassen, kann ihm ein Unterhaltsbeitrag zustehen (§ 38 BeamtVG).

Quellen

  1. § 4 BeamtVG – Entstehen des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  2. § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 24.10.2026
  3. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  4. § 31 BeamtVG – Dienstunfall – abgerufen 24.10.2026
  5. § 31a BeamtVG – Einsatzversorgung – abgerufen 24.10.2026
  6. § 35 BeamtVG – Unfallausgleich – abgerufen 24.10.2026
  7. § 36 BeamtVG – Unfallruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
  8. § 37 BeamtVG – Erhöhtes Unfallruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
  9. § 38 BeamtVG – Unterhaltsbeitrag – abgerufen 24.10.2026
  10. § 45 BeamtVG – Meldung von Dienstunfällen – abgerufen 24.10.2026
  11. § 49 BBG – Ruhestand bei Beamten auf Probe – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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