Polizei: Dienstunfähigkeit und Absicherung

Polizeivollzugsbeamte haben ein eigenes Dienstunfähigkeitsrecht: Die Polizeidienstunfähigkeit, die niedrigere Altersgrenze und die Frage, ob eine andere Verwendung bleibt.

polizei

Was bei der Polizei anders ist

Polizeivollzugsbeamte gelten als polizeidienstunfähig, wenn sie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllen und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen (§ 4 BPolBG, Bund). Die reguläre Altersgrenze liegt bei 62 Jahren (§ 5 BPolBG). Nicht jede Polizeidienstunfähigkeit führt in den Ruhestand: Oft ist eine andere Verwendung möglich. Was Ihnen im ungünstigen Fall bleibt, rechnet der DU-Lücken-Rechner.

Jetzt absichern – je früher, desto günstiger.

Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.

DU-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Ihre Versorgungslücke in 60 Sekunden prüfen