Polizei: Dienstunfähigkeit und Absicherung
Polizeivollzugsbeamte haben ein eigenes Dienstunfähigkeitsrecht: Die Polizeidienstunfähigkeit, die niedrigere Altersgrenze und die Frage, ob eine andere Verwendung bleibt.
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Polizeidienstunfähigkeit
Was Polizeidienstunfähigkeit rechtlich bedeutet, wie sie festgestellt wird und was danach bleibt.
Weiterlesen PolizeiSpezielle Dienstunfähigkeit Polizei
Was eine polizeispezifische Klausel in der Absicherung regeln kann und worauf Sie im Wortlaut achten.
Weiterlesen PolizeiPolizeianwärter
Absicherung in der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten: Lücke, Zeitpunkt und Prüfpunkte.
Weiterlesen PolizeiBundespolizei
Polizeidienstunfähigkeit, Altersgrenze 62 und Ruhegehalt für Bundespolizisten nach Bundesrecht.
Weiterlesen PolizeiBerufsunfähigkeit Polizeibeamter
BU, Dienstunfähigkeitsklausel oder Polizeiklausel: Was für Polizeibeamte passt und worauf es ankommt.
WeiterlesenWas bei der Polizei anders ist
Polizeivollzugsbeamte gelten als polizeidienstunfähig, wenn sie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllen und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen (§ 4 BPolBG, Bund). Die reguläre Altersgrenze liegt bei 62 Jahren (§ 5 BPolBG). Nicht jede Polizeidienstunfähigkeit führt in den Ruhestand: Oft ist eine andere Verwendung möglich. Was Ihnen im ungünstigen Fall bleibt, rechnet der DU-Lücken-Rechner.
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