Inhalt (6 Abschnitte)
- Wie wird ein Berufssoldat dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt?
- Ab wann gibt es Ruhegehalt?
- Wie hoch ist das Ruhegehalt? Formel und Modellrechnung
- Einsatzunfall und Auslandsverwendung: zusätzliche Leistungen
- Altersgrenze, Aufschub und das Verhältnis zur Dienstunfähigkeit
- Warum Berufssoldaten eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen
- Ein Berufssoldat wird in den Ruhestand versetzt, wenn er dauernd dienstunfähig ist; Dienstunfähigkeit liegt auch vor, wenn die Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist (§ 44 Abs. 3 SG).
- Voraussetzung ist eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbeschädigung ohne grobes Verschulden (§ 44 Abs. 5 SG).
- Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; bei Dienstunfähigkeit ohne Wehrdienstbeschädigung mindert es sich um 3,6 % je Jahr, höchstens um 10,8 % (§ 40 Abs. 1, 8 SVG); zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Lebensjahr werden zugerechnet (§ 39 Abs. 1 SVG).
- Die Lücke zum Netto bleibt trotz Ruhegehalt; eine private Absicherung schließt sie, und je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger und einfacher ist es.
Ein Berufssoldat wird in den Ruhestand versetzt, wenn er dauernd dienstunfähig ist oder die Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist (§ 44 Abs. 3 SG); Voraussetzung sind fünf Dienstjahre oder eine Wehrdienstbeschädigung (§ 44 Abs. 5 SG). Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Dienstunfähigkeit ohne Wehrdienstbeschädigung abzüglich bis zu 10,8 % (§ 40 SVG, Stand 24.10.2026).
Wie wird ein Berufssoldat dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt?
Das Soldatengesetz regelt in § 44 den Eintritt oder die Versetzung in den Ruhestand. Für die Dienstunfähigkeit gilt: Ein Berufssoldat wird in den Ruhestand versetzt, wenn er aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dauernde Dienstunfähigkeit liegt auch vor, wenn die Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist (§ 44 Abs. 3 SG). Das ist ein anderer Maßstab als die Drei-von-sechs-Monate-Regel der Beamten; er stellt auf die Prognose ab.
Das Verfahren beginnt in der Regel mit einer ärztlichen Begutachtung. Die Dienstunfähigkeit wird aufgrund eines Gutachtens eines Bundeswehrarztes festgestellt, von Amts wegen oder auf Antrag. Wurde der Ruhestand nicht auf Antrag des Soldaten veranlasst, muss ihm die Absicht unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden, und er ist anzuhören. Er muss sich untersuchen und gegebenenfalls beobachten lassen; die Prognose über die Wiederherstellung wird grundsätzlich erst nach sechs Monaten Heilbehandlung getroffen, es sei denn, die Lage ist offensichtlich (§ 44 Abs. 4 SG).
Untersuchung und Gutachten
Ein Bundeswehrarzt begutachtet die Dienstfähigkeit; andere Beweise dürfen erhoben werden.
Heilbehandlung abwarten
Die Prognose wird grundsätzlich erst nach sechs Monaten Heilbehandlung getroffen.
Mitteilung und Anhörung
Der Soldat erfährt die Absicht des Dienstherrn mit Gründen und wird angehört.
Verfügung
Die Verfügung ist schriftlich zuzustellen; der Ruhestand beginnt nach Ablauf von drei Monaten, die auf den Monat der Mitteilung folgen (§ 44 Abs. 6 SG).
Die Verfügung kann bis zum Beginn des Ruhestands widerrufen werden, wenn die Fortsetzung des Dienstes zumutbar ist oder der Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt (§ 44 Abs. 6 SG). Mit dem Ruhestand darf der Soldat seine Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst (a. D.)“ weiterführen (§ 44 Abs. 7 SG).
Ab wann gibt es Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt hängt an einer Mindestdienstzeit. Voraussetzung ist eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbeschädigung ohne grobes Verschulden (§ 44 Abs. 5 SG). Die Dienstzeit berechnet sich nach dem Soldatenversorgungsgesetz und umfasst die ruhegehaltfähige Zeit (§ 27 Abs. 2 SVG). Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand (§ 27 Abs. 1 SVG).
Die Dienstzeit als Soldat auf Zeit kann bei der Berechnung eine Rolle spielen; ob und wie einzelne Zeiten als ruhegehaltfähig zählen, bestimmt das SVG im Einzelnen (§ 27 Abs. 2 SVG). Wer Zweifel hat, fragt die zuständige Stelle der Bundeswehr nach einer Versorgungsauskunft. Fehlt die Wartezeit und liegt keine Wehrdienstbeschädigung vor, kommt eine Versetzung in den Ruhestand nach § 44 SG nicht in Betracht. Wie das Dienstverhältnis dann endet und welche Leistungen das SVG für entlassene Berufssoldaten vorsieht (§§ 51, 52 SVG: Unterhaltsbeitrag, Übergangsgeld), hat dieses Portal nicht im Einzelnen geprüft; fragen Sie hierzu Ihre Personalstelle. Die Regeln für Soldaten auf Zeit erklärt der Beitrag Soldat auf Zeit.
Wie hoch ist das Ruhegehalt? Formel und Modellrechnung
Die Berechnung folgt § 40 SVG. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, insgesamt höchstens 71,75 % (§ 40 Abs. 1 SVG). Bei Versetzung wegen Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze, die nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht, sinkt das Ruhegehalt um 3,6 % pro Jahr, höchstens um 10,8 % (§ 40 Abs. 8 SVG). Wird der Soldat vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig, werden zwei Drittel der Zeit bis zum Monatsende des 60. Geburtstags hinzugerechnet (§ 39 Abs. 1 SVG).
Eine Mindestversorgung gilt auch hier: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Dienstbezüge aus der Endstufe A 4, erhöht um 30,68 € für Soldaten im Ruhestand (§ 40 Abs. 5 SVG); Ausnahmen bei kurzer Dienstzeit beachten Sie im Gesetz.
| Schritt | Ohne Wehrdienstbeschädigung |
|---|---|
| Ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren | 15 Jahre |
| Zurechnungszeit: 20 Jahre bis 60 × 2/3 | 13,3 Jahre |
| Ruhegehaltfähige Dienstzeit gesamt | 28,3 Jahre |
| Ruhegehaltssatz vor Abschlag (1,79375 % je Jahr) | 50,8 % |
| Abschlag (3,6 % je Jahr, hier gedeckelt) | 10,8 % |
| Erdientes Ruhegehalt brutto bei 4.000 € | rund 1.813 € |
Das Modell zeigt: Trotz Zurechnungszeit liegt das erdiente Ruhegehalt bei rund 45 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung, entfällt der Abschlag (§ 40 Abs. 8 SVG), und bei einem Dienstunfall kommt Unfallruhegehalt nach § 42 SVG in Betracht. Dabei gelten die Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts entsprechend; für bestimmte Fälle sind Mindestbesoldungsgruppen vorgesehen (A 9 für Unteroffiziere sowie Fähnriche und Oberfähnriche, A 12 für Berufsoffiziere, A 16 für Stabs- und Sanitätsoffiziere). Ihre persönliche Rechnung liefert der DU-Lücken-Rechner; der Rechner rechnet für Berufssoldaten als Näherung nach der beamtenrechtlichen Formel.
Einsatzunfall und Auslandsverwendung: zusätzliche Leistungen
Für Berufssoldaten, die in einer besonderen Auslandsverwendung gesundheitlich geschädigt werden, enthält das SVG ein eigenes Leistungspaket. Eine besondere Auslandsverwendung ist eine Verwendung im Ausland oder außerhalb deutschen Hoheitsgebiets auf Schiffen oder Luftfahrzeugen, die auf einem Beschluss der Bundesregierung oder einer Maßnahme nach dem Bundesbesoldungsgesetz beruht; ihr gleichgestellt sind sonstige Auslandsverwendungen, für die ein Belastungszuschlag gezahlt wird oder die aufgrund einer festgestellten gesteigerten Gefährdungslage stattfinden (§ 87 Abs. 1 SVG). Ein Einsatzunfall liegt vor, wenn ein Soldat während einer solchen Verwendung durch Unfall oder Erkrankung im Dienst gesundheitlich geschädigt wird, auch durch gefährliche oder deutlich andere Bedingungen im Einsatzgebiet, Verschleppung oder Gefangenschaft (§ 87 Abs. 2 SVG).
| Leistung | Inhalt in Kürze | Norm |
|---|---|---|
| Unfallruhegehalt | bei Dienstunfähigkeit durch Einsatzunfall und Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % eingeschränkt | § 88 SVG |
| Einmalige Entschädigung | Zahlung bei Einsatzunfall | § 89 SVG |
| Schadensausgleich in besonderen Fällen | Ausgleich bei Einsatzunfall | § 86 SVG |
| Hinterbliebenenversorgung | Leistungen bei Tod nach Einsatzunfall | § 58 SVG |
| Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz | bleiben unberührt (Ausgleich, medizinische Versorgung) | § 87 Abs. 4 SVG |
Zusätzlich sieht § 87 Abs. 3 SVG eine Verordnungsermächtigung vor, mit der das Verteidigungsministerium festlegen kann, unter welchen Voraussetzungen vermutet wird, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere benannte psychische Störung durch einen Einsatzunfall verursacht wurde. Die Einsatzversorgung ist ausgeschlossen, wenn sich die betroffene Person vorsätzlich oder grob fahrlässig der Gefährdung ausgesetzt hat; eine Ausnahme gilt bei unbilliger Härte (§ 87 Abs. 7 SVG). Ob ein Fall unter diese Regeln fällt, entscheidet die Bundeswehr. Zu den Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz lesen Sie den Beitrag Wehrdienstbeschädigung und Versorgung.
Altersgrenze, Aufschub und das Verhältnis zur Dienstunfähigkeit
Ein Berufssoldat tritt mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem er die allgemeine Altersgrenze erreicht; aus dienstlichen Gründen kann der Ruhestand hinausgeschoben werden, und für bestimmte Verwendungen gilt eine besondere Altersgrenze (§ 44 Abs. 1 und 2 SG, § 45 SG). Die Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs. 3 SG ist der Weg in den Ruhestand vor diesen Grenzen. Für die Absicherung ist die Altersgrenze entscheidend, weil sie das Ende des Zeitraums markiert, in dem eine Dienstunfähigkeit überhaupt eintreten kann: Danach ist der Soldat ohnehin im Ruhestand. Das Endalter einer privaten Absicherung sollte daher zu Ihrer individuellen Altersgrenze passen und nicht pauschal auf 67 Jahre ausgelegt werden. Die Altersgrenze Ihres Dienstgrads und Ihrer Verwendung erfahren Sie bei Ihrer Personalstelle.
Warum Berufssoldaten eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen
Das Ruhegehalt ist verlässlich, aber begrenzt: höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nach Abschlag oft deutlich weniger, und brutto – im Modell oben rund 1.813 € bei 4.000 € Dienstbezügen. Für Familien, Kreditnehmer und Berufssoldaten mit wenigen Dienstjahren ist die Lücke zum Netto in der Regel spürbar; auch nach langer Dienstzeit bleibt sie. Je früher Sie sie privat schließen, desto günstiger und einfacher gelingt es.
Besonders wichtig
- Frühe Dienstunfähigkeit mit niedriger Dienstzeit: Der Ruhegehaltssatz ist klein, die Zurechnungszeit gleicht nur teilweise aus.
- Familie, Kredit, Unterhalt: feste Ausgaben, die das Netto bestimmen.
- Einsatz- und Auslandsverwendungen: höheres Risiko gesundheitlicher Einschränkungen.
Prüfpunkte mit Lösung
- Lange Dienstzeit und hohe Besoldung: Auch hier bleibt eine Lücke zum Netto; der DU-Lücken-Rechner zeigt sie.
- Bestehende BU/DU-Absicherung: Der Experte prüft die Bedingungen und zeigt, was fehlt.
- Knappes Budget: Einstiegstarif mit kleiner Rente wählen und später nachversichern.
Für die Auswahl gelten die Prüfpunkte der Absicherung bei Beamten entsprechend: Leistungsauslöser (Dienstunfähigkeit im Sinne des Soldatengesetzes oder Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG), Verweisung, Nachprüfung, Endalter und Wirkung bei Statuswechsel. Besonders bei Soldaten sollten Sie im Wortlaut nach Einschränkungen fragen, die Auslandsverwendungen oder bestimmte Dienstausübung betreffen; das ist ein Prüfpunkt, kein Hinweis auf generelle Ausschlüsse. Die anonyme Risikovoranfrage (anonyme Risikovoranfrage) klärt vorab die Annahme.
Zur Orientierung: In unserer Abfrage öffentlicher Online-Rechner (24./25.10.2026, 30 Jahre, Nichtraucher, ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen) lieferte im Standardprofil (1.500 € Rente, Endalter 66) nur ein Rechner einen Beitrag für Soldaten (186,62 € im Monat); bei Endalter 55 und 1.000 € Rente, den Grenzen eines anderen Rechners, lagen die Zahlbeiträge bei 29,58 bis 38,20 €. Das ist kein Marktüberblick und kein Tarifvorschlag; die Tabelle mit Methode steht bei Bundeswehr: Dienstunfähigkeitsversicherung. Für ein Angebot nach Ihrem Profil holt der Partner-Experte Zahlen bei mehreren Versicherern ein. Dieses Portal empfiehlt keinen Versicherer; im DU-Check beantworten Sie keine Gesundheitsfragen.
Weitere Informationen finden Sie bei Bundeswehr: Dienstunfähigkeitsversicherung – wann sie sich lohnt und bei der Wehrdienstbeschädigung. Dieser Beitrag informiert und ersetzt keine Rechtsberatung; im Leistungsfall gegenüber dem Versicherer hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Mein DU-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Brauche ich als Berufssoldat eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten ja: Berufssoldaten erhalten bei Dienstunfähigkeit Ruhegehalt, aber höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und mit Abschlag (§ 40 SVG). Je früher die Dienstunfähigkeit eintritt und je höher die Verpflichtungen sind, desto größer ist in der Regel die Lücke zum Netto. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist es. Der DU-Check zeigt Ihre Lücke ohne Gesundheitsfragen.
Wann wird ein Berufssoldat in den Ruhestand versetzt?
Wenn er aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen dauernd dienstunfähig ist (§ 44 Abs. 3 SG). Die Dienstunfähigkeit stellt ein Bundeswehrarzt per Gutachten fest; vor der Feststellung ist in der Regel eine sechsmonatige Heilbehandlung abzuwarten (§ 44 Abs. 4 SG). Der Soldat wird vorher angehört und über die Absicht informiert.
Welche Voraussetzung muss für ein Ruhegehalt erfüllt sein?
Eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbeschädigung ohne grobes Verschulden (§ 44 Abs. 5 SG). Maßgeblich ist die ruhegehaltfähige Zeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz (§ 27 Abs. 2 SVG).
Wie hoch ist das Ruhegehalt eines Berufssoldaten?
Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 % (§ 40 Abs. 1 SVG). Bei Dienstunfähigkeit ohne Wehrdienstbeschädigung mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens um 10,8 % (§ 40 Abs. 8 SVG). Eine Mindestversorgung von 35 % der Dienstbezüge oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 € kann günstiger sein (§ 40 Abs. 5 SVG).
Was ist die Zurechnungszeit bei Berufssoldaten?
Wird ein Berufssoldat vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, werden zwei Drittel der Zeit bis zum Monatsende des 60. Geburtstags für das Ruhegehalt angerechnet, soweit diese Zeit nicht schon anders als ruhegehaltfähig gilt (§ 39 Abs. 1 SVG).
Was ändert sich bei einer Wehrdienstbeschädigung?
Beruht die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung, entfällt die Wartezeit von fünf Jahren (§ 44 Abs. 5 SG), und der Abschlag von 3,6 % je Jahr wird nicht erhoben (§ 40 Abs. 8 SVG). Bei einem Dienstunfall kommt Unfallruhegehalt in Betracht (§ 42 SVG), bei einem Einsatzunfall zusätzlich Einsatzversorgung (§§ 87, 88 SVG).
Quellen
- § 44 SG – Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand – abgerufen 24.10.2026
- § 39 SVG – Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
- § 40 SVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
- § 27 SVG – Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
- § 42 SVG – Unfallruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
- §§ 87, 88 SVG – Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall – abgerufen 24.10.2026
- § 172 VVG – Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit) – abgerufen 24.10.2026
- Eigene Abfrage öffentlicher BU-Online-Rechner (CosmosDirekt, Allianz, LV 1871), 24./25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.