Dienstunfähigkeit: Verfahren, Versorgung und Fristen

Wie die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, welche Alternativen zur Pensionierung vorgehen und was danach an Versorgung bleibt – Schritt für Schritt mit Paragrafen.

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Dienstunfähigkeit Schritt für Schritt

Die Dienstunfähigkeit eines Beamten stellt der Dienstherr fest, meist auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (§ 44 Abs. 6 BBG). Bevor es zur Ruhestandsversetzung kommt, prüft er, ob eine andere Verwendung, eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit oder die begrenzte Dienstfähigkeit möglich ist (§§ 44, 45 BBG). Erst wenn all das ausscheidet, folgt der Ruhestand – mit einem Ruhegehalt nach § 14 BeamtVG. Auf den folgenden Seiten finden Sie jeden Schritt einzeln erklärt. Wie groß Ihre Versorgungslücke ist, zeigt der DU-Lücken-Rechner.

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