Soldaten: Dienstunfähigkeit, Übergangsgebührnisse und Absicherung

Berufssoldaten werden pensioniert, Soldaten auf Zeit entlassen – mit Übergangsgebührnissen und anschließender Nachversicherung. Das entscheidet über Ihre Lücke.

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Berufssoldat oder Soldat auf Zeit?

Ein Berufssoldat wird bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wenn er mindestens fünf Jahre gedient hat oder die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht (§ 44 Abs. 3, 5 SG). Ein Soldat auf Zeit muss bei Dienstunfähigkeit entlassen werden (§ 55 Abs. 2 SG), erhält Übergangsgebührnisse (§ 16 SVG) und wird danach in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Den zeitlichen Verlauf rechnet der Zeitsoldaten-Rechner.

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