Polizei

Dienstunfähigkeitsversicherung Bundespolizei: Altersgrenze 62 und Versorgung

Bundespolizisten unterliegen dem Bundesrecht: BPolBG, BBG und BeamtVG. Das macht die Rechnung klarer als bei Landespolizisten. Hier steht, wie Polizeidienstunfähigkeit, Altersgrenze und Ruhegehalt zusammenspielen – und warum die Mindestversorgung nicht reicht: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke, und je früher, desto günstiger.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Welche Gesetze gelten für Bundespolizisten?
  2. Die Altersgrenze 62: Staffel und Wirkung
  3. Dienstunfähigkeit in der Bundespolizei: Ablauf und Alternativen
  4. Was bleibt an Pension? Eine Modellrechnung für den Bund
  5. Bund und Länder im Vergleich: Was bei Bundespolizisten anders ist
  6. Fragen aus dem Dienstalltag
  7. Absicherung für Bundespolizisten: Was zu prüfen ist
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei gilt § 4 BPolBG: polizeidienstunfähig ist, wer die besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht binnen zwei Jahren zurückerlangt.
  • Beamte auf Lebenszeit treten mit Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden; für ältere Jahrgänge bis 1963 gilt eine Übergangsstaffel (§ 5 BPolBG).
  • Die Versorgung folgt dem Bundesrecht: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, Abschlag bei Dienstunfähigkeit bis 10,8 %, Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr (§§ 13, 14 BeamtVG).
  • Die Rechner dieses Portals rechnen nach Bundesrecht und passen daher für Bundespolizisten ohne Umrechnung; die Lücke zum Netto bleibt trotzdem ein persönlicher Wert.

Für die Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Bundespolizei zählt zuerst das Bundesrecht: Polizeidienstunfähig ist, wer die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht binnen zwei Jahren zurückerlangt (§ 4 BPolBG). Die Altersgrenze liegt bei 62 Jahren (§ 5 BPolBG); das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge (§ 14 BeamtVG, Stand 24.10.2026).

Welche Gesetze gelten für Bundespolizisten?

Für Beamte der Bundespolizei greifen drei Gesetze ineinander. Das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) regelt Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes, darunter die Polizeidienstunfähigkeit in § 4 und die Altersgrenze in § 5. Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt das allgemeine Dienstrecht, vor allem die Dienstunfähigkeit (§ 44), die begrenzte Dienstfähigkeit (§ 45) und die erneute Berufung (§ 46). Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt schließlich, was nach dem Ruhestand gezahlt wird.

Das ist ein Unterschied zu Landespolizisten: Dort stehen alle drei Regelungsbereiche im Landesrecht, mit abweichenden Werten, etwa bei Mindestversorgung oder Zurechnungszeit. Wer Bundespolizist ist, kann sich an den Formeln des Bundes orientieren, auf denen auch die Rechner dieses Portals beruhen. Wer Landespolizist ist, findet Hinweise zu den Ländern im Bereich Dienstunfähigkeit in den Bundesländern.

Gesetzliche Bausteine für Bundespolizisten; Bundesrecht, Stand 24.10.2026.
FrageRegelungInhalt in Kürze
Was ist Polizeidienstunfähigkeit?§ 4 Abs. 1 BPolBGBesondere gesundheitliche Anforderungen nicht mehr erfüllt, keine volle Verwendungsfähigkeit binnen 2 Jahren
Wer stellt sie fest?§ 4 Abs. 2 BPolBGDienstvorgesetzter, Gutachten Amtsarzt oder beamteter Bundespolizeiarzt
Was gilt für andere Verwendung?§ 4 Abs. 3 BPolBG; § 44 Abs. 2–5 BBGStellenvorbehalt möglich; anderes Amt, geringerwertige Tätigkeit, Qualifizierung
Altersgrenze§ 5 BPolBG62 Jahre; für Jahrgänge bis 1963 Übergangsstaffel
Ruhegehalt und Abschlag§§ 13, 14 BeamtVG1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Abschlag bis 10,8 %; Zurechnungszeit bis 60

Die Tabelle zeigt die Reihenfolge, in der sich ein Fall entwickelt: erst die gesundheitliche Feststellung, dann die Prüfung einer anderen Verwendung und erst am Ende die Versorgung. Die gesetzliche Altersgrenze setzt den Rahmen für alle Berechnungen.

Die Altersgrenze 62: Staffel und Wirkung

Beamte der Bundespolizei auf Lebenszeit treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden (§ 5 Abs. 1 BPolBG). Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, lag die Altersgrenze bei 60 Jahren. Für später Geborene stieg sie stufenweise an: Die Jahrgänge 1952 bis 1957 erreichten 60 Jahre plus einen bis elf Monate, die Jahrgänge 1958 bis 1963 61 Jahre plus null bis zehn Monate (§ 5 Abs. 2 BPolBG). Wer heute im aktiven Dienst ist, ist in aller Regel nach 1963 geboren, für den gilt die 62 ohne Übergang.

Die Altersgrenze wirkt auf die Versorgung doppelt. Erstens ist sie für Berechnung und Prüfung des Versorgungsabschlags relevant: Gilt für den Beamten eine Altersgrenze unter 65 Jahren, tritt sie bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an die Stelle der 65 (§ 14 Abs. 3 BeamtVG, Satz zu abweichenden Altersgrenzen). Zweitens bestimmt sie das mögliche Endalter einer privaten Absicherung: Wer im aktiven Dienst nach 62 Jahre endet, braucht keinen Vertrag bis 67. Das senkt die Beiträge, weil die Laufzeit kürzer ist, und verhindert Zahlungen für Jahre, in denen keine Dienstunfähigkeit mehr möglich ist.

Dienstunfähigkeit in der Bundespolizei: Ablauf und Alternativen

Die Polizeidienstunfähigkeit nach § 4 BPolBG ist nicht das Ende der Laufbahn. Bevor der Dienstherr den Ruhestand verfügt, muss er prüfen, ob eine andere Verwendung möglich ist. Das Gesetz kennt vier Wege: ein anderes Amt, auch in einer anderen Laufbahn; die Übertragung einer geringerwertigen, zumutbaren Tätigkeit; die Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt nach Erwerb der Befähigung; und die Qualifizierung für eine neue Laufbahn (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG). Kann der Beamte die Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wird er nicht in den Ruhestand versetzt, sondern begrenzt dienstfähig eingesetzt (§ 45 BBG).

Der Bund kann für diese Fälle Planstellen vorhalten: Die Bundesregierung legt jährlich fest, in welchem Umfang Planstellen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes für Polizeivollzugsbeamte vorbehalten werden, die nach § 44 Abs. 2 bis 5 BBG anderweitig verwendet werden (§ 4 Abs. 3 BPolBG). Für Betroffene bedeutet das eine gewisse Chance auf Weiterbeschäftigung; ein Anspruch auf eine bestimmte Stelle folgt daraus nicht.

Tritt der Ruhestand ein, kann er rückgängig gemacht werden: Wer wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurde, kann erneut berufen werden, wenn die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist (§ 46 BBG). Das Verfahren gliedert sich im Detail wie im Beitrag Polizeidienstunfähigkeit: Definition, Verfahren und Folgen beschrieben.

Was bleibt an Pension? Eine Modellrechnung für den Bund

Die Höhe des Ruhegehalts ergibt sich aus Dienstzeit, Zurechnungszeit und Abschlag. Die Modellrechnung zeigt, wie stark die Zurechnungszeit wirkt, wenn jemand früh dienstunfähig wird, und wie viel vom Abschlag bleibt. Sie ist eine Rechenhilfe mit angenommenen Werten, keine Person.

Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), vereinfacht, ohne Mindestversorgung; Grundgehalt 4.200 € angenommen, Stand 24.10.2026.
SchrittModell A: 20 Dienstjahre, Ruhestand mit 45Modell B: 8 Dienstjahre, Ruhestand mit 32
Zurechnungszeit (2/3 bis 60)10,0 Jahre18,7 Jahre
Ruhegehaltfähige Dienstzeit30,0 Jahre26,7 Jahre
Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Jahr)53,8 %47,8 %
Abschlag (3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %)10,8 %10,8 %
Ruhegehaltfähige Bezüge (4.200 € × 0,9901)4.158 €4.158 €
Erdientes Ruhegehalt bruttorund 1.996 €rund 1.774 €

Beide Modelle zeigen: Trotz Zurechnungszeit und Höchstabschlag liegt das erdiente Ruhegehalt klar unter den ruhegehaltfähigen Bezügen. Es ist ein Bruttowert; Steuern und Krankenversicherungsbeiträge sind noch abzuziehen. Die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG kann in Modell B höher ausfallen; ihr Euro-Wert hängt von der Endstufe A 4 ab und ist im Mindestversorgungs-Rechner als veränderbarer Richtwert hinterlegt. Die ganze Lücke zu Ihrem Netto ermittelt der DU-Lücken-Rechner.

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, ändert sich die Rechnung: Der Abschlag entfällt, nur die Hälfte der Zurechnungszeit wird angerechnet, der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozentpunkte und beträgt mindestens 66,67 % und höchstens 75 % (§ 36 BeamtVG). Das kann die Versorgung deutlich verbessern. Ob ein Ereignis als Dienstunfall gilt, entscheidet das Dienstunfallrecht im Einzelfall.

Bund und Länder im Vergleich: Was bei Bundespolizisten anders ist

Wer von der Landespolizei zur Bundespolizei wechselt oder umgekehrt, wechselt das Versorgungsrecht. Die folgende Übersicht zeigt, an welchen Stellen die Werte auseinanderliegen. Sie ist ein Wegweiser und ersetzt nicht den Blick in das Gesetz Ihres Dienstherrn; die Länderseiten erläutern jeden Wert mit Fundstelle.

Ausgewählte Versorgungswerte bei Dienstunfähigkeit, Bund und vier Länder; Gesetzesstand laut abgerufenen Quellen, Stand 24.10.2026.
DienstherrAltersgrenze PolizeiZurechnungszeit bisMindestversorgung (Alternative zu 35 %)
Bund62 Jahre (§ 5 BPolBG)60. Lebensjahr, zwei Drittel (§ 13 BeamtVG)65 % der Endstufe A 4 (§ 14 Abs. 4 BeamtVG)
Bayern62 Jahre (Art. 129 BayBG)62. Lebensjahr (Art. 23 BayBeamtVG)66,5 % der Endstufe A 3 (Art. 26 BayBeamtVG)
Niedersachsen62 Jahre (§ 109 NBG)60. Lebensjahr (§ 15 NBeamtVG)65 % der Endstufe A 5 (§ 16 NBeamtVG)
Nordrhein-Westfalen62 Jahre (§ 114 LBG NRW)60. Lebensjahr (§ 15 LBeamtVG NRW)61,6 % der Endstufe A 5 (§ 16 LBeamtVG NRW)
Baden-Württemberg62 Jahre (§ 36 Abs. 3 LBG BW)60. Lebensjahr (LBV-Merkblatt 12/2021)57 % der Endstufe A 7 (§ 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, seit 01.12.2022)

Die Tabelle zeigt zweierlei. Die Altersgrenze ist im Kern gleich, der Teufel steckt in den Versorgungswerten: Bayern rechnet die Zurechnungszeit bis zum 62. statt zum 60. Lebensjahr, und jedes Land nimmt eine andere Bezugsgröße für die Mindestversorgung. Für Bundespolizisten bedeutet das: Die Bundeswerte gelten, solange das Dienstverhältnis zum Bund besteht. Wer wechselt, sollte vor dem Wechsel rechnen lassen, was sich ändert.

Fragen aus dem Dienstalltag

Drei Fragen stellen Bundespolizisten besonders oft. Die erste betrifft Zulagen: Die Polizeizulage und andere Zulagen erhöhen die Bezüge, aber nur solche, die das Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet, gehen in das Ruhegehalt ein (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Wie das bei Ihnen aussieht, steht in der Bezügemitteilung und im Besoldungsrecht; das Portal nennt dazu keine Zahlen.

Die zweite Frage betrifft Teilzeit: Teilzeitbeschäftigung zählt bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit anteilig (§ 6 BeamtVG). Wer lange in Teilzeit gearbeitet hat, hat also weniger Dienstjahre für die Berechnung, auch wenn die Kalenderjahre gleich sind. Das senkt das Ruhegehalt und vergrößert die Lücke.

Die dritte Frage betrifft die Gesundheitsprüfung bei einer privaten Absicherung. Polizisten haben oft Einsatzerfahrungen, Verletzungen aus Sport oder Einsatztraining, aber auch gute Ausgangswerte. Ob und wie Versicherer Sie annehmen, klärt ein Experte per anonymer Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name genannt wird (anonyme Risikovoranfrage). Der Weg über die Anfrage vermeidet, dass ein abgelehnter Antrag Spuren hinterlässt. Weitere Hinweise zur Berufsunfähigkeitsabsicherung im Polizeidienst finden Sie im Beitrag Berufsunfähigkeit beim Polizeibeamten.

Absicherung für Bundespolizisten: Was zu prüfen ist

Die gesetzliche Versorgung ist verlässlich, aber nicht lückenlos: In der Modellrechnung oben stehen rund 1.996 € Ruhegehalt brutto Bezügen von 4.158 € gegenüber. Diese Lücke schließen Sie privat – und je früher Sie damit beginnen, desto günstiger. Offen bleiben drei Konstellationen. Erstens: Vor fünf Dienstjahren gibt es ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Zweitens: Die Lücke zwischen Ruhegehalt und Netto, die selbst bei langer Dienstzeit bleibt. Drittens: Der Fall, in dem der Beamte zwar polizeidienstunfähig ist, aber anderweitig weiterverwendet wird und weniger verdient.

Für die private Absicherung eignen sich Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherungen mit echter DU-Klausel, deren Bedingungen auf diese Konstellationen zugeschnitten sind. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Spezielle Dienstunfähigkeit bei der Polizei; der Vergleich der Absicherungsformen im Beitrag Berufsunfähigkeit beim Polizeibeamten. Für Anwärter gilt zusätzlich Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter.

  • Endalter: Orientieren Sie es an der Altersgrenze 62, nicht an der Regelaltersgrenze 67.
  • Leistungsauslöser: Dienstunfähigkeit, Polizeidienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen?
  • Weiterverwendung: Zahlt der Vertrag auch, wenn der Dienstherr eine andere Verwendung findet?
  • Rentenhöhe: Orientierung an der Lücke zum Netto; Finanztip nennt als Richtwert möglichst 80 % des Nettos (möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts).

Dieses Portal empfiehlt keinen Versicherer; ein Partner-Experte vergleicht Bedingungen mit Ihnen. Im DU-Check gibt es keine Gesundheitsfragen. Bitte beachten Sie: Die Beiträge hängen von Eintrittsalter, Beruf und Gesundheit ab, und die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt beim Antrag vollständige, wahrheitsgemäße Angaben (§ 19 VVG).

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Altersgrenze bei der Bundespolizei?

Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit treten mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden (§ 5 Abs. 1 BPolBG). Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, galt 60 Jahre; für die Jahrgänge 1952 bis 1963 steigt die Grenze in Monatsschritten an, bis die 62 erreicht sind (§ 5 Abs. 2 BPolBG).

Was passiert bei Polizeidienstunfähigkeit in der Bundespolizei?

Der Dienstvorgesetzte stellt sie auf Grundlage eines amtsärztlichen oder beamtenärztlichen Gutachtens fest, in der Bundespolizei ist ein beamteter Bundespolizeiarzt zuständig (§ 4 Abs. 2 BPolBG). Vor dem Ruhestand ist eine andere Verwendung zu prüfen (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG); der Bund kann dafür Planstellen vorbehalten (§ 4 Abs. 3 BPolBG).

Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit in der Bundespolizei?

Das Ruhegehalt beträgt je Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Ohne Dienstunfall mindert es sich um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens um 10,8 %; vor dem 60. Lebensjahr werden zwei Drittel der Zeit bis dorthin angerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Die Höhe im Einzelfall rechnet der DU-Lücken-Rechner.

Gibt es eine Mindestpension für Bundespolizisten?

Ja, die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 30,68 € (der Erhöhungsbetrag gilt nur für diese A-4-Variante). Sie setzt mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit voraus. Der Euro-Betrag hängt vom Besoldungsstand ab.

Brauchen Bundespolizisten eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Für die meisten Bundespolizisten ist sie die wichtigste private Absicherung. Besonders groß ist die Lücke in den ersten Dienstjahren und bei Anwärtern, weil vor fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht (§ 4 Abs. 1 BeamtVG); auch bei langer Dienstzeit bleibt eine Lücke zum Netto. Je früher Sie abschließen, desto günstiger und einfacher ist es. Der DU-Check zeigt Ihre Lücke in 60 Sekunden.

Gilt für Bundespolizisten ein Versorgungsabschlag?

Bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall ja: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens 10,8 %. Er entfällt bei Dienstunfall sowie, wenn das 63. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten vorliegen (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Gilt eine Altersgrenze unter 65, tritt sie an die Stelle der 65.

Quellen

  1. § 4 BPolBG – Polizeidienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  2. § 5 BPolBG – Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze – abgerufen 24.10.2026
  3. § 44 BBG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  4. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  5. § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
  6. § 36 BeamtVG – Unfallruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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