Dienstunfähigkeit in den Bundesländern
Für Landesbeamte gelten die Landesbeamten- und Landesversorgungsgesetze. Hier finden Sie, wo sie vom Bundesrecht abweichen.
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Bayern
Landesrecht in Bayern: Verfahren, Zurechnungszeit bis 62, Mindestversorgung und Altersgrenzen.
Weiterlesen LänderNiedersachsen
Landesrecht in Niedersachsen: Prognose sechs Monate, Mindestversorgung A 5 und Sonderaltersgrenzen.
Weiterlesen LänderNordrhein-Westfalen
Landesrecht in NRW: Verfahren, Antragsgrenze 63, Mindestversorgung A 5 und Sonderaltersgrenzen.
Weiterlesen LänderBaden-Württemberg
Landesrecht in BW: Verfahren, Übergangsregel für den Abschlag bis 2029 und Sonderaltersgrenzen.
WeiterlesenBundesrecht oder Landesrecht?
Die Rechner dieser Seite folgen dem Bundesrecht (§§ 13, 14 BeamtVG). Beamte der Länder und Kommunen sind nach ihrem Landesrecht versorgt, das bei Altersgrenzen, Zurechnungszeit und Mindestversorgung abweichen kann. Die Länderseiten nennen nur Abweichungen, die wir in den Landesgesetzen gefunden haben. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pensionsstelle. Eine erste Einordnung gibt der DU-Check.
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Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.