Dienstunfähigkeit in den Bundesländern

Für Landesbeamte gelten die Landesbeamten- und Landesversorgungsgesetze. Hier finden Sie, wo sie vom Bundesrecht abweichen.

laender

Bundesrecht oder Landesrecht?

Die Rechner dieser Seite folgen dem Bundesrecht (§§ 13, 14 BeamtVG). Beamte der Länder und Kommunen sind nach ihrem Landesrecht versorgt, das bei Altersgrenzen, Zurechnungszeit und Mindestversorgung abweichen kann. Die Länderseiten nennen nur Abweichungen, die wir in den Landesgesetzen gefunden haben. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pensionsstelle. Eine erste Einordnung gibt der DU-Check.

Jetzt absichern – je früher, desto günstiger.

Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.

DU-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Ihre Versorgungslücke in 60 Sekunden prüfen