Dienstunfähigkeit nach Status: Lebenszeit, Probe, Widerruf, Anwärter
Ob Sie Ruhegehalt bekommen, hängt vom Status und von der Dienstzeit ab. Hier finden Sie die Regeln für Lebenszeit, Probe, Widerruf, Anwärter und Referendare.
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Beamte auf Lebenszeit
Ruhestand, Ruhegehalt und Lücke für Beamte auf Lebenszeit nach Bundesrecht.
Weiterlesen StatusBeamte auf Probe
Entlassung, Ruhestand oder Nachversicherung: die Regeln für Probebeamte.
Weiterlesen StatusDienstunfähig in der Probezeit
Wie das Verfahren in der Probezeit abläuft und welche Fristen gelten.
Weiterlesen StatusBeamte auf Widerruf
Entlassung jederzeit möglich, kein Ruhegehalt, nach Dienstunfall Unterhaltsbeitrag: Regeln für den Vorbereitungsdienst.
Weiterlesen StatusBeamtenanwärter
Absicherung im Vorbereitungsdienst: Lücke, Zeitpunkt und Prüfpunkte.
Weiterlesen StatusRechtsreferendare
Status, Lücke und Absicherung im juristischen Vorbereitungsdienst.
Weiterlesen StatusNachversicherung Beamte
Wann die Nachversicherung greift – und was sie nicht leistet.
WeiterlesenWarum der Status über Ihre Versorgung entscheidet
Ein Ruhegehalt setzt mindestens fünf Jahre Dienstzeit voraus – oder einen Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Wer als Anwärter oder Probebeamter dienstunfähig wird, scheidet deshalb oft ohne Ruhegehalt aus und wird nachversichert (§ 8 SGB VI). Das ist keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, sondern nur ein Ausgleich der bis dahin fehlenden Rentenbeiträge. Prüfen Sie Ihre Lage mit dem DU-Check.
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Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.