Dienstunfähigkeit nach Status: Lebenszeit, Probe, Widerruf, Anwärter

Ob Sie Ruhegehalt bekommen, hängt vom Status und von der Dienstzeit ab. Hier finden Sie die Regeln für Lebenszeit, Probe, Widerruf, Anwärter und Referendare.

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Warum der Status über Ihre Versorgung entscheidet

Ein Ruhegehalt setzt mindestens fünf Jahre Dienstzeit voraus – oder einen Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Wer als Anwärter oder Probebeamter dienstunfähig wird, scheidet deshalb oft ohne Ruhegehalt aus und wird nachversichert (§ 8 SGB VI). Das ist keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, sondern nur ein Ausgleich der bis dahin fehlenden Rentenbeiträge. Prüfen Sie Ihre Lage mit dem DU-Check.

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Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.

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