Soldaten

Bundeswehr: Dienstunfähigkeitsversicherung – wann sie sich lohnt

Bei der Bundeswehr hängt die Absicherung davon ab, ob Sie Berufssoldat oder Soldat auf Zeit sind. Hier finden Sie die Übersicht: Was der Bund leistet, wo die Lücken liegen und warum eine private Absicherung für Soldaten die wichtigste Vorsorge ist – je früher, desto günstiger.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistender: Wer ist wie abgesichert?
  2. Wo liegen die Lücken? Drei Phasen im Soldatenleben
  3. Für wen ist die private Absicherung besonders wichtig?
  4. Was kostet die Absicherung bei der Bundeswehr?
  5. Ein Zeitablauf im Modell: Soldat auf Zeit mit acht Jahren Wehrdienstzeit
  6. Fragen aus der Truppe
  7. Häufige Fehler bei der Absicherung als Soldat
  8. Prüfpunkte für Soldaten im Wortlaut
Das Wichtigste in Kürze
  • Berufssoldaten werden bei dauernder Dienstunfähigkeit pensioniert und erhalten Ruhegehalt (§ 44 Abs. 3 SG, § 40 SVG); Soldaten auf Zeit werden entlassen und erhalten Übergangsgebührnisse, aber kein Ruhegehalt (§ 55 Abs. 2 SG, § 16 SVG).
  • Die größte Lücke haben Soldaten auf Zeit nach Ablauf der Übergangsgebührnisse, die höchstens 60 Monate laufen (§ 16 Abs. 2 SVG).
  • Bei Berufssoldaten bleibt trotz Ruhegehalt eine Lücke zum Netto: höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Dienstunfähigkeit ohne Wehrdienstbeschädigung abzüglich bis zu 10,8 %.
  • Eine private Absicherung ist besonders früh in der Dienstzeit wertvoll, bei Familie oder Kredit und bei Plänen für die zivile Zeit danach; Ihre persönliche Lücke zeigt der DU-Check.

Bei der Bundeswehr entscheidet der Status über die Absicherung: Berufssoldaten werden bei dauernder Dienstunfähigkeit pensioniert und erhalten Ruhegehalt (§ 44 Abs. 3 SG), Soldaten auf Zeit werden entlassen und erhalten bis zu 60 Monate Übergangsgebührnisse in Höhe von grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge (§§ 55, 16 SVG). Eine private Absicherung schließt genau diese Lücke, vor allem dort, wo kein oder nur ein begrenztes Ruhegehalt folgt (Stand 24.10.2026).

Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistender: Wer ist wie abgesichert?

Die Bundeswehr kennt unterschiedliche Dienstverhältnisse, und das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt für jedes eine eigene Versorgung. Berufssoldaten dienen auf Dauer und haben Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie in den Ruhestand versetzt werden. Soldaten auf Zeit dienen befristet; für sie sieht das SVG die Dienstzeitversorgung vor: Berufsförderung, Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe. Auch für freiwillig Wehrdienstleistende nach § 58b SG enthält das SVG Berufsförderungsregeln. Diese Seite konzentriert sich auf die beiden großen Gruppen, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Dienstunfähigkeit bei der Bundeswehr nach Status; Bundesrecht, Stand 24.10.2026. Kein Rechtsrat; Einzelheiten bei der Personalstelle erfragen.
StatusFolge bei DienstunfähigkeitLaufende Leistung danachNorm
Berufssoldat, mindestens 5 DienstjahreVersetzung in den RuhestandRuhegehalt, höchstens 71,75 %§ 44 Abs. 3, 5 SG; § 40 SVG
Berufssoldat, WehrdienstbeschädigungVersetzung in den Ruhestand, auch unter 5 JahrenRuhegehalt ohne Abschlag§ 44 Abs. 5 SG; § 40 Abs. 8 SVG
Soldat auf ZeitEntlassung, Zustellung mindestens 3 Monate vorherÜbergangsgebührnisse 1–60 Monate; danach keine§ 55 SG; § 16 SVG
Soldat auf Zeit, EinsatzunfallRuhestand mit Unfallruhegehalt bei mindestens 50 % ErwerbseinschränkungUnfallruhegehalt§ 88 SVG

Die Tabelle zeigt den Schwerpunkt: Das Risiko ist für Soldaten auf Zeit größer, weil die Leistung des Bundes endet. Für Berufssoldaten stellt sich dagegen die Frage nach der Höhe. Beide Gruppen finden ihre Details bei Berufssoldat und Soldat auf Zeit.

Wo liegen die Lücken? Drei Phasen im Soldatenleben

Die Absicherung lässt sich in drei Phasen denken. In der Dienstzeit laufen die Dienstbezüge; bei längerer Erkrankung gilt weiter die Fürsorge des Dienstherrn. Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt die medizinische Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses und außerhalb davon (§§ 14 ff. SEG) und kennt Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung. In dieser Phase besteht in der Regel keine Einkommenslücke.

In der Übergangsphase nach dem Ende des Dienstverhältnisses zahlen Soldaten auf Zeit Übergangsgebührnisse. Sie betragen grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (§ 16 Abs. 3 SVG), also weniger als das bisherige Einkommen, und laufen je nach Wehrdienstzeit zwischen einem und 60 Monate. Wer 6 Jahre gedient hat, erhält 24 Monate, wer 12 Jahre und mehr gedient hat, 60 Monate.

In der Phase danach fehlt die laufende Leistung des Bundes. Für Soldaten auf Zeit besteht kein Ruhegehalt; es bleibt die Nachversicherung in der Rentenversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI), die eine Altersvorsorge, aber keine Absicherung des laufenden Einkommens ist. Für Berufssoldaten läuft das Ruhegehalt lebenslang, liegt aber unter dem Netto.

Für wen ist die private Absicherung besonders wichtig?

Vier Konstellationen zeigen, wann der Handlungsbedarf am größten ist – und wie sich Hürden lösen lassen. Ein Experte rechnet das mit Ihnen durch.

Besonders wichtig

  • Soldat auf Zeit mit absehbarem Ende der Dienstzeit und zivilem Berufsweg danach.
  • Wehrdienstzeit unter vier Jahren: Die Übergangsgebührnisse laufen nur 1 bis 3 Monate.
  • Familie, Kredit, Unterhalt: Das Netto bestimmt feste Ausgaben.
  • Früher Zeitpunkt: Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme.

Prüfpunkte mit Lösung

  • Berufssoldat mit langer Dienstzeit: Das Ruhegehalt liegt unter dem Netto; der DU-Lücken-Rechner zeigt die Differenz.
  • Bestehender Vertrag: Der Experte prüft die Bedingungen; nichts kündigen, bevor der neue Vertrag steht.
  • Knappes Budget: Einstiegstarif mit kleiner Rente, später nachversichern.
  • Kurz vor dem Ende der Dienstzeit: Gerade dann den Vertrag so wählen, dass er das zivile Berufsleben abdeckt.

Zur Orientierung bei der Rentenhöhe nennt Finanztip als Richtschnur möglichst 80 % des Nettogehalts (möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts). Bei Soldaten kommt es darauf an, wie lange die Übergangsgebührnisse oder das Ruhegehalt einen Teil davon decken. Die Lücke ermitteln der Zeitsoldaten-Rechner und der DU-Lücken-Rechner.

Was kostet die Absicherung bei der Bundeswehr?

Zur Größenordnung dient die eigene Beitragsabfrage dieses Portals, ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Was kostet die BU für Soldaten? Eigene Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern, Stand 24./25.10.2026
Profilgünstigster ZahlbeitragMedianhöchster Zahlbeitragabgefragte Versicherer / Tarife
Standardprofil: 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 66 (nur ein Rechner lieferte einen Wert)186,62 €186,62 €186,62 €1 / 1
30 Jahre, 1.500 € Rente, Endalter 60122,07 €122,07 €122,07 €1 / 1
30 Jahre, 1.000 € Rente, Endalter 55 (vom Rechner begrenzt)29,58 €33,89 €38,20 €1 / 2

Grundlage sind die öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz, Beitrag inklusive Sofortrabatt), Allianz (BU Komfort, im Rechner nur bis Endalter 66 wählbar) und LV 1871, abgefragt am 24./25.10.2026. Angegeben sind Zahlbeiträge (netto) in Euro je Monat für Nichtraucher ohne Dynamik. Das ist keine Tarifempfehlung; was Sie im Einzelfall zahlen, hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab. Bei Soldaten begrenzten die Online-Rechner Endalter und Rente: Ein Rechner erlaubte online nur Endalter 55 und höchstens 1.000 € Rente, ein weiterer nur Endalter 60. Im Standardprofil lieferte deshalb nur ein Rechner einen Wert (Endalter 66); er ist kein Marktwert, und Zeilen mit anderem Endalter oder anderer Rente sind nicht untereinander vergleichbar. Für ein Angebot nach Ihrem Profil holt der Partner-Experte Zahlen bei mehreren Versicherern ein. Für eine Absicherung, die bis ins zivile Berufsleben reicht, ist das niedrige Endalter ein Prüfpunkt: Der Vertrag endet möglicherweise vor dem Rentenalter.

Ein Zeitablauf im Modell: Soldat auf Zeit mit acht Jahren Wehrdienstzeit

Ein Modell macht die Phasen anschaulich. Angenommen: Ein Soldat auf Zeit mit acht Jahren Wehrdienstzeit, Dienstbezügen von 3.000 € im letzten Monat wird dienstunfähig. Die Zahlen sind angenommen und vereinfacht; sie berücksichtigen weder Steuern noch Sozialabgaben und sind keine Prognose.

Modell nach § 16 SVG, Bezugsdauer 36 Monate bei 8 bis unter 9 Jahren Wehrdienstzeit; Dienstbezüge 3.000 € angenommen, Stand 24.10.2026. Keine Person.
ZeitraumLeistung des BundesBetrag pro Monat
Bis zum Entlassungstag (mindestens 3 Monate nach Zustellung)Dienstbezüge3.000 €
Monate 1 bis 36 nach der EntlassungÜbergangsgebührnisse (75 %)2.250 €
Ab Monat 37keine laufende Leistung; Rentenanwartschaft aus Nachversicherung0 €

Aus dem Modell folgt: Die Übergangsgebührnisse liegen unter den bisherigen Dienstbezügen, sind aber über drei Jahre eine spürbare Brücke. Danach fehlen laufende Einnahmen, wenn die Dienstunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit ausschließt. Genau in dieser Phase greift eine private Absicherung, sofern sie den Statuswechsel überstanden hat. Wie viel Rente benötigt wird, hängt von den laufenden Ausgaben ab; der Zeitsoldaten-Rechner stellt Übergangsgebührnisse und Lücke gegenüber.

Fragen aus der Truppe

Reicht die Wehrdienstbeschädigung als Absicherung? Eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung löst Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz aus, zum Beispiel einen monatlichen Ausgleich nach dem Grad der Schädigungsfolgen (§ 11 SEG) und, bei Erwerbsschaden, den Erwerbsschadensausgleich (§ 37 SEG). Diese Leistungen setzen die Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung voraus. Gesundheitsschäden ohne Dienstbezug, etwa durch Krankheit oder Freizeitunfälle, sind davon nicht erfasst; für sie bleibt die Dienstzeitversorgung beziehungsweise das Ruhegehalt und eine private Absicherung. Mehr bei Wehrdienstbeschädigung und Versorgung.

Was ändert ein Auslandseinsatz? Bei einer besonderen Auslandsverwendung gilt das Einsatzversorgungsrecht (§ 87 SVG): Wird ein Soldat in einem Einsatz gesundheitlich geschädigt, kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Unfallruhegehalt, einmalige Entschädigung und weitere Leistungen in Betracht. Für die private Absicherung ist die Frage, ob der Vertrag Einsatzrisiken einschränkt, ein Prüfpunkt im Wortlaut.

Kann ich nach der Bundeswehr in den öffentlichen Dienst wechseln? Ja, das ist ein üblicher Weg; Inhaber eines Eingliederungsscheins erhalten bei Übernahme in ein Beamtenverhältnis Ausgleichsbezüge (§ 17 SVG). Dann gilt das Beamtenrecht, mit allen Folgen für die Wartezeit des Ruhegehalts (§ 4 BeamtVG). Wer wechselt, sollte vorher klären, ob und wie die Dienstzeit angerechnet wird.

Häufige Fehler bei der Absicherung als Soldat

  • Die Dienstzeitversorgung als Dauerlösung sehen: Übergangsgebührnisse sind befristet; ein Ruhegehalt folgt für Soldaten auf Zeit nicht.
  • Zu spät abschließen: Eintrittsalter und Gesundheit bestimmen Beitrag und Annahme; Verletzungen aus Dienst und Sport können Ausschlüsse oder Zuschläge begründen.
  • Endalter am Dienstende orientieren: Die Absicherung sollte die zivile Berufszeit abdecken.
  • Anzeigepflicht unterschätzen: Falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§ 19 Abs. 2 VVG); die Rechte des Versicherers erlöschen nach 5 Jahre, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG).
  • Nur den Beitrag vergleichen: Die Bedingungen entscheiden, ob die Leistung im Ernstfall fließt.

Prüfpunkte für Soldaten im Wortlaut

  • Leistungsauslöser: Dienstunfähigkeit im Sinne des Soldatengesetzes, Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen (§ 172 VVG) oder beides? Wer stellt fest?
  • Auslandsverwendung: Gibt es Einschränkungen für bestimmte Verwendungen oder Einsatzgebiete? Lassen Sie sich die Passage im Wortlaut zeigen.
  • Statuswechsel: Gilt der Vertrag nach dem Ausscheiden fort, und was passiert mit der Klausel?
  • Endalter: Reicht die Laufzeit bis zum Rentenalter oder nur bis zum Ende der Dienstzeit?
  • Nachprüfung: Mindestschutz: Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform und frühestens mit Ablauf des dritten Monats (§ 174 VVG).
  • Annahme: Die anonyme Risikovoranfrage (anonyme Risikovoranfrage) klärt vor dem Antrag, ob und wie Versicherer annehmen.

Der Übergang aus der Bundeswehr in andere Dienstverhältnisse hat eigene Regeln: Wird ein Soldat auf Zeit zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder zur Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter ernannt, gilt er nicht als entlassen (§ 55 Abs. 1 SG). Für Polizeianwärter beginnt damit eine neue Versorgungsphase; mehr dazu bei Polizeianwärter.

Im DU-Check beantworten Sie keine Gesundheitsfragen. Dieses Portal empfiehlt keinen Versicherer und keinen Tarif; es informiert und berät nicht rechtlich im Einzelfall. Bei Streit mit dem Dienstherrn oder Versicherer hilft ein Fachanwalt.

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Häufige Fragen

Lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Bundeswehr?

Ja, für fast alle Soldaten. Soldaten auf Zeit haben nach den Übergangsgebührnissen kein Ruhegehalt; Berufssoldaten haben Ruhegehalt, das unter dem Netto liegt. Je früher in der Dienstzeit, je höher die Verpflichtungen und je länger der zivile Berufsweg danach, desto wichtiger und günstiger ist eine frühe private Absicherung. Der DU-Check zeigt Ihre Lücke ohne Gesundheitsfragen.

Was zahlt die Bundeswehr bei Dienstunfähigkeit?

Berufssoldaten erhalten bei Versetzung in den Ruhestand ein Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre gedient haben oder eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt (§ 44 Abs. 5 SG). Soldaten auf Zeit erhalten Übergangsgebührnisse in Höhe von grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats, je nach Wehrdienstzeit für 1 bis 60 Monate (§ 16 SVG), sowie weitere Leistungen der Dienstzeitversorgung.

Gibt es bei der Bundeswehr eine Mindestversorgung?

Für Berufssoldaten ja: Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € (§ 40 Abs. 5 SVG; der Erhöhungsbetrag gilt nur für die A-4-Variante). Es gelten Ausnahmen bei kurzer Dienstzeit. Der Euro-Betrag hängt vom Besoldungsstand ab.

Was ist eine Wehrdienstbeschädigung?

Ein Gesundheitsschaden, der durch einen Dienstunfall, eine Wehrdienstverrichtung, die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse, einen Angriff oder gesundheitsschädigende Verhältnisse bei einer Auslandsverwendung verursacht wurde (§ 3 Abs. 1 SEG). Wird sie anerkannt, kommen Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz in Betracht.

Kann ich als Soldat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ja, grundsätzlich bietet der Markt Absicherungen für Soldaten an. Annahme, Beitrag, Endalter und Rentenhöhe hängen von Beruf, Gesundheit und Versicherer ab. Prüfen Sie im Wortlaut insbesondere Einschränkungen für Auslandsverwendungen und die Wirkung des Statuswechsels. Die Annahme klärt ein Experte per anonymer Risikovoranfrage.

Was passiert mit der Absicherung, wenn ich die Bundeswehr verlasse?

Das regeln die Bedingungen. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt bestehen, eine Klausel, die an den Soldatenstatus anknüpft, kann entfallen oder sich ändern. Lassen Sie vor dem Ausscheiden prüfen, ob der Vertrag Ihre zivile Zukunft abdeckt.

Quellen

  1. § 44 SG – Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand – abgerufen 24.10.2026
  2. § 55 SG – Entlassung von Soldaten auf Zeit – abgerufen 24.10.2026
  3. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – abgerufen 24.10.2026
  4. § 40 SVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  5. Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) – abgerufen 24.10.2026
  6. § 3 SEG – Wehrdienstbeschädigung – abgerufen 24.10.2026
  7. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
  8. Eigene Abfrage öffentlicher BU-Online-Rechner (CosmosDirekt, Allianz, LV 1871), 24./25.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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