Inhalt (7 Abschnitte)
- Was heißt Polizeidienstunfähigkeit rechtlich?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Was gilt für Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf?
- Was bleibt an Versorgung nach dem Ruhestand?
- Polizeidienstunfähig und trotzdem im Dienst: die Ausnahmen
- Was heißt das für Ihre Absicherung?
- Häufige Fehler und Missverständnisse
- Polizeidienstunfähig ist, wer die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren zurückerlangt (§ 4 Abs. 1 BPolBG; die Länder regeln es gleichlautend).
- Festgestellt wird sie vom Dienstvorgesetzten auf Grundlage eines amtsärztlichen oder beamtenärztlichen Gutachtens; in der Bundespolizei ist ein beamteter Bundespolizeiarzt zuständig (§ 4 Abs. 2 BPolBG).
- Polizeidienstunfähigkeit heißt nicht automatisch Ruhestand: Vorrang haben eine andere Verwendung, auch in einer anderen Laufbahn, oder eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit (§ 44 BBG).
- Tritt der Ruhestand ein, gilt das Beamtenversorgungsrecht: höchstens 71,75 % der Bezüge, Abschlag bis 10,8 % ohne Dienstunfall und Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr (§§ 13, 14 BeamtVG, Bund).
Polizeidienstunfähig ist ein Polizeivollzugsbeamter, wenn er die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren zurückerlangt (§ 4 Abs. 1 BPolBG, Stand 24.10.2026). Das bedeutet nicht automatisch den Ruhestand: Zuerst prüft der Dienstherr, ob eine andere Verwendung möglich ist.
Was heißt Polizeidienstunfähigkeit rechtlich?
Das Beamtenrecht kennt zwei Maßstäbe. Der allgemeine Maßstab ist die Dienstunfähigkeit: Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen (§ 44 Abs. 1 BBG). Der zweite, strengere Maßstab gilt nur für Polizeivollzugsbeamte. Er fragt nicht, ob jemand überhaupt noch arbeiten kann, sondern ob er den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes noch genügt: Streifendienst, Einsatzlagen, Schichtdienst, Schießen, körperliche Konfrontation.
Das Bundespolizeibeamtengesetz legt den Begriff in § 4 fest. Danach gilt ein Polizeivollzugsbeamter als dienstunfähig, wenn er die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Für Beamte auf Lebenszeit gibt es eine Ausnahme: Verlangt die konkrete Funktion diese Anforderungen dauerhaft nicht mehr uneingeschränkt, entfällt die Polizeidienstunfähigkeit. Wer also auf einem Dienstposten sitzt, der die volle Vollzugstauglichkeit nicht braucht, bleibt im Polizeidienst.
Die Länder haben für ihre Polizeien gleichlautende Regeln geschaffen. Sie unterscheiden sich im Wortlaut, nicht im Kern, wie die folgende Tabelle zeigt.
| Dienstherr | Norm | Prognosefrist | Feststellung durch |
|---|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei) | § 4 BPolBG | 2 Jahre | Dienstvorgesetzter, Gutachten Amtsarzt oder beamteter Bundespolizeiarzt |
| Bayern | Art. 128 BayBG | 2 Jahre | amtsärztliches Gutachten |
| Niedersachsen | § 110 NBG | 2 Jahre | Untersuchung nach § 45 NBG grundsätzlich durch Amts- oder beamtete Ärzte |
| Nordrhein-Westfalen | § 115 LBG NRW | 2 Jahre | Polizeiarzt oder Arzt der unteren Gesundheitsbehörde |
| Baden-Württemberg | § 145 LBG BW | 2 Jahre | Amtsarzt oder beamteter Arzt |
Die Tabelle zeigt: Die Zwei-Jahres-Prognose ist bundesweit der gemeinsame Nenner. Wo Ihr Dienstherr Besonderheiten setzt, etwa bei der Art der Untersuchung, steht das im Landesgesetz. Einen Überblick über die Länder finden Sie im Bereich Dienstunfähigkeit in den Bundesländern.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren folgt einem festen Ablauf, den Bund und Länder ähnlich regeln. Die Reihenfolge ist wichtig, weil an jeder Stelle eine Alternative zum Ruhestand liegt.
Zweifel an der Verwendungsfähigkeit
Anlass sind meist längere Erkrankungen, Einschränkungen im Einsatztraining oder ein polizeiärztliches Votum. Bestehen Zweifel, kann der Dienstherr eine Untersuchung anordnen; im Bund greift § 44 Abs. 6 BBG, in Nordrhein-Westfalen § 115 Abs. 2 LBG NRW.
Gutachten
Die Feststellung beruht auf einem amtsärztlichen oder beamtenärztlichen Gutachten. Es beschreibt, welche Anforderungen nicht mehr erfüllt werden und ob eine Besserung in zwei Jahren zu erwarten ist.
Prüfung der Verwendung
Der Dienstherr prüft vor dem Ruhestand ein anderes Amt, eine andere Laufbahn und eine geringerwertige Tätigkeit (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG). Wer die Befähigung für eine neue Laufbahn nicht hat, muss an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Entscheidung
Erst wenn nichts davon möglich ist, folgt die Versetzung in den Ruhestand. Gegen die Mitteilung der Absicht und die Entscheidung gelten Fristen, die das jeweilige Landes- oder Bundesrecht regelt.
Im Bund kommt eine Besonderheit hinzu: Die Bundesregierung kann jährlich festlegen, wie viele Planstellen beim Bund für Polizeivollzugsbeamte vorbehalten werden, die nach § 44 Abs. 2 bis 5 BBG anderweitig verwendet werden (Stellenvorbehalt, § 4 Abs. 3 BPolBG). Ob in Ihrem Bereich eine passende Stelle frei ist, entscheidet sich also nicht nur an Ihrer Eignung.
Was gilt für Beamte auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf?
Die Folgen hängen stark vom Status ab. Beamte auf Lebenszeit mit mindestens fünf Dienstjahren haben bei Ruhestand einen Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Beamte auf Probe können wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG). Beamte auf Widerruf, also Anwärter im Vorbereitungsdienst, können jederzeit ohne Frist entlassen werden (§ 37 BBG).
Gerade für Polizeianwärter und Berufsanfänger ist die Lage kritisch: Die Wartezeit von fünf Jahren ist noch nicht erfüllt, und die Anforderungen an die Gesundheit sind in der Ausbildung besonders hoch. Ein Ruhegehalt ohne fünf Dienstjahre gibt es nur bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung ohne grobes Verschulden – und nur, wenn eine Versetzung in den Ruhestand möglich ist; Anwärter im Widerrufsverhältnis werden entlassen und erhalten nach einem Dienstunfall einen Unterhaltsbeitrag (§ 38 BeamtVG). Für Anwärter lesen Sie weiter bei Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter. Wer ohne Versorgungsanspruch ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Ausscheiden ohne Versorgungsanspruch); das ist ein Ausgleich für die fehlende Altersversorgung, kein Schutz vor den Folgen der Dienstunfähigkeit.
Was bleibt an Versorgung nach dem Ruhestand?
Nach der Versetzung in den Ruhestand richtet sich die Versorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht. Für Bundesbeamte gelten diese Eckpunkte (§§ 13, 14 BeamtVG): 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall ein Abschlag von 3,6 % je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens 10,8 %; vor dem 60. Lebensjahr werden zwei Drittel der Monate bis zum 60. Geburtstag als Zurechnungszeit angerechnet. Eine Mindestversorgung sichert mindestens 35 % der Bezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Endstufe A 4 plus Erhöhungsbetrag (§ 14 Abs. 4 BeamtVG), setzt aber fünf Jahre Dienstzeit voraus.
Ein Modellfall macht die Wirkung greifbar. Er ist eine Rechenhilfe, keine Person und keine Prognose für Ihren Fall.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Dienstjahre, polizeidienstunfähig mit 32 Jahren | 8 Jahre |
| Zurechnungszeit: 28 Jahre bis zum 60. Geburtstag × 2/3 | rund 18,7 Jahre |
| Ruhegehaltssatz: 26,7 Jahre × 1,79375 % | rund 47,8 % |
| Abschlag (3,6 % je Jahr, hier gedeckelt) | 10,8 % |
| Ruhegehaltfähige Bezüge: 3.600 € × 0,9901 | 3.564 € |
| Erdientes Ruhegehalt brutto (vor Mindestversorgung) | rund 1.521 € |
Das Ergebnis – rund 1.521 € brutto bei 3.564 € ruhegehaltfähigen Bezügen – liegt deutlich unter dem Netto eines aktiven Polizeibeamten; diese Lücke schließt eine private Absicherung. Zudem gehen vom Bruttoruhegehalt noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge ab. Ob die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG höher ausfällt, rechnet der Mindestversorgungs-Rechner; die ganze Lücke zum Netto zeigt der DU-Lücken-Rechner. Beruht die Polizeidienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gilt das Unfallruhegehalt mit erhöhtem Satz (mindestens 66,67 %, höchstens 75 %, § 36 BeamtVG).
Polizeidienstunfähig und trotzdem im Dienst: die Ausnahmen
Drei Konstellationen halten Beamte trotz eingeschränkter Vollzugstauglichkeit im Dienst:
- Funktion ohne volle Anforderung: Bei Lebenszeitbeamten entfällt die Polizeidienstunfähigkeit, wenn die auszuübende Funktion die besonderen Anforderungen dauerhaft nicht mehr uneingeschränkt verlangt (§ 4 Abs. 1 BPolBG).
- Andere Verwendung: Ein Amt in einer anderen Laufbahn oder eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit vermeidet den Ruhestand (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG). Nordrhein-Westfalen sieht die Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn als Regelfall vor (§ 115 Abs. 3 LBG NRW).
- Begrenzte Dienstfähigkeit: Kann der Beamte die Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wird er nicht in den Ruhestand versetzt, sondern mit verminderter Arbeitszeit weiterverwendet (§ 45 BBG).
Alle drei Wege haben eine Kehrseite: Die Besoldung kann sinken, Zulagen für den Vollzugsdienst entfallen oft, und der Dienstposten liegt nicht mehr dort, wo man ihn sich vorgestellt hat. Ob und in welcher Höhe eine Zulage ruhegehaltfähig ist, bestimmt das Besoldungsrecht; sie zählt nur, wenn sie als ruhegehaltfähig bezeichnet ist (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Prüfen Sie dazu Ihre Bezügemitteilung.
Was heißt das für Ihre Absicherung?
Die Polizeidienstunfähigkeit ist der Grund, warum die Absicherung für Polizeibeamte besonders wichtig ist – und warum die Klausel stimmen muss. Der Experte klärt mit Ihnen drei Fragen. Erstens: Löst Ihr Vertrag die Leistung bei Dienstunfähigkeit aus, bei Polizeidienstunfähigkeit oder nur bei Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen (§ 172 VVG)? Zweitens: Muss der Versicherer Ihre Verwendung in einer anderen Funktion berücksichtigen, oder verzichtet er darauf, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen (abstrakte Verweisung nur, wenn vertraglich vereinbart)? Drittens: Bis zu welchem Alter läuft der Vertrag, und passt das zu Ihrer Altersgrenze von 62 Jahre im Bund?
Diese Prüfpunkte erklärt der Beitrag Spezielle Dienstunfähigkeit bei der Polizei. Der Vergleich der Absicherungsformen steht in Berufsunfähigkeit beim Polizeibeamten. Dieses Portal empfiehlt keinen Versicherer und keinen Tarif; ein Partner-Experte vergleicht die Bedingungen kostenlos mit Ihnen. Im DU-Check beantworten Sie keine Gesundheitsfragen.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- Polizeidienstunfähig gleich dienstunfähig: Die Begriffe sind nicht identisch. Wer nur für den Vollzugsdienst ungeeignet ist, kann dienstfähig bleiben und weiter Besoldung erhalten.
- Eine Prognose als Endgültigkeit lesen: Die Zwei-Jahres-Frist ist eine Prognose. Wird die Dienstfähigkeit später wiederhergestellt, kann ein Ruhestandsbeamter erneut berufen werden (§ 46 BBG).
- Auf die Mindestversorgung verlassen: Sie setzt fünf Dienstjahre voraus und bildet nicht das Netto ab. Der Euro-Wert hängt von der Endstufe A 4 Ihres Dienstherrn ab.
- Verträge nur nach dem Beitrag wählen: Die Bedingungen entscheiden, ob die Leistung bei Ihrer Konstellation fließt. Eine „Polizeiklausel“ ist ein Marktbegriff, kein Rechtsbegriff.
- Zu spät fragen: Beitrag und Annahme hängen von Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab. Die anonyme Risikovoranfrage über einen Experten (anonyme Risikovoranfrage) klärt das vor dem Antrag.
Dieser Beitrag informiert; er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit hilft ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Beamtenrecht. Weitere Begriffe finden Sie im Lexikon.
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Mein DU-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was bedeutet polizeidienstunfähig?
Ein Polizeivollzugsbeamter ist polizeidienstunfähig, wenn er die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren zurückerlangt (§ 4 Abs. 1 BPolBG). Das ist enger gefasst als die allgemeine Dienstunfähigkeit, die sich auf die Dienstpflichten des Beamten insgesamt bezieht (§ 44 BBG).
Wird man bei Polizeidienstunfähigkeit automatisch pensioniert?
Nein. Vor der Versetzung in den Ruhestand ist zu prüfen, ob eine andere Verwendung möglich ist: ein anderes Amt, auch in einer anderen Laufbahn, oder eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG). In den Ländern gelten gleichartige Vorgaben, zum Beispiel die Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn nach § 115 Abs. 3 LBG NRW. Erst wenn das nicht gelingt, folgt der Ruhestand.
Wer stellt die Polizeidienstunfähigkeit fest?
Der Dienstvorgesetzte stellt sie fest, und zwar auf Grundlage eines amtsärztlichen oder beamtenärztlichen Gutachtens. In der Bundespolizei ist ein beamteter Bundespolizeiarzt zuständig (§ 4 Abs. 2 BPolBG). Die Länder verweisen auf Amtsärzte, Polizeiärzte oder Ärzte der unteren Gesundheitsbehörde, etwa Art. 128 BayBG und § 115 Abs. 2 LBG NRW.
Was ist der Unterschied zwischen Polizeidienstunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Die Polizeidienstunfähigkeit misst, ob die besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes noch erfüllt werden. Die allgemeine Dienstunfähigkeit fragt, ob der Beamte seine Dienstpflichten überhaupt noch erfüllen kann. Wer polizeidienstunfähig ist, kann deshalb im Innendienst oder in der Verwaltung dienstfähig bleiben. Die Folgen für Versorgung und Absicherung unterscheiden sich entsprechend.
Was bleibt an Pension, wenn der Ruhestand eintritt?
Das Ruhegehalt beträgt je Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert es sich um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens um 10,8 %; vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit angerechnet. Das gilt für Bundesbeamte, die Länder weichen im Detail ab.
Hilft eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei Polizeidienstunfähigkeit?
Ja, wenn die Bedingungen passen – deshalb lohnt der Blick auf den Wortlaut, den ein Experte mit Ihnen prüft. Manche Verträge knüpfen an die Dienstunfähigkeit an, andere an die Polizeidienstunfähigkeit, wieder andere nur an Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen (§ 172 VVG). Ein Experte zeigt, welcher Tatbestand die Leistung auslöst und wie eine Klausel gewählt wird, bei der eine andere Verwendung im Innendienst die Leistung nicht ausschließt.
Quellen
- § 4 BPolBG – Polizeidienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 5 BPolBG – Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze – abgerufen 24.10.2026
- § 44 BBG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
- Art. 128 BayBG – Polizeidienstunfähigkeit – Text gilt ab 01.01.2026, abgerufen 24.10.2026
- § 115 LBG NRW – Dienstunfähigkeit (Polizeivollzugsbeamte) – Wortlaut nach Justizportal NRW, Import 21.10.2025; abgerufen 24.10.2026
- § 110 NBG – Polizeidienstunfähigkeit (Niedersachsen) – Textsammlung nach VORIS, Stand bis Gesetz vom 06.11.2024; abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.