Inhalt (5 Abschnitte)
- Ein Soldat auf Zeit muss bei Dienstunfähigkeit entlassen werden (§ 55 Abs. 2 SG).
- Er erhält Übergangsgebührnisse: grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats, bei vier bis unter fünf Jahren Wehrdienstzeit 12 Monate, ab zwölf Jahren 60 Monate (§ 16 SVG).
- Danach folgt kein Ruhegehalt, sondern die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 SGB VI).
- Der Rechner ist eine Orientierung; Zeiten von Freistellungen können die Bezugsdauer verkürzen.
Ein Soldat auf Zeit, der dienstunfähig wird, muss entlassen werden (§ 55 Abs. 2 SG) und erhält Übergangsgebührnisse von grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge, bei vier bis unter fünf Jahren Wehrdienstzeit für 12 Monate, ab zwölf Jahren für 60 Monate (§ 16 SVG, Stand 24.10.2026). Danach gibt es kein Ruhegehalt, nur die Nachversicherung. Rechnen Sie Ihre Zeit:
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Stand 24.10.2026. Rechenweg: Bezugsdauer nach der Staffel in § 16 Abs. 2 SVG (ganze Jahre), Höhe 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (§ 16 Abs. 3 SVG); das Netto ist eine grobe Schätzung. Nicht berücksichtigt: Verkürzung durch Freistellungen, Bildungszuschuss, Aufschub der Zahlung, Berufsförderung, Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung. Orientierungswert, kein Bescheid.
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- Übergangsgebührnisse nach § 16 SVG mit Monaten und Betrag
- Was danach bleibt: Nachversicherung statt Ruhegehalt
- DU-Fahrplan als PDF
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Mein DU-Fahrplan (PDF)Zeitsoldat dienstunfähig: Wie lange gibt es Übergangsgebührnisse?
Die Bezugsdauer richtet sich nach der Wehrdienstzeit und steigt in Stufen. Wer ein Jahr gedient hat, erhält einen Monat; ab vier Jahren springt die Dauer auf 12 Monate, ab zwölf Jahren auf 60. Die Höhe beträgt grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (§ 16 Abs. 3 SVG). Die Übergangsgebührnisse sollen den Wechsel ins Zivilleben erleichtern; sie sind keine Rente.
| Wehrdienstzeit | Bezugsdauer |
|---|---|
| 1 bis unter 2 Jahre | 1 Monat |
| 2 bis unter 3 Jahre | 2 Monate |
| 3 bis unter 4 Jahre | 3 Monate |
| 4 bis unter 5 Jahre | 12 Monate |
| 5 bis unter 6 Jahre | 18 Monate |
| 6 bis unter 7 Jahre | 24 Monate |
| 7 bis unter 8 Jahre | 30 Monate |
| 8 bis unter 9 Jahre | 36 Monate |
| 9 bis unter 10 Jahre | 42 Monate |
| 10 bis unter 11 Jahre | 48 Monate |
| 11 bis unter 12 Jahre | 54 Monate |
| 12 Jahre und mehr | 60 Monate |
Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit: Monate nach Wehrdienstzeit
Bezugsdauer in Monaten; Höhe grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats
§ 16 Abs. 2, 3 SVG (Fassung vom 20.08.2021, zuletzt geändert 22.12.2025), Stand 24.10.2026.
Was passiert nach den Übergangsgebührnissen?
Nach dem Ende der Übergangsgebührnisse gibt es keine weitere Leistung des Dienstherrn aus dem Dienstverhältnis. Soldaten auf Zeit, die ohne Versorgungsanspruch ausscheiden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Das füllt das Rentenkonto, ersetzt aber kein Einkommen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Ob später eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt, hängt von den Voraussetzungen des § 43 SGB VI ab, etwa drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren; im Schnitt lag die neu bewilligte Rente 2024 bei 1.041 € im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025).
Diese Lücke zeigt: Für Zeitsoldaten ist die private Absicherung die wichtigste Säule. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach ihren Bedingungen (§ 172 VVG), eine Dienstunfähigkeitsklausel richtet sich bei Soldaten nach dem Wortlaut des Vertrags. Je früher Sie sich absichern, desto günstiger und einfacher: Alter und Gesundheit beim Abschluss bestimmen Beitrag und Annahme. Ein spezialisierter Experte findet mit Ihnen den passenden Weg, bei Vorerkrankung auch über die anonyme Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name bei Versicherern landet.
Wie Sie die Zeit nach dem Dienst planen
Die Übergangsgebührnisse sind für den Wechsel ins Zivilleben gedacht und fließen nur für die Staffel-Dauer. Danach brauchen Sie eigenes Einkommen. Für den Fall, dass die Dienstunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit erschwert, sind drei Bausteine zu prüfen: die Berufsförderung des Dienstherrn (das Soldatenversorgungsgesetz kennt Eingliederungsmaßnahmen und Förderung der Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben), die Nachversicherung und eine private Absicherung. Je länger der Dienst vor der Entlassung dauert, desto länger fließen die Übergangsgebührnisse – ab zwölf Jahren Wehrdienstzeit 60 Monate.
Typische Fehler bei der Planung
- Übergangsgebührnisse mit Ruhegehalt verwechseln: Sie sind zeitlich begrenzt und enden nach der Staffel.
- Die Nachversicherung überschätzen: Sie bildet Rentenanwartschaften, ersetzt aber kein Einkommen bei Dienstunfähigkeit.
- Die Dauer falsch ansetzen: Maßgeblich sind volle Jahre der Wehrdienstzeit; Freistellungen können die Dauer verkürzen (§ 16 SVG).
- Keine private Absicherung prüfen: Gerade im jungen Alter ist der Einstieg am günstigsten und oft am einfachsten.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Soldaten. Für Fragen zu Ihrem Fall starten Sie den DU-Check.
Berufssoldat statt Zeitsoldat: ein anderes Recht
Berufssoldaten werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wenn sie mindestens fünf Jahre gedient haben oder die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht (§ 44 Abs. 3, 5 SG). Vor der Feststellung wird in der Regel eine sechsmonatige Heilbehandlung abgewartet. Das Ruhegehalt der Berufssoldaten berechnet der DU-Lücken-Rechner als Näherung nach beamtenrechtlichen Regeln. Einen Überblick zu allen Soldatenfragen gibt der Bereich Dienstunfähigkeit bei Soldaten.
Häufige Fragen
Was bekommt ein Zeitsoldat bei Dienstunfähigkeit?
Übergangsgebührnisse nach § 16 SVG: grundsätzlich 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats, für eine Dauer, die von der Wehrdienstzeit abhängt – bei vier bis unter fünf Jahren 12 Monate, ab zwölf Jahren 60 Monate. Ein Ruhegehalt wie ein Berufssoldat erhält er nicht. Danach folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI).
Wie wird ein Zeitsoldat wegen Dienstunfähigkeit entlassen?
Ein Soldat auf Zeit muss bei Dienstunfähigkeit entlassen werden (§ 55 Abs. 2 SG). Die Entlassungsverfügung ist mindestens drei Monate vor dem Entlassungstag mit schriftlicher Begründung zuzustellen (§ 55 Abs. 6 SG). Die Dienstunfähigkeit stellt ein Bundeswehrarzt fest (§ 44 Abs. 4 SG, entsprechend).
Gibt es Ruhegehalt für Zeitsoldaten?
Nein, nicht wie für Berufssoldaten. Soldaten auf Zeit erhalten Übergangsgebührnisse und Berufsförderung; bei Wehrdienstbeschädigung kommen Versorgungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Betracht, die wir hier nicht berechnen. Eine private Absicherung kann die Zeit nach den Übergangsgebührnissen überbrücken.
Was ist eine Wehrdienstbeschädigung?
Der Begriff beschreibt gesundheitliche Schäden, die auf den Wehrdienst zurückgehen; Definition und Folgen regelt das Soldatenversorgungsgesetz, das wir hier nicht berechnen. Bei Berufssoldaten kann eine Dienstunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung die Fünf-Jahres-Voraussetzung für den Ruhestand ersetzen (§ 44 Abs. 5 SG). Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, entscheidet die zuständige Stelle; wir geben keine Einzelfallauskunft.
Wie lange bekomme ich Übergangsgebührnisse nach 8 Jahren?
Bei acht bis unter neun Jahren Wehrdienstzeit 36 Monate (§ 16 Abs. 2 SVG). Zeiten bestimmter Beurlaubungen oder Freistellungen und Minderungen können den Zeitraum verkürzen; die Zahlung kann auf Antrag aufgeschoben oder unterbrochen werden, insgesamt höchstens 24 Monate (§ 16 Abs. 6 SVG).
Bekomme ich Übergangsgebührnisse, wenn ich nach der Dienstzeit Berufssoldat werde?
Nein: Der Anspruch entfällt, wenn sich unmittelbar ein Dienstverhältnis als Berufssoldat anschließt (§ 16 Abs. 1 SVG).
Quellen
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse (Fassung 2021, zuletzt geändert 22.12.2025) – abgerufen 24.10.2026
- § 55 SG – Entlassung von Soldaten auf Zeit – abgerufen 24.10.2026
- § 44 SG – Ruhestand der Berufssoldaten, Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.