Inhalt (20 Abschnitte)
- Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?
- Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig? Die Sechs-Monate-Regel
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Was kommt vor der Pensionierung? Alternativen zum Ruhestand
- Der Ablauf als Zeitleiste
- Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?
- Dienstunfähigkeit je Status: Lebenszeit, Probe, Widerruf
- Wie groß ist die Lücke zum Netto?
- Zurück in den Dienst? Die erneute Berufung
- Wie sichern sich Beamte gegen die Lücke ab?
- Dienstunfähigkeit bei Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten
- Dienstunfähigkeit und gesetzliche Rente: Was gilt für Beamte?
- Was steckt hinter Dienstunfähigkeit? Zur Rolle psychischer Erkrankungen
- Häufige Fehler im Umgang mit der Dienstunfähigkeit
- Wie läuft die Ruhestandsversetzung formal ab?
- Was gilt für Probebeamte und Landesbeamte?
- Was ändert sich bei einem Dienstunfall?
- Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit finanziell?
- Welche Beiträge vertiefen die einzelnen Bausteine?
- Was Sie jetzt tun können: Checkliste
- Ein Beamter auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt, wenn er dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen; angenommen werden kann das bei mehr als drei Monaten Dienstausfall innerhalb von sechs Monaten ohne Aussicht auf Besserung binnen weiterer sechs Monate (§ 44 Abs. 1 BBG).
- Vorrang haben anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit; nach der Pensionierung ist eine erneute Berufung möglich (§§ 44–46 BBG).
- Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 % gemindert; es setzt fünf Jahre Dienstzeit oder einen Dienstunfall voraus (§§ 4, 14 BeamtVG).
- Zwischen Pension und bisherigem Netto bleibt meist eine Lücke; sie rechnet der DU-Lücken-Rechner aus. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel kann sie schließen – je früher abgeschlossen, desto günstiger (Bundesrecht, Stand 24.10.2026).
Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen; das wird auch angenommen, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht auf Besserung binnen weiterer sechs Monate besteht (§ 44 Abs. 1 BBG). Danach folgt – wenn keine andere Verwendung möglich ist – der Ruhestand mit einem Ruhegehalt von höchstens 71,75 % der Bezüge (Stand 24.10.2026, Bundesrecht).
Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Dienstunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff des Beamtenrechts. Er beschreibt nicht eine bestimmte Krankheit, sondern das Ergebnis einer Prüfung: Kann die Beamtin oder der Beamte die Aufgaben des übertragenen Amtes dauerhaft nicht mehr erfüllen? Für Bundesbeamte regelt das § 44 BBG; für Landesbeamte gelten die Landesbeamtengesetze, die meist ähnlich lauten. Mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsrecht (§ 172 VVG) ist die Dienstunfähigkeit nicht identisch – mehr dazu im Beitrag Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit. Wie die Dienstunfähigkeit im Schuldienst abläuft, zeigt die Seite Dienstunfähigkeit bei Lehrern.
Wichtig: Maßstab ist der Dienst, nicht der Arbeitsmarkt. Wer sein Amt nicht mehr ausüben kann, aber an anderer Stelle noch arbeiten könnte, ist nicht automatisch pensionierungsreif – das Gesetz verlangt zuerst die Prüfung einer anderweitigen Verwendung. Gleichzeitig gilt: Ob die Dienstunfähigkeit vorliegt, stellt der Dienstherr fest, nicht die Hausärztin oder der Hausarzt. Eine Krankschreibung allein genügt nicht.
Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig? Die Sechs-Monate-Regel
Das Gesetz kennt zwei Wege zur Feststellung. Der erste ist die Prognose: Der Beamte ist dauernd unfähig, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Der zweite ist eine zeitliche Vermutung: Hat der Beamte innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan, kann Dienstunfähigkeit angenommen werden, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate voll wiederhergestellt ist (§ 44 Abs. 1 BBG). Es handelt sich um eine Kann-Regelung: Der Dienstherr muss den Einzelfall prüfen. Wie die Regel im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag zur Dienstunfähigkeit nach sechs Monaten.
Für Polizeivollzugsbeamte gilt zusätzlich die Polizeidienstunfähigkeit: Sie liegt beim Bund vor, wenn die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt werden und nicht zu erwarten ist, dass die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiederkehrt (§ 4 BPolBG). Auch dann ist oft noch eine andere Verwendung möglich.
Wie läuft das Verfahren ab?
Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit, muss sich der Beamte nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und gegebenenfalls beobachten lassen (§ 44 Abs. 6 BBG). Üblich ist ein Gutachten des Amtsarztes oder eines beamteten Arztes. Der Dienstherr prüft anschließend, ob die Dienstunfähigkeit vorliegt und ob Alternativen bestehen. Verfahrensdetails wie Fristen, Anhörung und Rechtsmittel regeln Bund und Länder unterschiedlich; im Einzelfall hilft die Personalstelle, die Personalvertretung oder ein Fachanwalt für Beamtenrecht. Das Verfahren im Überblick: Amtsarzt und Dienstunfähigkeit.
Dieser Ratgeber informiert über den rechtlichen Rahmen. Er ersetzt weder Beratung im Verfahren noch Rechtsberatung. Wer sich im Verfahren befindet, sollte rechtzeitig fachlichen Rat einholen.
Was kommt vor der Pensionierung? Alternativen zum Ruhestand
Das Gesetz stellt die Weiterbeschäftigung vor die Pensionierung. Drei Wege sind vorgesehen:
- Anderweitige Verwendung: Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt; ein anderes Amt kann unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 BBG übertragen werden. Mehr dazu: Anderweitige Verwendung.
- Geringerwertige Tätigkeit: Ist keine andere Verwendung möglich, kann eine geringerwertige, zumutbare Tätigkeit übertragen werden (§ 44 Abs. 3 BBG); bei fehlender Laufbahnbefähigung ist eine Qualifizierung zu absolvieren (§ 44 Abs. 5 BBG).
- Begrenzte Dienstfähigkeit: Kann der Beamte die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wird von der Ruhestandsversetzung abgesehen und die Arbeitszeit verkürzt (§ 45 BBG). Details: Begrenzte Dienstfähigkeit.
Außerdem trifft Beamte eine Pflicht zu geeigneten, zumutbaren Reha-Maßnahmen; sie ist vor der Ruhestandsversetzung mitzuteilen (§ 46 Abs. 4 BBG). Erst wenn alle Wege ausscheiden, folgt die Versetzung in den Ruhestand.
Der Ablauf als Zeitleiste
Das Verfahren lässt sich als Folge von Stationen beschreiben. Die Reihenfolge folgt dem Gesetz; wie lange einzelne Stationen dauern, hängt von Dienstherr und Einzelfall ab.
| Station | Was geschieht | Fundstelle |
|---|---|---|
| 1. Längere Erkrankung | Mehr als drei Monate Dienstausfall innerhalb von sechs Monaten kann den Verdacht begründen | § 44 Abs. 1 BBG |
| 2. Zweifel des Dienstherrn | Anordnung der ärztlichen Untersuchung | § 44 Abs. 6 BBG |
| 3. Gutachten | Amtsärztliche Einschätzung zur Dienstfähigkeit | § 44 Abs. 6 BBG |
| 4. Prüfung von Alternativen | Anderes Amt, geringerwertige Tätigkeit, Qualifizierung, begrenzte Dienstfähigkeit, Reha | §§ 44, 45, 46 Abs. 4 BBG |
| 5. Entscheidung | Versetzung in den Ruhestand oder Fortsetzung mit Anpassung | § 44 Abs. 1 BBG |
| 6. Versorgung | Ruhegehalt, Mindestversorgung oder Nachversicherung | §§ 4, 14 BeamtVG; § 8 SGB VI |
| 7. Spätere Prüfung | Regelmäßige Überprüfung, ob die Dienstunfähigkeit noch besteht; erneute Berufung möglich | § 46 BBG |
Die Zeitleiste zeigt: Die Pensionierung ist die vorletzte, nicht die erste Station. Wer die vierte Station kennt, kann im Verfahren aktiv mitwirken, etwa indem er Vorschläge für eine geeignete Verwendung macht. Das ersetzt keine Beratung durch Personalrat oder Fachanwalt.
Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?
Voraussetzung für ein Ruhegehalt ist, dass der Beamte mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hat oder durch Krankheit, Verwundung oder sonstige Beschädigung bei oder aus Veranlassung des Dienstes ohne grobes Verschulden dienstunfähig geworden ist (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Die Höhe berechnet sich aus ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, Ruhegehaltssatz und Abschlag:
| Baustein | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wartezeit | fünf Jahre Dienstzeit oder Dienstunfall | § 4 Abs. 1 |
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % | § 14 Abs. 1 |
| Zurechnungszeit | vor dem 60. Geburtstag: zwei Drittel der Monate bis zum 60. Geburtstag | § 13 Abs. 1 |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %; nicht bei Dienstunfall | § 14 Abs. 3 |
| Mindestversorgung | 35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 €; ab fünf Dienstjahren | § 14 Abs. 4 |
| Unfallruhegehalt | mindestens 66,67 %, höchstens 75 % | § 36 Abs. 3 |
Eine ausführliche Rechnung mit Beispielen steht im Beitrag Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit; Ihre eigenen Zahlen rechnet der DU-Lücken-Rechner.
Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit nach Alter bei Pensionierung
Minderung des Ruhegehalts in Prozent: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 % (ohne Dienstunfall)
§ 14 Abs. 3 BeamtVG (Bund); eigene Berechnung; entfällt bei Dienstunfall und ab 63 Jahren mit mindestens 40 Jahren berücksichtigungsfähiger Zeit. Stand 24.10.2026.
Dienstunfähigkeit je Status: Lebenszeit, Probe, Widerruf
Der Status entscheidet darüber, ob überhaupt ein Ruhegehalt entsteht. Die folgende Übersicht zeigt, was bei Bundesbeamten gilt; die Landesgesetze können abweichen.
| Status | Folge der Dienstunfähigkeit | Ruhegehalt? |
|---|---|---|
| Lebenszeit, ab 5 Dienstjahren | Ruhestand nach Prüfung von Alternativen | ja |
| Lebenszeit, unter 5 Dienstjahren | Ruhestand oder Entlassung | nur bei Dienstunfall |
| Probe | Entlassung möglich (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG) | nur bei 5 Dienstjahren oder Dienstunfall |
| Widerruf (Anwärter, Referendare) | Entlassung jederzeit (§ 37 BBG) | nur bei Dienstunfall |
Wer ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Das ist ein Ausgleich der fehlenden Rentenbeiträge, aber keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit – was das bedeutet, erklärt der Beitrag zur Nachversicherung bei Dienstunfähigkeit. Die Regeln für jeden Status finden Sie im Bereich Dienstunfähigkeit nach Status.
Wie groß ist die Lücke zum Netto?
Das Ruhegehalt erreicht die 71,75 % nur nach 40 Dienstjahren. Wer früh dienstunfähig wird, kommt auf deutlich weniger – dann greift gegebenenfalls die Mindestversorgung. Ein Rechenbeispiel (Modellrechnung, keine Person): Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren. Die Zurechnungszeit beträgt 13,3 Jahre, der Ruhegehaltssatz nach Abschlag 37,3 %; das Ruhegehalt von rund 1.400 € liegt unter der Mindestversorgung von rund 2.190 €, die deshalb gilt. Nach 15 % Abzug bleiben etwa 1.860 € – bei einem Netto von 2.850 € fehlen rund 990 € im Monat.
Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Mindestversorgung
Modellrechnung Euro pro Monat: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %
Eigene Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €, Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 % angenommen. Kein Angebot, keine Person; Stand 24.10.2026.
Zurück in den Dienst? Die erneute Berufung
Die Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit ist nicht zwingend endgültig. Ist die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, kann der Dienstherr eine erneute Berufung verlangen, wenn ein Amt mit mindestens gleichem Endgrundgehalt angeboten wird und die gesundheitlichen Anforderungen voraussichtlich erfüllt werden (§ 46 Abs. 1 BBG). Umgekehrt ist einem Antrag des Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung grundsätzlich stattzugeben, außer zwingende dienstliche Gründe stehen entgegen (§ 46 Abs. 5 BBG). Für die Praxis wichtig: Der Dienstherr prüft in geeigneten Fällen regelmäßig, ob die Dienstunfähigkeit noch besteht. Mehr dazu: Reaktivierung dienstunfähiger Beamter.
Wie sichern sich Beamte gegen die Lücke ab?
Die Lücke zwischen Ruhegehalt und Netto lässt sich privat gezielt verkleinern oder schließen. Dafür kommen vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel oder eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht. Beide richten sich nach ihren Bedingungen: Ob die Leistung an die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn anknüpft („echte“ Klausel) oder zusätzlich Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen verlangt („unechte“ Klausel), entscheidet der Wortlaut. Eine Übersicht bietet der Beitrag Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Warum früh absichern?Die Pension liegt bei früher Dienstunfähigkeit meist deutlich unter dem Netto – im Beispiel oben fehlen rund 990 € im Monat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke und ist für die meisten Beamten, besonders auf Widerruf und Probe, die wichtigste private Absicherung. In den ersten Dienstjahren ist die Lücke am größten, Eintrittsalter und Beitrag sind am niedrigsten. Auch bei höherer Besoldung und längerer Dienstzeit bleibt rechnerisch eine Lücke (im Beitrag zum Ruhegehalt rund 1.616 € bei 25 Dienstjahren). Finanztip empfiehlt, möglichst 80 % des Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine feste Prozentzahl.
Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Abschluss bestimmen Beitrag und Annahme. Deshalb gilt: je früher, desto günstiger und einfacher – ideal vor der Verbeamtung oder in der Anwärterzeit. Die Gesundheitsprüfung klärt ein spezialisierter Partner-Experte per anonymer Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name bei Versicherern landet – im DU-Check selbst beantworten Sie keine Gesundheitsfragen.
Dienstunfähigkeit bei Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten
Für einzelne Dienstbereiche gelten Sonderregeln. Polizeivollzugsbeamte des Bundes sind polizeidienstunfähig, wenn sie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen und nicht zu erwarten ist, dass sie die volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangen; den Befund trifft der Dienstvorgesetzte auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (§ 4 BPolBG). Die reguläre Altersgrenze liegt bei 62 Jahren (§ 5 BPolBG). Feuerwehr und Justizvollzug sind Landessache; Zoll ist Bundesdienst. Weitere Informationen: Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Zoll.
Bei Soldaten gilt das Soldatengesetz: Ein Berufssoldat wird bei dauernder Dienstunfähigkeit pensioniert, wenn er mindestens fünf Jahre gedient hat oder die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht; ein Bundeswehrarzt stellt sie fest (§ 44 SG). Ein Soldat auf Zeit wird entlassen (§ 55 Abs. 2 SG) und erhält Übergangsgebührnisse (§ 16 SVG). Mehr dazu im Bereich Soldaten und im Zeitsoldaten-Rechner.
Dienstunfähigkeit und gesetzliche Rente: Was gilt für Beamte?
Beamte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei; ihre Altersversorgung ist die Beamtenversorgung. Wer ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheidet, wird nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Ob daraus später eine Erwerbsminderungsrente entsteht, richtet sich nach § 43 SGB VI: voll erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, teilweise erwerbsgemindert, wer nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung und fünf Jahre Wartezeit.
Das ist ein deutlich strengerer Maßstab als die Dienstunfähigkeit: Wer sein Amt nicht mehr ausüben kann, aber noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit schafft, ist nicht erwerbsgemindert, und Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Im Schnitt betrug die neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024 rund 1.041 € im Monat (Rentenversicherungsbericht 2025). Mehr dazu: Gibt es Erwerbsminderungsrente für Beamte?
Was steckt hinter Dienstunfähigkeit? Zur Rolle psychischer Erkrankungen
Die Beamtenversorgung unterscheidet nicht nach Ursachen: Entscheidend ist, dass die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können. Zu den Ursachen im Versicherungsbereich gibt es Daten, die nicht beamtenspezifisch sind: Bei den Leistungsfällen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind psychische Erkrankungen mit 32,34 % die häufigste Ursache, vor Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats mit 17,61 % und Krebs mit 16,30 % (Morgen & Morgen, Stand April 2026, via LV 1871). Bei den neuen Erwerbsminderungsrenten lag der Anteil psychischer Erkrankungen 2016 bei 42,8 % (DRV Bund, zitiert in DAV, 03.12.2018). Beide Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr und gelten nicht für einzelne Berufe. Zum Verfahren bei psychischen Erkrankungen: Dienstunfähigkeit bei Depression.
Häufige Fehler im Umgang mit der Dienstunfähigkeit
- Zu spät informieren: Wer erst im Verfahren fragt, was ihm zusteht, hat kaum noch Gestaltungsspielraum – Ruhegehalt, Abschlag und Zurechnungszeit lassen sich vorher nachrechnen. Das gilt auch für die Absicherung: Je früher, desto günstiger und einfacher.
- Pension mit Netto verwechseln: Das Ruhegehalt bezieht sich auf die ruhegehaltfähigen Bezüge, nicht auf das, was heute überwiesen wird; Zulagen zählen nur, wenn sie ruhegehaltfähig sind (§ 5 BeamtVG).
- Die Wartezeit übersehen: Anwärter und Probebeamte glauben oft, die Beamtenversorgung greife ab dem ersten Tag. Ohne Dienstunfall besteht erst nach fünf Dienstjahren ein Anspruch (§ 4 BeamtVG).
- Bestehende Verträge nicht prüfen: Eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel kann bei Dienstunfähigkeit leer ausgehen, wenn die Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen nicht vorliegt.
- Landesrecht ignorieren: Ratgeber und Rechner folgen oft dem Bundesrecht. Für Landesbeamte kann die Mindestversorgung anders berechnet werden.
Wie läuft die Ruhestandsversetzung formal ab?
Das Bundesbeamtengesetz regelt die Schritte nach dem Gutachten in § 47 BBG. Hält der Dienstvorgesetzte den Beamten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens für dienstunfähig und ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder liegen die Voraussetzungen der begrenzten Dienstfähigkeit nicht vor, teilt er mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist, und nennt die Gründe. Der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde; die Verfügung wird schriftlich zugestellt und kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden. Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung bekannt gegeben worden ist; zu diesem Zeitpunkt wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt (§ 47 Abs. 1–4 BBG).
Die ärztliche Untersuchung darf nur ein Amtsarzt oder ein zugelassener Gutachter durchführen. Dem Dienstherrn werden auf Anforderung nur die tragenden Gründe des Gutachtens mitgeteilt, in einem versiegelten Umschlag, der zur Personalakte genommen wird; der Beamte erhält ein Doppel (§ 48 BBG). Die Einzelheiten stehen im Beitrag Amtsarzt und Dienstunfähigkeit.
Was gilt für Probebeamte und Landesbeamte?
Für Beamte auf Probe sind §§ 44 bis 48 BBG entsprechend anzuwenden, mit Ausnahme der Versetzung in eine neue Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (§ 49 Abs. 3 BBG). Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, ist der Probebeamte in den Ruhestand zu versetzen, in den übrigen Fällen kann er es werden (§ 49 Abs. 1, 2 BBG); daneben bleibt die Entlassung nach § 34 BBG möglich. Mehr dazu: Beamte auf Probe und Dienstunfähig in der Probezeit.
Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Beamtenstatusgesetz (§§ 26 bis 29 BeamtStG) mit den Landesbeamtengesetzen. Das Gesetz überlässt den Ländern unter anderem die Frist der „weiteren“ Zeit in der Sechs-Monate-Regel (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) und die Antragsfrist für die erneute Berufung, die spätestens zehn Jahre nach der Ruhestandsversetzung enden darf (§ 29 Abs. 1 BeamtStG). Auch Altersgrenzen und Mindestversorgung können abweichen.
Was ändert sich bei einem Dienstunfall?
Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gilt eine günstigere Versorgung: Das Unfallruhegehalt erhöht den Ruhegehaltssatz um 20 Prozentpunkte, beträgt mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, entsteht ohne Wartezeit und ohne Versorgungsabschlag; die Zurechnungszeit wird nur zur Hälfte angerechnet (§§ 4, 14, 36 BeamtVG). Der Unfall ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren beim Dienstvorgesetzten zu melden (§ 45 BeamtVG). Alles Weitere steht im Beitrag Unfallruhegehalt bei Dienstunfall.
Was bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit finanziell?
Wer mindestens die Hälfte der Arbeitszeit leisten kann, bleibt im Dienst. Beim Bund werden die Dienstbezüge wie bei Teilzeit gekürzt, dazu kommt ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag von 50 % des Unterschiedsbetrags zur Vollzeitbesoldung (§ 6a BBesG); bei 50 % Arbeitszeit sind das 75 % der Vollzeitbezüge. Für die Pension zählen weiterhin die vollen Bezüge des letzten Amtes, die Dienstzeit aber nur anteilig (§ 5 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG). Mehr dazu: Begrenzte Dienstfähigkeit.
Welche Beiträge vertiefen die einzelnen Bausteine?
| Baustein | Kernaussage | Beitrag |
|---|---|---|
| Sechs-Monate-Regel | Mehr als drei Monate Fehlzeit in sechs Monaten, keine Aussicht auf Besserung in weiteren sechs Monaten | Sechs-Monate-Regel |
| Anderweitige Verwendung | Anderes Amt, geringerwertige Tätigkeit, Qualifizierung gehen der Pensionierung vor | Anderweitige Verwendung |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 % | Versorgungsabschlag |
| Zurechnungszeit | Zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Geburtstag | Zurechnungszeit |
| Mindestversorgung | 35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4, ab fünf Dienstjahren | Mindestpension |
| Erwerbsminderungsrente | Aus der Beamtenzeit keine Rente; Ausnahmen bei Rentenanwartschaften aus anderen Zeiten | Erwerbsminderungsrente für Beamte |
Was Sie jetzt tun können: Checkliste
- Status und Dienstjahre klären: Wie viele ruhegehaltfähige Dienstjahre haben Sie, welcher Status gilt (Lebenszeit, Probe, Widerruf)?
- Bezügemitteilung zur Hand nehmen: Grundgehalt und Familienzuschlag Stufe 1 sind ruhegehaltfähig, Zulagen nur, wenn das Besoldungsrecht sie so bezeichnet (§ 5 BeamtVG).
- Lücke berechnen: mit dem DU-Lücken-Rechner oder dem DU-Check.
- Bestehende Verträge prüfen: Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und welche Klausel enthält sie?
- Bei laufendem Verfahren: Beamtenrechtliche Beratung durch Personalrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt einholen.
- Landesrecht beachten: Für Landesbeamte gelten abweichende Altersgrenzen und Mindestversorgungen – siehe Dienstunfähigkeit in den Ländern.
Weiterführend: alle Ratgeber zur Dienstunfähigkeit und das Lexikon zur Dienstunfähigkeit mit allen Begriffen von „Amtsarzt“ bis „Zurechnungszeit“.
DU-Fahrplan kostenlos per E-Mail
Status-Matrix, Rechenweg des Ruhegehalts, Checkliste für die Bedingungen und Fristen. Ohne Gesundheitsangaben.
- Status-Matrix: Lebenszeit, Probe, Widerruf, Soldaten
- Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung Schritt für Schritt
- Checkliste: worauf Sie bei der Absicherung achten
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich der passende Spezialist aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Mein DU-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wann ist ein Beamter dienstunfähig?
Wenn er dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Das kann auch angenommen werden, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate voll wiederhergestellt ist (§ 44 Abs. 1 BBG). Der Dienstherr entscheidet, meist nach einem amtsärztlichen Gutachten.
Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?
Ein Ruhegehalt, wenn er mindestens fünf Jahre Dienstzeit hat oder durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden ist (§ 4 BeamtVG). Es beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gemindert um bis zu 10,8 % (§ 14 BeamtVG). Mindestens gilt die Mindestversorgung.
Wird ein dienstunfähiger Beamter immer pensioniert?
Nein. Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt; bei mindestens halber Arbeitsfähigkeit gilt die begrenzte Dienstfähigkeit (§§ 44, 45 BBG). Erst wenn weder ein anderes Amt noch eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit noch Teilzeit in Betracht kommen, folgt die Ruhestandsversetzung.
Kann ein pensionierter Beamter wieder in den Dienst zurück?
Ja. Ist die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, kann der Dienstherr die erneute Berufung verlangen, wenn ein Amt mit mindestens gleichem Endgrundgehalt angeboten wird; umgekehrt ist einem Antrag auf erneute Berufung grundsätzlich stattzugeben (§ 46 BBG).
Was passiert bei Dienstunfähigkeit als Beamter auf Probe?
Beamte auf Probe können wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, ohne dass sie in den Ruhestand versetzt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG). Ein Ruhegehalt gibt es nur bei mindestens fünf Dienstjahren oder Dienstunfall. Wer ohne Versorgung ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI).
Wie sichere ich mich gegen die Lücke ab?
Zuerst die Lücke berechnen: Ruhegehalt abzüglich Abzüge gegen das bisherige Netto. Zur Schließung ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel) für die meisten Beamten der wichtigste Baustein – je früher, desto günstiger und einfacher. Ist sie nicht möglich, kommen andere Absicherungen der Arbeitskraft als zweitbeste Lösung in Betracht. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht die Bedingungen kostenlos mit Ihnen.
Quellen
- § 44 BBG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 45 BBG – Begrenzte Dienstfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 46 BBG – Wiederherstellung der Dienstfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 34 BBG – Entlassung von Probebeamten – abgerufen 24.10.2026
- §§ 4, 13, 14 BeamtVG – Ruhegehalt, Zurechnungszeit, Höhe – abgerufen 24.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
- § 47 BBG – Verfahren bei Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 48 BBG – Ärztliche Untersuchung – abgerufen 24.10.2026
- § 49 BBG – Ruhestand bei Beamten auf Probe – abgerufen 24.10.2026
- §§ 26–29 BeamtStG – Dienstunfähigkeit, Ruhestand, Wiederherstellung – abgerufen 24.10.2026
- § 6a BBesG – Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- §§ 31, 36, 45 BeamtVG – Dienstunfall, Unfallruhegehalt, Meldung – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.