Polizei

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter

In der Ausbildung zur Polizei sind Sie Beamter auf Widerruf: Gesundheit entscheidet über den Verbleib, und ein Ruhegehalt gibt es noch nicht. Hier steht, welche Lücke das für Anwärter bedeutet, warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung gerade jetzt die wichtigste Absicherung ist und worauf Sie dabei achten.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Warum Anwärter die größte Versorgungslücke haben
  2. Dienstunfall: die Ausnahme, die man kennen sollte
  3. Wann sollten Polizeianwärter abschließen?
  4. Worauf es bei den Bedingungen für Anwärter ankommt
  5. Und nach der Entlassung? Der Weg in die Rentenversicherung
  6. Ausbildungsabbruch, Wechsel, Übernahme: Was ein Vertrag mitmachen sollte
  7. Häufige Fehler bei Polizeianwärtern
Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeianwärter stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf und können jederzeit ohne Frist entlassen werden; das Verhältnis endet außerdem mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Prüfung (§ 37 BBG).
  • Ein Ruhegehalt setzt mindestens fünf Jahre Dienstzeit voraus – oder eine Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung ohne grobes Verschulden (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).
  • Wer ohne Versorgungsanspruch ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI); das ersetzt keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit.
  • Ein früher Abschluss ist im Anwärterstatus besonders wirkungsvoll, weil Eintrittsalter und Gesundheit Beitrag und Annahme bestimmen; die Klärung übernimmt ein Experte per anonymer Risikovoranfrage.

Polizeianwärter sind Beamte auf Widerruf und können jederzeit ohne Frist entlassen werden (§ 37 BBG); ein Ruhegehalt setzt Ruhestand und fünf Dienstjahre oder einen Dienstunfall voraus (§ 4 Abs. 1 BeamtVG), nach einem Dienstunfall erhalten entlassene Anwärter einen Unterhaltsbeitrag (§ 38 BeamtVG). Wer dienstunfähig wird, wird meist nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI) – das ersetzt keine private Absicherung (Stand 24.10.2026).

Warum Anwärter die größte Versorgungslücke haben

In der Ausbildung bei der Polizei sind Sie als Anwärter in der Regel Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Dieser Status hat einen großen Vorteil: Sie werden für die Ausbildung bezahlt. Er hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die Absicherung bei gesundheitlichem Aus ist die schwächste im gesamten Beamtenleben. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann jederzeit ohne Frist beendet werden, und es endet mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Prüfung (§ 37 BBG). Wer durch eine Verletzung oder Erkrankung nicht mehr ausbildungsfähig ist, kann deshalb entlassen werden, auch wenn die Ursache nicht in seiner Hand liegt.

Ein Ruhegehalt erhält nur, wer mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hat oder infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung dienstunfähig geworden ist, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Die Dienstzeit zählt ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis; die Anwärterzeit läuft also mit, ersetzt aber die Wartezeit nicht. Hinzu kommt: Die Gesundheitsanforderungen des Polizeivollzugsdienstes sind hoch, und die Ausbildung enthält Einsatztraining und Sport, die das Verletzungsrisiko erhöhen.

Was Polizeianwärter bei Dienstunfähigkeit erwartet; Bundesrecht, Länder abweichend, Stand 24.10.2026. Kein Rechtsrat.
SituationRechtsfolgeNorm
Anwärter, Dienstunfähigkeit ohne DienstunfallEntlassung möglich; kein Ruhegehalt vor fünf Dienstjahren§ 37 BBG; § 4 BeamtVG
Anwärter, Dienstunfähigkeit durch DienstunfallEntlassung statt Ruhestand; Heilverfahren, Unfallausgleich und Unterhaltsbeitrag (bei völliger Erwerbsunfähigkeit nicht unter dem Mindestunfallruhegehalt)§§ 33, 35, 38 BeamtVG
Ausscheiden ohne VersorgungsanspruchNachversicherung in der Rentenversicherung§ 8 Abs. 2 SGB VI
Weiterer Weg nach EntlassungRente wegen Erwerbsminderung nur bei erfüllten Voraussetzungen (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren, 5 Jahre Wartezeit)§§ 43, 50 SGB VI

Die Tabelle zeigt den Kern: Wer als Anwärter ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, steht ohne Ruhegehalt da. Auch der Weg zur Rente wegen Erwerbsminderung ist schwer, weil die Rentenversicherung die Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit verlangt. Mehr zu den Unterschieden zwischen Nachversicherung und Absicherung lesen Sie bei Nachversicherung bei Dienstunfähigkeit.

Dienstunfall: die Ausnahme, die man kennen sollte

Die wichtigste Ausnahme betrifft den Dienstunfall. Wird ein Anwärter durch einen Dienstunfall dienstunfähig, wird er als Beamter auf Widerruf nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen; ein Unfallruhegehalt (§ 36 BeamtVG) setzt den Ruhestand voraus. Stattdessen erhält der frühere Beamte neben dem Heilverfahren für die Dauer der Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag: bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 30 % den entsprechenden Teil (§ 38 Abs. 1, 2 BeamtVG); wurde er wegen der unfallbedingten Dienstunfähigkeit entlassen, bleibt der Unterhaltsbeitrag bei völliger Erwerbsunfähigkeit nicht hinter dem Mindestunfallruhegehalt zurück (§ 38 Abs. 5 BeamtVG). Wer schon Beamter auf Probe ist, wird nach einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt und erhält Unfallruhegehalt (§ 49 Abs. 1 BBG, § 36 BeamtVG).

Für die Praxis heißt das: Was als Dienstunfall anerkannt wird, entscheidet der Dienstherr nach den Regeln des Beamtenversorgungsrechts. Unfälle im Freizeitsport, im Privatleben oder bei Krankheiten ohne dienstlichen Bezug zählen nicht. Dienstunfall-Fragen sind Rechtsfragen; wenn Sie in einer solchen Lage sind, wenden Sie sich an Ihre Personalstelle und, bei Streit, an einen Fachanwalt für Beamtenrecht. Dieses Portal berät dazu nicht.

Wann sollten Polizeianwärter abschließen?

Der Zeitpunkt ist der wichtigste Hebel, den Sie haben – als Anwärter sind Sie dafür am besten aufgestellt. Bei privaten Verträgen bestimmen Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Abschluss den Beitrag und die Annahme. Ein junger Anwärter ohne Vorgeschichte hat deshalb die besten Voraussetzungen, vor allem, solange keine Verletzungen aus der Ausbildung oder dem Sport vorliegen. Wer erst nach einer Verletzung anfragt, hat es schwerer; deshalb gilt: nicht warten, sondern jetzt prüfen lassen.

Um dieses Risiko zu verringern, nutzen Experten die anonyme Risikovoranfrage: Sie stellen bei mehreren Versicherern eine Anfrage, ohne dass Ihr Name genannt wird, und erfahren so, ob und unter welchen Bedingungen eine Annahme möglich wäre. Das geschieht, bevor ein Antrag gestellt wird und Spuren hinterlässt – auch bei kleineren Vorgeschichten findet der Experte so oft einen gangbaren Weg. Mehr dazu auf der Seite anonyme Risikovoranfrage. In diesem Portal beantworten Sie im DU-Check keine Gesundheitsfragen.

  • Vor der Einstellung: Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte die Bedingungen auf den Beamtenstatus prüfen lassen.
  • Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes: Eintrittsalter niedrig, Ausbildung noch nicht belastet, Beitrag in der Regel günstiger als später.
  • Vor der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit: Prüfen, ob der Vertrag den Statuswechsel mitmacht.
  • Nach einer Verletzung oder längerer Erkrankung: Erst Risikovoranfrage über einen Experten, dann ein Antrag, wenn überhaupt.

Worauf es bei den Bedingungen für Anwärter ankommt

Für Anwärter gelten dieselben Grundregeln wie für andere Beamte, mit einigen Besonderheiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach ihren eigenen Bedingungen: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Für Anwärter ist deshalb die Frage entscheidend, wie der „zuletzt ausgeübte Beruf“ definiert ist – als Polizeianwärter in der Ausbildung oder als künftiger Polizeivollzugsbeamter.

Weitere Prüfpunkte sind die Nachversicherungsgarantie (kann die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden, etwa bei der Ernennung oder Beförderung?), das Endalter (der Bund setzt die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte bei 62 Jahre, die Länder regeln sie selbst) sowie die Frage, ob die Klausel auch bei Entlassung auf Probe oder bei Statuswechsel gilt. Zur Klausel lesen Sie Spezielle Dienstunfähigkeit bei der Polizei.

Was kostet die BU für Polizisten? Eigene Abfrage der Online-Rechner von drei Versicherern, Stand 24./25.10.2026
Profilgünstigster ZahlbeitragMedianhöchster Zahlbeitragabgefragte Versicherer / Tarife
Standardprofil: 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente, Endalter 66 (nur ein Rechner lieferte einen Wert)120,00 €120,00 €120,00 €1 / 1
Polizist im Innendienst, Standardprofil (nur ein Rechner)102,48 €102,48 €102,48 €1 / 1
30 Jahre, 1.500 € Rente, Endalter 60103,68 €103,68 €103,68 €1 / 1
30 Jahre, 1.000 € Rente, Endalter 60 (vom Rechner begrenzt)42,91 €48,75 €54,60 €1 / 2

Grundlage sind die öffentlichen Online-Rechner von CosmosDirekt (Basis- und Premium-Schutz, Beitrag inklusive Sofortrabatt), Allianz (BU Komfort, im Rechner nur bis Endalter 66 wählbar) und LV 1871, abgefragt am 24./25.10.2026. Angegeben sind Zahlbeiträge (netto) in Euro je Monat für Nichtraucher ohne Dynamik. Das ist keine Tarifempfehlung; was Sie im Einzelfall zahlen, hängt von Gesundheit, Tätigkeit und Tarif ab. Bei Polizisten begrenzten die Online-Rechner Endalter und Rente: Ein Rechner erlaubte online nur Endalter 60 und höchstens 1.000 € Rente, ein weiterer nur Endalter 60. Im Standardprofil lieferte deshalb nur ein Rechner einen Wert (Endalter 66); er ist kein Marktwert, und Zeilen mit anderem Endalter oder anderer Rente sind nicht untereinander vergleichbar. Für Polizeianwärter in der Ausbildung gibt es keine eigene Abfrage; die Werte gelten für die Berufsangabe Polizist. Zahlbeitrag und Tarifbeitrag sind verschiedene Größen: Der Zahlbeitrag berücksichtigt Überschussbeteiligung und Rabatte, der Tarifbeitrag (brutto) ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer ihn anheben darf. Für ein Angebot nach Ihrem Profil holt der Experte Zahlen bei mehreren Versicherern ein.

Und nach der Entlassung? Der Weg in die Rentenversicherung

Wird ein Anwärter wegen Dienstunfähigkeit entlassen, ohne einen Versorgungsanspruch erworben zu haben, ist der Dienstherr verpflichtet, ihn für die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Die Nachversicherung stellt den Rentenanspruch so her, als wäre man in dieser Zeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Sie ist ein Ausgleich für die fehlende Altersversorgung und kein Ersatz für eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit.

Ob daraus eine Rente wegen Erwerbsminderung wird, richtet sich nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung. Voll erwerbsgemindert ist, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann (unter 3 Stunden täglich); Voraussetzung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit. Einen besonderen Berufsschutz gibt es nur noch nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Für Anwärter heißt das: Die Rentenversicherung fragt nicht, ob Sie Polizist bleiben können, sondern ob Sie überhaupt noch am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Die durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente lag im Rentenzugang 2024 bei 1.041 € pro Monat (Rentenversicherungsbericht 2025). Das ist ein Durchschnitt, kein Anspruch; er zeigt aber, dass die gesetzliche Rente ein verlorenes Beamteneinkommen nicht annähernd ersetzt. Wie die Erwerbsminderungsrente mit dem Beamtenstatus zusammenhängt, erklärt der Beitrag Gibt es Erwerbsminderungsrente für Beamte?

Ausbildungsabbruch, Wechsel, Übernahme: Was ein Vertrag mitmachen sollte

Der Weg zum Polizeivollzugsbeamten verläuft selten schnurgerade. Manche Anwärter brechen die Ausbildung ab, andere werden nicht übernommen, wieder andere wechseln das Land oder den Bund. Eine Absicherung, die in dieser Phase abgeschlossen wird, sollte deshalb nicht an die laufende Ausbildung gebunden sein. Fragen Sie den Experten nach diesen Punkten:

  • Beruf bei Ausbildungsende: Wird der Vertrag mit Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit angepasst, und was gilt bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
  • Wechsel des Dienstherrn: Bleibt der Vertrag unverändert, wenn Sie vom Land zum Bund wechseln oder umgekehrt?
  • Erhöhungsoptionen: Kann die Rente bei Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neue Gesundheitsprüfung steigen? Die Bedingungen nennen Anlässe und Fristen.
  • Beitragsbefreiung und Beitragsstundung: Wie regeln die Bedingungen den Fall, dass die Besoldung in der Ausbildung knapp ist?

Diese Fragen sind keine Fragen an Ihre Gesundheit, sondern an den Vertrag. Auch hier gilt: Dieses Portal empfiehlt keinen Versicherer und keinen Tarif. Der Experte zeigt Ihnen Alternativen mit Vor- und Nachteilen, und Sie entscheiden. Wer die Beiträge in der Ausbildung nicht tragen kann, sollte die Rentenhöhe zunächst klein wählen und über Erhöhungsoptionen später anpassen, statt auf Absicherung ganz zu verzichten.

Häufige Fehler bei Polizeianwärtern

  • Auf die Beamtenversorgung vertrauen: Sie gilt erst nach fünf Dienstjahren oder bei Dienstunfall. Vorher bleibt die Nachversicherung.
  • Zu lange warten: Eine Verletzung im Einsatztraining kann Annahme und Beitrag verändern – je früher, desto günstiger.
  • Falsche Angaben im Antrag: Verletzung der Anzeigepflicht kann zum Rücktritt führen (§ 19 Abs. 2 VVG); die Rechte des Versicherers erlöschen nach 5 Jahre, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG), bei Arglist entfällt die Leistung stets (§ 21 Abs. 2 VVG).
  • Nur auf den Beitrag schauen: Unterschiede liegen im Wortlaut, nicht nur im Preis.
  • Bestehenden Vertrag kündigen, bevor der neue steht: Kündigen Sie nie vor der Annahme des Ersatzes.

Wie groß Ihre persönliche Lücke ist, zeigt der DU-Lücken-Rechner. Zu den allgemeinen Regeln für Anwärter aller Laufbahnen siehe Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter. Dieser Beitrag informiert; im Leistungsfall hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Polizeianwärter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In aller Regel ja – gerade in der Ausbildung ist sie die wichtigste private Absicherung, denn die Versorgungslücke ist hier am größten: Ohne fünf Dienstjahre gibt es ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt (§ 4 Abs. 1 BeamtVG), und als Beamter auf Widerruf werden Sie bei Dienstunfähigkeit entlassen, nicht pensioniert (§ 37 BBG); nach einem Dienstunfall kommt ein Unterhaltsbeitrag in Betracht (§ 38 BeamtVG). Je früher Sie abschließen, desto günstiger und einfacher ist es; bei knappem Budget hilft ein Einstiegstarif mit kleiner Rente und späterer Nachversicherung.

Was passiert, wenn ich als Polizeianwärter dienstunfähig werde?

Als Beamter auf Widerruf können Sie jederzeit entlassen werden (§ 37 BBG). Ein Ruhegehalt erhalten Sie als Beamter auf Widerruf nicht, weil keine Versetzung in den Ruhestand vorgesehen ist; beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gibt es neben dem Heilverfahren einen Unterhaltsbeitrag (§ 38 BeamtVG). Scheiden Sie ohne Versorgungsanspruch aus, wird nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Ob eine Rente wegen Erwerbsminderung folgt, richtet sich nach §§ 43, 50 SGB VI.

Zählt die Anwärterzeit für das Ruhegehalt?

Die Dienstzeit beginnt mit der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis, auch auf Widerruf (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 BeamtVG). Die Anwärterzeit verkürzt damit die Wartezeit, ersetzt sie aber nicht. Ausnahmen bestehen unter anderem bei einer Entlassung wegen eines Verhaltens, das bei Lebenszeitbeamten mindestens zu einer Kürzung der Dienstbezüge geführt hätte.

Was kostet eine Absicherung für Polizisten?

Das hängt von Eintrittsalter, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheit ab. In unserer Abfrage dreier Online-Rechner (24./25.10.2026) lieferte im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente) nur ein Rechner einen Wert für Polizisten (120,00 € im Monat, Endalter 66); bei Endalter 60 und 1.000 € Rente lagen die Zahlbeiträge bei 42,91 bis 54,60 €. Das ist kein Marktüberblick; ein Experte holt Angebote ein.

Wann sollte ich als Anwärter abschließen?

Möglichst früh: Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmen Beitrag und Annahme. Besonders sinnvoll ist ein Abschluss vor der Einstellung oder zu Beginn des Vorbereitungsdienstes, bevor Beschwerden auftreten. Vor dem Antrag klärt ein Experte per anonymer Risikovoranfrage, ob und wie Versicherer Sie annehmen würden.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Bei einem Antrag auf eine private Absicherung ja, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß, weil Verstöße zum Rücktritt führen können (§ 19 Abs. 2 VVG). Im DU-Check dieses Portals beantworten Sie keine Gesundheitsfragen. Die Klärung der Annahme übernimmt der Partner-Experte, bevor ein Antrag gestellt wird.

Quellen

  1. § 37 BBG – Entlassung von Beamten auf Widerruf – abgerufen 24.10.2026
  2. § 4 BeamtVG – Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  3. § 6 BeamtVG – Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit – abgerufen 24.10.2026
  4. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
  5. § 34 BBG – Entlassung von Beamten auf Probe – abgerufen 24.10.2026
  6. §§ 19, 21 VVG – Anzeigepflicht, Rücktritt, Fristen – abgerufen 24.10.2026
  7. Eigene Abfrage öffentlicher BU-Online-Rechner (CosmosDirekt, Allianz, LV 1871), 24./25.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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