Inhalt (13 Abschnitte)
- Wie berechnet sich das Ruhegehalt? Die Formel in sechs Schritten
- Was sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge?
- Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren?
- Zurechnungszeit: Wie viel bringt sie?
- Versorgungsabschlag: Wann er gilt und wann nicht
- Wie wirkt sich das Alter aus?
- Zwei Rechenbeispiele
- Was ist die Mindestversorgung?
- Was gilt bei weniger als fünf Dienstjahren?
- Wie schätze ich die Abzüge vom Ruhegehalt?
- Zusammentreffen mit Rente und Hinzuverdienst
- Ihre Lücke in vier Schritten prüfen
- Was folgt aus der Rechnung?
- Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Bezüge × Ruhegehaltssatz × (1 − Abschlag); der Satz beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
- Vor dem 60. Geburtstag wird die fehlende Zeit zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet (§ 13 BeamtVG); bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert ein Abschlag von höchstens 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
- Die Mindestversorgung beträgt 35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € und setzt fünf Dienstjahre voraus (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).
- Die Rechnung gilt für Bundesbeamte; Landesrecht weicht ab. Ergebnisse sind Orientierungswerte.
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Bezügen mal dem Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %) mal eins minus Versorgungsabschlag (bis 10,8 %); vor dem 60. Geburtstag kommt eine Zurechnungszeit hinzu, und bei fünf Dienstjahren gilt mindestens die Mindestversorgung (§§ 4, 13, 14 BeamtVG, Bund, Stand 24.10.2026).
Wie berechnet sich das Ruhegehalt? Die Formel in sechs Schritten
Die Berechnung folgt immer derselben Reihenfolge. Wer sie kennt, kann jede Pensionsauskunft nachvollziehen und die eigene Lücke abschätzen.
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ermitteln: Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und als ruhegehaltfähig bezeichnete Bezüge; Faktor 0,9901 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Für verbeamtete Lehrkräfte rechnet die Seite Ruhegehalt bei Lehrern das Ruhegehalt vor.
- Ruhegehaltfähige Dienstzeit bestimmen: Zeit im Beamtenverhältnis ab der ersten Berufung, Teilzeit anteilig (§ 6 BeamtVG); bestimmte Ausbildungszeiten können anerkannt werden (§ 12 BeamtVG).
- Zurechnungszeit addieren: Bei Pensionierung vor dem 60. Geburtstag zwei Drittel der fehlenden Monate (§ 13 Abs. 1 BeamtVG).
- Ruhegehaltssatz berechnen: 1,79375 % × ruhegehaltfähige Dienstjahre, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
- Versorgungsabschlag abziehen: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 % – nicht bei Dienstunfall (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
- Mit Mindestversorgung vergleichen: bei mindestens fünf Dienstjahren gilt der höhere Betrag (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).
Bei einem Dienstunfall gilt das Unfallruhegehalt: Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Punkte, mindestens 66,67 %, höchstens 75 %; zusätzlich gilt eine Untergrenze von 75 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 €. Die Zurechnungszeit wird nur zur Hälfte angerechnet (§ 36 BeamtVG). Mehr dazu: Unfallruhegehalt.
Was sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge?
Nicht alles, was auf der Gehaltsabrechnung steht, zählt für die Pension. Ruhegehaltfähig sind nach § 5 Abs. 1 BeamtVG das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, die das Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet; hinzu kommen Leistungsbezüge, soweit sie ruhegehaltfähig sind. Amts- und Stellenzulagen sind nur ruhegehaltfähig, wenn das Besoldungsrecht sie ausdrücklich so bezeichnet. Maßgeblich sind die Bezüge, die dem Beamten zuletzt zustanden. Wer das Amt weniger als zwei Jahre innehat, wird teils nach den Bezügen des vorherigen Amtes versorgt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, mit Ausnahmen bei dienstbedingter Erkrankung).
Die ruhegehaltfähigen Bezüge werden mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Das senkt jedes Ergebnis um rund ein Prozent. Der DU-Lücken-Rechner berücksichtigt es.
Wie hoch ist der Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren?
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | nach Abschlag 10,8 % |
|---|---|---|
| 5 Jahre | 8,97 % | 8,00 % |
| 10 Jahre | 17,94 % | 16,00 % |
| 15 Jahre | 26,91 % | 24,00 % |
| 20 Jahre | 35,88 % | 32,00 % |
| 25 Jahre | 44,84 % | 40,00 % |
| 30 Jahre | 53,81 % | 48,00 % |
| 35 Jahre | 62,78 % | 56,00 % |
| 40 Jahre | 71,75 % | 64,00 % |
Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren
Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren
§ 14 Abs. 1 BeamtVG (Bund); eigene Berechnung 1,79375 % × Dienstjahre; vor Abschlag, Zurechnungszeit und Mindestversorgung. Stand 24.10.2026.
Die Tabelle zeigt die Härte der Regel: Nach zehn Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt gut ein Sechstel der Bezüge. Erst mit sehr langer Dienstzeit nähert es sich dem Höchstsatz an. Die Zurechnungszeit mildert das für junge Pensionierte, ersetzt aber keine Dienstzeit.
Zurechnungszeit: Wie viel bringt sie?
Wird ein Beamter vor Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, werden die Monate bis zum Ende des Monats, in dem er 60 wird, zu zwei Dritteln auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Wer mit 40 pensioniert wird, bekommt demnach 20 × ⅔ = 13,33 Jahre gutgeschrieben; wer mit 50 pensioniert wird, 6,67 Jahre. Bei Dienstunfall wird nur die Hälfte angerechnet (§ 36 Abs. 2 BeamtVG). Ein Beitrag erklärt die Rechnung im Einzelnen: Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit.
Versorgungsabschlag: Wann er gilt und wann nicht
Bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Dienstunfall verursacht wurde, mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % für jedes Jahr, um das die Versetzung vor Ablauf des Monats des 65. Geburtstags liegt, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Wer mit 62 oder jünger pensioniert wird, trägt also den vollen Abschlag. Die Minderung entfällt bei Dienstunfähigkeit, wenn der Beamte das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten nachweist.
Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit nach Alter bei Pensionierung
Minderung des Ruhegehalts in Prozent: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 % (ohne Dienstunfall)
§ 14 Abs. 3 BeamtVG (Bund); eigene Berechnung; entfällt bei Dienstunfall und ab 63 Jahren mit mindestens 40 Jahren berücksichtigungsfähiger Zeit. Stand 24.10.2026.
Hinweis: Der Abschlag trifft das Ruhegehalt dauerhaft. Wer die Zahl nachvollziehen will, findet die Details im Beitrag Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit.
Wie wirkt sich das Alter aus?
Das Alter bei der Pensionierung wirkt doppelt: Es bestimmt die Zurechnungszeit (je jünger, desto mehr) und den Abschlag (je jünger, desto höher, bis zur Deckelung). Die Tabelle hält die Dienstjahre konstant bei zehn und variiert nur das Alter.
| Alter bei Pensionierung | Zurechnungszeit (Jahre) | Satz vor Abschlag | Abschlag | Satz nach Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 20,00 | 53,81 % | 10,8 % | 48,00 % |
| 35 Jahre | 16,67 | 47,83 % | 10,8 % | 42,67 % |
| 40 Jahre | 13,33 | 41,85 % | 10,8 % | 37,33 % |
| 45 Jahre | 10,00 | 35,88 % | 10,8 % | 32,00 % |
| 50 Jahre | 6,67 | 29,90 % | 10,8 % | 26,67 % |
| 55 Jahre | 3,33 | 23,92 % | 10,8 % | 21,33 % |
| 58 Jahre | 1,33 | 20,33 % | 10,8 % | 18,13 % |
| 60 Jahre | 0,00 | 17,94 % | 10,8 % | 16,00 % |
| 63 Jahre | 0,00 | 17,94 % | 7,2 % | 16,65 % |
Auffällig ist, dass der Satz bei sehr jungen Pensionierten durch die Zurechnungszeit steigt, während der Abschlag sofort voll greift. Für ältere Beamte fällt die Zurechnungszeit weg, und der Abschlag sinkt ab 63 Jahren (7,2 %, mit 64 Jahren 3,6 %). Wichtig bleibt: Die Tabelle zeigt nur den Satz, nicht den Euro-Betrag; der hängt von den ruhegehaltfähigen Bezügen ab.
Zwei Rechenbeispiele
Die Beispiele sind Modellrechnungen mit dem Richtwert 3.350 € für die A-4-Endstufe und 15 % Abzug für das Netto; sie beschreiben keine Person.
| Schritt | Beispiel 1: junger Beamter | Beispiel 2: erfahrener Beamter |
|---|---|---|
| Grundgehalt / Dienstjahre / Alter | 3.800 € / 10 / 40 | 5.200 € / 25 / 55 |
| Bezüge × 0,9901 | 3.762 € | 5.148 € |
| Zurechnungszeit | 13,33 Jahre | 3,33 Jahre |
| Dienstzeit gesamt / Satz | 23,33 J. / 41,85 % | 28,33 J. / 50,82 % |
| Abschlag | 10,8 % → 37,33 % | 10,8 % → 45,33 % |
| Ruhegehalt nach Satz | 1.404 € | 2.334 € |
| Mindestversorgung (65 % × 3.350 € × 0,9901 + 30,68 €) | 2.187 € | 2.187 € |
| Maßgebliches Ruhegehalt | 2.187 € | 2.334 € |
| Netto-Pension bei 15 % Abzug | 1.859 € | 1.984 € |
| Netto heute (Annahme) / Lücke | 2.850 € / 991 € | 3.600 € / 1.616 € |
Beide Beispiele zeigen: Die Lücke hängt weniger vom Ruhegehalt als vom bisherigen Einkommen ab. Wer mehr verdient, hat in absoluten Zahlen oft eine größere Lücke. Der DU-Check rechnet das für Ihre Angaben aus.
Was ist die Mindestversorgung?
Die Mindestversorgung ist der Boden unter dem Ruhegehalt: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4; nur diese zweite Variante erhöht sich um einen Erhöhungsbetrag, den der Gesetzestext mit 30,68 € nennt (§ 14 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG). Sie gilt nicht bei weniger als fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Wie sie sich auswirkt, zeigt der Mindestversorgungs-Rechner; Hintergründe stehen im Beitrag Mindestpension für Beamte.
Keine Euro-Zahl ohne BesoldungstabelleDen Euro-Betrag der Mindestversorgung nennen wir nicht als Fakt: Er hängt von der Besoldungstabelle ab, und die Anpassung 2026 war für den Bund nach unserer Recherche noch nicht als verkündet bestätigt. Nutzen Sie den Wert Ihrer Pensionsstelle.
Was gilt bei weniger als fünf Dienstjahren?
Ohne Dienstunfall besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt, wenn weniger als fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet sind (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Beamte auf Probe können in dieser Lage wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG), Beamte auf Widerruf jederzeit (§ 37 BBG). Wer ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Das ist ein Ausgleich für die fehlende Beamtenversorgung, aber keine Absicherung des laufenden Einkommens. Mehr dazu: Dienstunfähigkeit nach Status.
Wie schätze ich die Abzüge vom Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt ist brutto. Davon gehen Einkommensteuer und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; die Beihilfe bleibt im Ruhestand erhalten, die private Krankenversicherung läuft weiter. Wie viel das ist, hängt von Steuerklasse, Familienstand, Tarif und Beihilfebemessungssatz ab. Der DU-Lücken-Rechner setzt dafür eine veränderbare Annahme von 15 % an. Wer es genauer wissen will, lässt sich den Steuerabzug vom Steuerberater und den Krankenversicherungsbeitrag vom Versicherer für den Ruhestand ausrechnen und trägt beide im Rechner ein.
Zusammentreffen mit Rente und Hinzuverdienst
Bezieht der Ruhestandsbeamte zusätzlich eine Rente, kann die Versorgung ruhen: Übersteigt sie bei Zusammentreffen mit einer Rente das erdiente Ruhegehalt, ruht sie in Höhe des Unterschieds zur Mindestversorgung; mindestens bleibt das erdiente Ruhegehalt zuzüglich eines Unterschiedsbetrags (§ 14 Abs. 5 BeamtVG). Zum Hinzuverdienst im Ruhestand und zu Anrechnungsgrenzen gelten besondere Vorschriften, die wir hier nicht darstellen; wer neben der Pension arbeiten möchte, fragt vorher bei der Versorgungsstelle nach.
Ihre Lücke in vier Schritten prüfen
- Bezüge und Dienstjahre aus der Versorgungsauskunft entnehmen.
- Mit dem DU-Lücken-Rechner die Lücke für verschiedene Alter durchspielen: 40, 50 und 60 Jahre zeigen, wie sich Zurechnungszeit und Abschlag verschieben.
- Prüfen, ob die Mindestversorgung (ab fünf Dienstjahren) höher liegt.
- Entscheiden, welche Rente die Lücke schließen soll, und die Bedingungen von Verträgen prüfen lassen.
Je jünger der Beamte, desto größer ist die Spannweite: Mit 30 Jahren und 5 Dienstjahren greift die Zurechnungszeit mit 20 Jahren, der Abschlag mit 10,8 %, und doch bleibt das Ruhegehalt weit unter dem Netto. Mit 58 Jahren und 35 Dienstjahren liegt der Satz mit Zurechnungszeit bei 65,17 % vor Abschlag, und der Abschlag fällt erst mit 63 Jahren und 40 Dienstjahren weg. Daran sehen Sie: Die Lücke ist nicht nur ein Problem junger Beamter, aber sie ist bei ihnen am größten.
| Größe | 30 Jahre, 5 Dienstjahre | 58 Jahre, 35 Dienstjahre |
|---|---|---|
| Zurechnungszeit | 20,00 Jahre | 1,33 Jahre |
| Dienstzeit gesamt | 25,00 Jahre | 36,33 Jahre |
| Satz vor Abschlag | 44,84 % | 65,17 % |
| Abschlag | 10,8 % | 10,8 % |
| Satz nach Abschlag | 40,00 % | 58,13 % |
| Ruhegehalt nach Satz (Bezüge 3.960 €) | 1.584 € | 2.302 € |
Was folgt aus der Rechnung?
Das Ruhegehalt ist eine Versorgung auf Lebenszeit, aber bei früher Dienstunfähigkeit meist deutlich niedriger als das Netto. Im ersten Beispiel fehlen rund 990 €, im zweiten rund 1.616 € im Monat. Diese Lücke schließt eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel; sie ist für Beamte, besonders auf Widerruf und Probe, die wichtigste private Absicherung, und je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger und einfacher. Eine Hilfe zur Entscheidung bietet der Beitrag Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte; die Verfahrensfragen beantwortet Dienstunfähigkeit bei Beamten.
- Ruhegehaltfähige Bezüge und Dienstzeit aus Ihrer Versorgungsauskunft entnehmen – nicht aus der Gehaltsabrechnung schätzen.
- Abschlag und Zurechnungszeit für Ihr Alter nachrechnen.
- Mit der Mindestversorgung vergleichen (ab fünf Dienstjahren).
- Abzüge für Steuer und Krankenversicherung realistisch ansetzen und gegen Ihr Netto halten.
- Landesrecht beachten: Dienstunfähigkeit in den Ländern.
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Mein DU-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wie wirkt sich Dienstunfähigkeit auf die Pension aus?
Sie führt zu einem Ruhegehalt, das mit der Dienstzeit steigt (1,79375 % je Jahr), durch eine Zurechnungszeit vor dem 60. Geburtstag erhöht und bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 % gemindert wird. Mindestens gilt bei fünf Dienstjahren die Mindestversorgung (§§ 13, 14 BeamtVG).
Wie viel Pension bekommt ein Beamter nach 20 Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit?
Nach 20 Dienstjahren beträgt der Ruhegehaltssatz ohne Zurechnungszeit 35,88 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, nach Abschlag von 10,8 % rund 32 %. Mit Zurechnungszeit kann er höher liegen, wenn die Pensionierung vor dem 60. Geburtstag erfolgt. Die Mindestversorgung kann höher sein; der DU-Lücken-Rechner zeigt, was bei Ihnen gilt.
Was sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge?
Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, die das Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet, vervielfältigt mit 0,9901 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Zulagen zählen nur, wenn sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind.
Entfällt der Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit?
Ja, bei einem Dienstunfall. Außerdem entfällt die Minderung bei Dienstunfähigkeit, wenn der Beamte das 63. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 40 Jahre berücksichtigungsfähige Zeiten nachweist (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
Zählt Teilzeit für das Ruhegehalt?
Teilzeit zählt nur anteilig im Verhältnis von ermäßigter zu regelmäßiger Arbeitszeit (§ 6 BeamtVG); die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge richten sich nach den Bezügen des letzten Amtes in voller Höhe (§ 5 Abs. 1 BeamtVG). Wer lange in Teilzeit war, hat also weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre.
Wird das Ruhegehalt versteuert?
Ja, Versorgungsbezüge sind steuerpflichtig; die Besteuerung im Einzelnen und Freibeträge sind nicht Gegenstand dieses Portals. Der Rechner nimmt deshalb einen veränderbaren Abzug von 15 % für Steuer und Krankenversicherung an. Eine verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater.
Quellen
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
- § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
- § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 24.10.2026
- § 6 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstzeit – abgerufen 24.10.2026
- § 4 BeamtVG – Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
- § 36 BeamtVG – Unfallruhegehalt – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.