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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf: Was gilt bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Widerruf haben den schwächsten Versorgungsschutz aller Beamtengruppen. Der Beitrag zeigt, was bei Dienstunfähigkeit passiert, was bei einem Dienstunfall gilt – und warum die Dienstunfähigkeitsversicherung in dieser Phase die wichtigste und am frühesten zu erledigende Absicherung ist.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (12 Abschnitte)
  1. Was bedeutet das Beamtenverhältnis auf Widerruf?
  2. Wann endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf?
  3. Gibt es Ruhegehalt für Anwärter?
  4. Was gilt bei einem Dienstunfall?
  5. Was ist die Nachversicherung – und warum reicht sie nicht?
  6. Wie kann man sich als Widerrufsbeamter absichern?
  7. Was gilt für Landesbeamte auf Widerruf?
  8. Häufige Fehler bei Beamten auf Widerruf
  9. Wie hoch ist der Unfallausgleich?
  10. Wie stehen Widerruf, Probe und Lebenszeit im Vergleich?
  11. Warum ist die Lücke im Vorbereitungsdienst so groß – und was schließt sie?
  12. Welche Fragen sollten Anwärter ihrer Personalstelle stellen?
Das Wichtigste in Kürze
  • Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Frist entlassen werden; das Beamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst endet mit Bekanntgabe des Bestehens oder endgültigen Nichtbestehens der Prüfung (§ 37 BBG).
  • Ein Ruhegehalt setzt Ruhestand und fünf Jahre Dienstzeit oder einen Dienstunfall voraus (§ 4 Abs. 1 BeamtVG); Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, nach einem Dienstunfall erhalten sie einen Unterhaltsbeitrag (§ 38 BeamtVG).
  • Wird ein früherer Widerrufsbeamter wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls entlassen, kann ihm ein Unterhaltsbeitrag zustehen (§ 38 BeamtVG).
  • Ohne Versorgungsanspruch erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI) – sie ersetzt keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit.

Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Frist entlassen werden (§ 37 Abs. 1 BBG). Ein Ruhegehalt entsteht dabei nicht; nach einem Dienstunfall gibt es einen Unterhaltsbeitrag (§§ 4, 38 BeamtVG), und wer ohne Versorgung ausscheidet, wird nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Genau diese Lücke schließt eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel – und je früher sie beginnt, desto günstiger und einfacher ist der Einstieg (Bundesrecht, Stand 24.10.2026).

Was bedeutet das Beamtenverhältnis auf Widerruf?

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben (§ 6 Abs. 4 BBG). Typisch sind Anwärter im gehobenen und mittleren Dienst, Polizeianwärter und in einigen Ländern Referendare. Es ist die schwächste Form des Beamtenverhältnisses: Der Betroffene ist Beamter, hat aber keinen Anspruch auf Fortbestand. Der Dienstherr soll Gelegenheit geben, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 2 BBG), kann aber jederzeit entlassen (§ 37 Abs. 1 BBG).

Gerade deshalb lohnt es sich, früh vorzusorgen: Bei Dienstunfähigkeit spielt diese Struktur eine große Rolle. Anders als Lebenszeitbeamte werden Widerrufsbeamte nicht nach § 44 BBG „in den Ruhestand versetzt“; die Vorschriften über den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit setzen ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (§ 44 BBG) oder auf Probe (§ 49 BBG) voraus. Für den Vorbereitungsdienst bleibt die Entlassung – und damit die Frage, wer in dieser Zeit das Einkommen sichert.

Wann endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf?

Es gibt mehrere Beendigungsgründe, die sich in der Praxis unterscheiden:

Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, Bundesrecht; Quelle: § 37 BBG, Stand 24.10.2026. Landesrecht kann abweichen.
GrundFolgeFundstelle
Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestandenEntlassung mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BBG
Zwischenprüfung endgültig nicht bestandenEntlassung mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BBG
Entlassung im Übrigen, zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeitjederzeit, ohne Einhaltung einer Frist§ 37 Abs. 1 BBG
Erreichen der AltersgrenzeEntlassung mit Ablauf des Monats§ 37 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 34 Abs. 4 BBG

Die hervorgehobene Zeile ist die für Dienstunfähigkeit entscheidende. Sie bedeutet nicht, dass jede Erkrankung zur Entlassung führt. Der Dienstherr muss sein Ermessen ausüben, und Anwärter werden bei Erkrankungen oft unterstützt, etwa durch Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Das Gesetz schafft aber keine Garantie.

Gibt es Ruhegehalt für Anwärter?

Das Ruhegehalt entsteht nur, wenn der Beamte mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hat oder infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden ist (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Die Dienstzeit zählt ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 6 Abs. 1 BeamtVG), also auch die Zeit als Anwärter. Wer zwei Jahre im Vorbereitungsdienst war und danach drei Jahre auf Probe, hat daher fünf Jahre; wer im Vorbereitungsdienst dienstunfähig wird, wird entlassen. Für den Dienstunfall gilt der Unterhaltsbeitrag (siehe unten).

Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Mindestversorgung

Modellrechnung Euro pro Monat: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %

0 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €2.850Netto heute (Annahme)1.194Ruhegehalt netto1.859Mindestversorgung netto

Eigene Modellrechnung nach §§ 5, 13, 14 BeamtVG (Bund), Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €, Abzug für Steuer und Krankenversicherung 15 % angenommen. Kein Angebot, keine Person; Stand 24.10.2026.

Die Grafik zeigt eine Modellrechnung für einen späteren Zeitpunkt (10 Dienstjahre). Für Widerrufsbeamte beträgt die Lücke dagegen 100 % des bisherigen Einkommens, solange kein Anspruch entsteht – die Anwärterbezüge fallen mit der Entlassung weg.

Was gilt bei einem Dienstunfall?

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und in Ausübung des Dienstes eingetreten ist (§ 31 Abs. 1 BeamtVG). Zum Dienst gehört auch der Weg zur und von der Dienststelle (§ 31 Abs. 2 BeamtVG). Für Widerrufsbeamte sind drei Folgen besonders wichtig:

  • Heilverfahren: Der Dienstherr trägt die notwendigen Kosten des Heilverfahrens einschließlich Rehabilitation (§ 33 BeamtVG).
  • Unfallausgleich: Ist die Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 % gemindert, wird neben den Anwärterbezügen ein Unfallausgleich gezahlt, abhängig vom Grad der Minderung zwischen 400 € und 2.000 € im Monat (§ 35 Abs. 1 BeamtVG).
  • Unterhaltsbeitrag: Wird der frühere Beamte wegen Dienstunfähigkeit entlassen, erhält er bei völliger Erwerbsunfähigkeit 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Minderung um mindestens 30 % den entsprechenden Teil (§ 38 Abs. 1, 2 BeamtVG). Die Bezüge werden bei früheren Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst so bemessen, als wären sie zum Beamten auf Probe ernannt worden (§ 38 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG).

Der Unfall ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren beim Dienstvorgesetzten zu melden (§ 45 Abs. 1 BeamtVG). Das gilt auch dann, wenn die Folgen zunächst gering erscheinen. Der Beitrag Unfallruhegehalt und Dienstunfall vertieft die Regeln.

Was ist die Nachversicherung – und warum reicht sie nicht?

Scheidet ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus, wird er für die Zeit der Versicherungsfreiheit nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Der Dienstherr trägt die Beiträge (§ 181 Abs. 5 SGB VI). Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen im Nachversicherungszeitraum; für Ausbildungszeiten gilt als Untergrenze die Hälfte von 40 % der Bezugsgröße (§ 181 Abs. 3 SGB VI). Weil die Anwärterbezüge niedrig sind, entstehen daraus nur kleine Rentenanwartschaften. Die Nachversicherung gleicht also die Rentenlücke der Beamtenzeit ein Stück weit aus, aber sie bietet keine laufende Leistung bei Dienstunfähigkeit. Mehr dazu: Nachversicherung bei Dienstunfähigkeit.

Wie kann man sich als Widerrufsbeamter absichern?

Gerade in dieser Phase ist die private Absicherung die einzige Leistung, die unabhängig von Dienstzeit und Statusentscheidung des Dienstherrn greifen kann – deshalb gehört sie zu den ersten Dingen, die Sie als Widerrufsbeamter erledigen sollten. Drei Punkte sind bei der Auswahl wichtig, ohne dass sie ein Urteil über Anbieter bedeuten; ein spezialisierter Experte prüft sie für Sie:

Leistungsauslöser

Zahlt der Vertrag bei Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts („echte“ Klausel) oder nur bei Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen („unechte“ Klausel)? Der Wortlaut entscheidet; die Grundlagen stehen im Bereich Klauseln.

Entlassung vor Verbeamtung auf Probe

Prüfen Sie, wie die Bedingungen den Fall behandeln, dass das Beamtenverhältnis endet, ohne dass Ruhestand eintritt.

Beitragsentwicklung

Sehen die Bedingungen Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung vor, etwa bei Verbeamtung? Das steht in den Vertragsbedingungen.

Beim Abschluss spielt die Gesundheit eine Rolle – deshalb ist früh besser. Ein spezialisierter Partner-Experte übernimmt die anonyme Risikovoranfrage, damit Sie ohne Risiko erfahren, wie ein Versicherer Ihren Fall sieht; der DU-Check und die Rechner auf dieser Seite fragen nicht nach Gesundheitsdaten.

Was gilt für Landesbeamte auf Widerruf?

Die Entlassungsregeln sind im Kern ähnlich, Details regeln die Landesbeamtengesetze. Ob und wie das Landesrecht den Vorbereitungsdienst als Beamtenverhältnis ausgestaltet, unterscheidet sich bei einzelnen Gruppen (zum Beispiel bei Rechtsreferendaren, siehe Rechtsreferendare). Die Unterhaltsbeiträge, Altersgrenzen und Mindestversorgung können sich ebenfalls unterscheiden. Für Ihr Land bietet der Bereich Dienstunfähigkeit in den Bundesländern eine Orientierung.

Häufige Fehler bei Beamten auf Widerruf

  • Vom Beamtenstatus auf umfassenden Schutz schließen: Der Status Widerruf bedeutet Beamter, aber ohne Schutz vor Entlassung.
  • Unfälle nicht melden: Die Zweijahresfrist ist eine Ausschlussfrist (§ 45 BeamtVG); später kann es nur noch Ausnahmen geben.
  • Beihilfe und Krankenversicherung vergessen: Mit dem Ausscheiden ändert sich die Absicherung im Krankheitsfall; sie ist gesondert zu klären.
  • Auf die Verbeamtung auf Probe warten: Je früher ein Vertrag beginnt, desto günstiger und einfacher ist oft die Annahme – und bis zur Wartezeit von fünf Dienstjahren ist die Lücke am größten.

Weiterführend zur Absicherung in der Ausbildung: Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Wie hoch ist der Unfallausgleich?

Der Unfallausgleich ist eine Zahlung neben den Bezügen. Er wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Dienstunfalls länger als sechs Monate um mindestens 30 Prozent gemindert ist; die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 35 Abs. 1 BeamtVG). Die Minderung wird nach der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben beurteilt (§ 35 Abs. 2 BeamtVG).

Unfallausgleich nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Bundesrecht; Quelle: § 35 Abs. 1 BeamtVG, Stand 24.10.2026.
Minderung der ErwerbsfähigkeitUnfallausgleich pro Monat
30 oder 40 Prozent400 €
50 oder 60 Prozent800 €
70 oder 80 Prozent1.200 €
90 Prozent1.600 €
100 Prozent2.000 €

Der Unfallausgleich ersetzt kein Einkommen, sondern gleicht den Nachteil durch den Unfall aus. Er wird neben Dienstbezügen, Anwärterbezügen oder Ruhegehalt gezahlt und neu festgestellt, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern (§ 35 Abs. 1, 3 BeamtVG).

Wie stehen Widerruf, Probe und Lebenszeit im Vergleich?

Dienstunfähigkeit nach Art des Beamtenverhältnisses, Bundesrecht; Quellen: §§ 34, 37, 44, 49 BBG, §§ 4, 36, 38 BeamtVG, § 8 SGB VI; Stand 24.10.2026.
MerkmalWiderrufProbeLebenszeit
Entlassung wegen Dienstunfähigkeitjederzeit, ohne Fristmit Frist möglichnicht vorgesehen; Ruhestand
Ruhestand bei Dienstunfähigkeitnicht vorgesehenbei Dienstunfall zwingend, sonst möglichzwingend, wenn nicht anderweitig verwendbar
Ruhegehalt ohne Dienstunfallnur mit 5 Dienstjahrennur mit 5 Dienstjahrennur mit 5 Dienstjahren
Bei Entlassung ohne VersorgungNachversicherungNachversicherungNachversicherung

Die Gegenüberstellung zeigt: Die Fünf-Jahres-Grenze gilt in allen drei Fällen. Unterschiede gibt es bei der Frage, wie stabil das Beamtenverhältnis ist. Der Beitrag Beamte auf Lebenszeit beschreibt die stärkste, die Seite Beamte auf Probe die mittlere Stufe.

Warum ist die Lücke im Vorbereitungsdienst so groß – und was schließt sie?

Drei Faktoren treffen zusammen. Erstens entfällt bei einer Entlassung die Anwärterbesoldung vollständig. Zweitens entsteht ohne fünf Dienstjahre und ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt. Drittens sind die Rentenanwartschaften aus der Nachversicherung wegen der niedrigen Anwärterbezüge klein; sie entsprechen zudem erst im Alter einer Leistung. Hinzu kommt, dass sich mit der Entlassung auch die Absicherung im Krankheitsfall ändert; Beihilfe und Krankenversicherung sind gesondert zu klären und liegen nicht im Fokus dieses Portals. Die laufende Einkommenslücke schließt ein privater Vertrag, idealerweise mit echter DU-Klausel – deshalb ist er für Widerrufsbeamte die wichtigste Absicherung.

Welche Fragen sollten Anwärter ihrer Personalstelle stellen?

  • Wann endet der Vorbereitungsdienst voraussichtlich, und ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen?
  • Welche Regeln gelten bei längerer Erkrankung: Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Beurlaubung, Entlassung?
  • Wie werden Dienstunfälle gemeldet, und wer ist Dienstunfallfürsorgestelle?
  • Wie wird die Nachversicherung durchgeführt, und welche Bescheinigungen erhalte ich (§ 185 Abs. 3 SGB VI)?

Sprechen Sie danach früh mit einem Experten über die private Absicherung: Je eher der Vertrag beginnt, desto günstiger ist er in der Regel.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich als Beamter auf Widerruf dienstunfähig werde?

Der Dienstherr kann Sie jederzeit ohne Frist entlassen (§ 37 Abs. 1 BBG). Einen Anspruch auf Ruhestand haben Sie nicht, solange keine fünf Dienstjahre erreicht sind und kein Dienstunfall vorliegt. Ob und wann er von der Möglichkeit Gebrauch macht, entscheidet er im Einzelfall.

Bekomme ich als Anwärter Ruhegehalt?

Nur, wenn Sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit haben oder durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden sind (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Im Vorbereitungsdienst ist die Fünf-Jahres-Grenze regelmäßig nicht erreicht; ein Dienstunfall ist daher die entscheidende Ausnahme.

Was ist der Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG?

Ein Unterhaltsbeitrag steht einem durch Dienstunfall verletzten früheren Beamten zu, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Ruhestand endete. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt er 66,67 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 30 % den entsprechenden Teil davon (§ 38 Abs. 1, 2 BeamtVG).

Werde ich nachversichert, wenn ich entlassen werde?

Ja, wenn Sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheiden. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind in § 8 Abs. 2 SGB VI ausdrücklich genannt. Der Dienstherr zahlt die Beiträge (§ 181 Abs. 5 SGB VI).

Brauche ich als Widerrufsbeamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Der Versorgungsschutz ist in dieser Phase besonders gering: Ohne fünf Dienstjahre oder Dienstunfall entsteht kein Ruhegehalt. Ja – in keiner anderen Phase ist die Lücke so groß, und je früher der Vertrag beginnt, desto günstiger und einfacher ist der Einstieg. Welche DU-Versicherung zu Ihrer Situation passt, zeigt Ihnen ein Partner-Experte kostenlos; im DU-Check geben Sie keine Gesundheitsangaben an.

Quellen

  1. § 6 BBG – Arten des Beamtenverhältnisses – abgerufen 24.10.2026
  2. § 37 BBG – Entlassung von Beamten auf Widerruf – abgerufen 24.10.2026
  3. § 44 BBG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  4. § 4 BeamtVG – Entstehen des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  5. § 6 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstzeit – abgerufen 24.10.2026
  6. § 31 BeamtVG – Dienstunfall – abgerufen 24.10.2026
  7. § 35 BeamtVG – Unfallausgleich – abgerufen 24.10.2026
  8. § 38 BeamtVG – Unterhaltsbeitrag – abgerufen 24.10.2026
  9. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
  10. § 181 SGB VI – Berechnung und Tragung der Beiträge – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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