Status

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit: Ruhestand und Ruhegehalt

Beamte auf Lebenszeit sind bei Dienstunfähigkeit am besten staatlich abgesichert – aber auch sie bekommen selten ihr volles Netto. Hier steht, wie das Gesetz vorgeht, was übrig bleibt und wie Sie die Lücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen.

Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Was gilt für Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit?
  2. Wie wird Dienstunfähigkeit bei Lebenszeitbeamten festgestellt?
  3. Welche Alternativen gehen der Pensionierung vor?
  4. Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Lebenszeitbeamten?
  5. Wann beginnt der Ruhestand, und was passiert mit der Besoldung?
  6. Wie groß ist die Lücke zum bisherigen Netto?
  7. Wann ist die zusätzliche Absicherung besonders wichtig?
  8. Was gilt für Landesbeamte?
  9. Was Lebenszeitbeamte jetzt prüfen können
  10. Was gilt, wenn ein Dienstunfall die Ursache ist?
  11. Kann ein pensionierter Beamter in den Dienst zurückkehren?
  12. Welche Pflichten haben Lebenszeitbeamte im Verfahren?
  13. Häufige Missverständnisse bei Lebenszeitbeamten
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd dienstunfähig ist; wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht pensioniert (§ 44 Abs. 1 BBG, § 26 BeamtStG).
  • Das Ruhegehalt setzt fünf Jahre Dienstzeit oder einen Dienstunfall voraus und beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge (§§ 4, 14 BeamtVG).
  • Ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %; vor dem 60. Geburtstag erhöht die Zurechnungszeit die Dienstzeit (§§ 13, 14 BeamtVG).
  • Wie groß die Lücke zum bisherigen Netto ist, hängt von Dienstjahren und Alter ab; der DU-Lücken-Rechner zeigt es für Bundesrecht (Stand 24.10.2026) – und eine DU-Versicherung mit echter Klausel schließt sie.

Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen – es sei denn, er ist anderweitig verwendbar (§ 44 Abs. 1 BBG). Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Bundesrecht, Stand 24.10.2026).

Was gilt für Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit?

Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist die Regel im öffentlichen Dienst (§ 6 Abs. 1 BBG). Es endet nicht durch Krankheit. Wenn ein Beamter dauerhaft nicht mehr dienstfähig ist, beendet der Dienstherr es nicht durch Kündigung, sondern durch die Versetzung in den Ruhestand (§ 30 Nr. 4 BBG). Für Bundesbeamte regelt das § 44 BBG, für Landes- und Kommunalbeamte das Beamtenstatusgesetz (§ 26 BeamtStG) in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz.

Der Wortlaut ist bewusst streng: Der Beamte „ist“ in den Ruhestand zu versetzen. Der Dienstherr hat bei dauernder Dienstunfähigkeit also keinen Spielraum, ob er pensioniert – aber einen Prüfauftrag, ob es Alternativen gibt. Dienstunfähigkeit ist dabei ein beamtenrechtlicher Begriff und nicht dasselbe wie Krankschreibung oder Berufsunfähigkeit im Sinne einer privaten Versicherung. Den Unterschied erklärt der Beitrag Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Wichtig ist: Selbst wenn der Dienstherr Sie pensioniert, ersetzt das Ruhegehalt nicht Ihr bisheriges Netto – diese Lücke schließen Sie privat.

Wie wird Dienstunfähigkeit bei Lebenszeitbeamten festgestellt?

Es gibt zwei Wege. Beim ersten besteht eine dauernde Unfähigkeit, die Dienstpflichten zu erfüllen. Beim zweiten wird Dienstunfähigkeit unterstellt, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG). Die Länder dürfen die zweite Frist abweichend regeln (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG). Mehr dazu auf der Seite zur Sechs-Monate-Regel.

Bestehen Zweifel, muss sich der Beamte nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen lassen (§ 44 Abs. 6 BBG). Die Untersuchung darf nur ein Amtsarzt oder ein zugelassener Gutachter durchführen (§ 48 BBG). Der Ablauf steht im Beitrag zum Amtsarzt-Verfahren.

Welche Alternativen gehen der Pensionierung vor?

Vor dem Ruhestand prüft der Dienstherr drei Stufen. Sie gelten in dieser Reihenfolge, wobei die Übergänge im Einzelfall fließend sind:

Anderes Amt

Ein Amt derselben oder einer anderen Laufbahn beim selben Dienstherrn, mit mindestens demselben Endgrundgehalt, kann auch ohne Zustimmung übertragen werden (§ 44 Abs. 2 BBG).

Geringerwertige Tätigkeit

Unter Beibehaltung des Amtes kann eine geringerwertige, zumutbare Tätigkeit übertragen werden (§ 44 Abs. 3 BBG). Fehlt die Laufbahnbefähigung, müssen Qualifizierungen besucht werden (§ 44 Abs. 5 BBG).

Begrenzte Dienstfähigkeit

Kann der Beamte mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten, wird er nicht pensioniert, sondern in Teilzeit weiterbeschäftigt (§ 45 BBG).

Details zu den ersten beiden Stufen stehen auf der Seite Anderweitige Verwendung, zur dritten auf der Seite Begrenzte Dienstfähigkeit.

Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Lebenszeitbeamten?

Die Bausteine sind für alle Lebenszeitbeamten des Bundes gleich: ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und als ruhegehaltfähig bezeichnete Zulagen, vervielfältigt mit 0,9901), der Ruhegehaltssatz, die Zurechnungszeit und der Abschlag (§§ 5, 13, 14 BeamtVG).

Ruhegehalt von Lebenszeitbeamten bei Dienstunfähigkeit, Bundesrecht; Quelle: §§ 4, 5, 13, 14 BeamtVG, Stand 24.10.2026.
BausteinRegelWirkung
Wartezeitfünf Jahre Dienstzeit oder Dienstunfallohne sie kein Ruhegehalt
Ruhegehaltssatz1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %40 Dienstjahre erreichen den Höchstsatz
Zurechnungszeitzwei Drittel der Monate bis zum 60. Geburtstagerhöht die Dienstzeit bei Pensionierung vor 60
Abschlag3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %mindert das Ruhegehalt; entfällt bei Dienstunfall
Mindestversorgung35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 €Untergrenze ab fünf Dienstjahren

Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren

Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren

0 %25 %50 %75 %100 %9,05 Jahre17,910 Jahre35,920 Jahre53,830 Jahre71,840 Jahre

§ 14 Abs. 1 BeamtVG (Bund); eigene Berechnung 1,79375 % × Dienstjahre; vor Abschlag, Zurechnungszeit und Mindestversorgung. Stand 24.10.2026.

Zwei Modellrechnungen (keine Personen) zeigen, wie unterschiedlich das Ergebnis ausfällt. Erstens: Grundgehalt 3.800 €, 10 Dienstjahre, Pensionierung mit 40 Jahren. Das Ruhegehalt von rund 1.400 € liegt unter der Mindestversorgung von rund 2.190 € (Richtwert A-4-Endstufe 3.350 €), die deshalb gilt. Zweitens: Grundgehalt 5.200 €, 25 Dienstjahre, Pensionierung mit 55 Jahren. Mit Zurechnungszeit ergeben sich 28,33 Dienstjahre, der Satz nach Abschlag liegt bei 45,33 %, das Ruhegehalt bei rund 2.334 € – und damit über der Mindestversorgung. Mehr zur Rechnung: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.

Wann beginnt der Ruhestand, und was passiert mit der Besoldung?

Der Dienstherr teilt zunächst mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist, und gibt die Gründe an. Der Beamte kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde, meist mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde; die Verfügung wird schriftlich zugestellt (§ 47 Abs. 1–3 BBG). Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung bekannt gegeben wurde; ab dann wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt (§ 47 Abs. 4 BBG). Im Übergang entsteht also kein Loch, aber ein Sprung vom Gehalt zum Ruhegehalt.

Wie groß ist die Lücke zum bisherigen Netto?

Die Lücke ist die Differenz zwischen dem Netto vor der Dienstunfähigkeit und dem Netto-Ruhegehalt. Vom Brutto-Ruhegehalt gehen Einkommensteuer und Krankenversicherungskosten ab; unser Rechner setzt dafür eine veränderbare Annahme von 15 % an. Wer in den ersten 15 Dienstjahren dienstunfähig wird, hat naturgemäß weniger erdient als jemand mit 35 Jahren Dienstzeit. Bei langer Dienstzeit und hohem Ruhegehaltssatz kann die Lücke dagegen überschaubar sein. Eine allgemeine Zahl wäre deshalb irreführend; die Lücke lässt sich nur für Ihre Daten sinnvoll bestimmen, etwa mit dem DU-Lücken-Rechner oder dem DU-Check.

Wann ist die zusätzliche Absicherung besonders wichtig?

Besonders wichtig bei

  • Wenige Dienstjahre: Das erdiente Ruhegehalt liegt nahe an der Mindestversorgung.
  • Hohe laufende Verpflichtungen wie Kredit oder Familie, die vom bisherigen Netto abhängen.
  • Abschlag und fehlende Zurechnungszeit bei später Pensionierung (zwischen 60 und 65).

Und so löst der Experte die Prüfpunkte

  • Lange Dienstzeit und hoher Ruhegehaltssatz: Die Lücke ist kleiner; Rentenhöhe und Beitrag lassen sich darauf zuschneiden.
  • Beitrag und Bedingungen im Blick: Der Experte vergleicht Tarife, damit die Rente zur tatsächlichen Lücke passt.
  • Bereits ein Vertrag vorhanden: Der Experte prüft kostenlos, ob die Dienstunfähigkeitsklausel echt ist und die Rente reicht.

Welche Klauseln es gibt und worauf man bei den Bedingungen achtet, steht im Bereich Klauseln. Wie sich die Lücke privat schließen lässt – je früher, desto günstiger –, klärt ein spezialisierter Partner-Experte kostenlos mit Ihnen; Gesundheitsangaben beantworten Sie dort nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Was gilt für Landesbeamte?

Das Beamtenstatusgesetz gibt den Rahmen vor (§§ 26–29 BeamtStG): Dienstunfähigkeit, anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit sind bundesweit ähnlich geregelt. Abweichungen gibt es bei der Frist der Sechs-Monate-Regel, bei Altersgrenzen, bei der Mindestversorgung und beim Verfahren. Landesbeamte sollten die Zahlen dieses Beitrags deshalb als Orientierung lesen und das Ergebnis mit der Versorgungsauskunft ihres Dienstherrn abgleichen. Hinweise zu einzelnen Ländern bündelt der Bereich Dienstunfähigkeit in den Bundesländern.

Was Lebenszeitbeamte jetzt prüfen können

  • Dienstjahre und ruhegehaltfähige Zeiten in der Versorgungsauskunft nachsehen.
  • Bezügemitteilung prüfen: Welche Zulagen sind ruhegehaltfähig (§ 5 BeamtVG)?
  • Netto heute und Netto-Ruhegehalt gegenüberstellen und die Lücke beziffern.
  • Bestehende Verträge (Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung) auf ihre Bedingungen lesen – oder kostenlos prüfen lassen, ob eine echte DU-Klausel enthalten ist.
  • Bei laufendem Verfahren: Personalrat, Gewerkschaft oder Fachanwalt für Beamtenrecht einbeziehen.

Weitere Statusgruppen finden Sie im Bereich Dienstunfähigkeit nach Status.

Was gilt, wenn ein Dienstunfall die Ursache ist?

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, gilt eine günstigere Berechnung. Das Unfallruhegehalt erhöht den Ruhegehaltssatz um 20 Prozentpunkte, beträgt aber mindestens 66,67 % und höchstens 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; zudem darf es nicht hinter 75 % der Bezüge aus der Endstufe A 4 zuzüglich 30,68 € zurückbleiben (§ 36 Abs. 3 BeamtVG). Ein Versorgungsabschlag fällt nicht an, weil § 14 Abs. 3 Nr. 3 BeamtVG nur Dienstunfähigkeit „die nicht auf einem Dienstunfall beruht“ erfasst. Die Zurechnungszeit wird dagegen nur zur Hälfte angerechnet (§ 36 Abs. 2 BeamtVG). Zusätzlich kann ein Unfallausgleich gezahlt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 30 % gemindert ist (§ 35 BeamtVG). Was als Dienstunfall zählt und wie man ihn meldet, erklärt der Beitrag Unfallruhegehalt bei Dienstunfall.

Kann ein pensionierter Beamter in den Dienst zurückkehren?

Ja, unter Bedingungen. Wer wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurde, ist verpflichtet, einer erneuten Berufung zu folgen, wenn ihm im Bereich seines früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass er den gesundheitlichen Anforderungen genügt (§ 46 Abs. 1 BBG). Der Dienstherr muss in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen der Dienstunfähigkeit noch vorliegen, es sei denn, eine erneute Berufung kommt nach den Umständen des Einzelfalls nicht in Betracht. Umgekehrt ist einem Antrag des Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen (§ 46 Abs. 5 BBG). Mehr dazu: Reaktivierung dienstunfähiger Beamter.

Welche Pflichten haben Lebenszeitbeamte im Verfahren?

Beamte sind im Verfahren nicht nur Betroffene, sondern haben Mitwirkungspflichten. Sie müssen sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und gegebenenfalls beobachten lassen (§ 44 Abs. 6 BBG). Wer nicht die Befähigung für eine andere Laufbahn besitzt, muss an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen (§ 44 Abs. 5 BBG). Außerdem besteht die Pflicht, an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen – auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit; darauf ist vor der Versetzung in den Ruhestand hinzuweisen, und der Dienstherr trägt grundsätzlich die Kosten, sofern keine anderen Ansprüche bestehen (§ 46 Abs. 4 BBG). Wer diese Pflichten kennt, kann das Verfahren aktiver begleiten, etwa indem er Vorschläge für eine geeignete Verwendung macht.

Häufige Missverständnisse bei Lebenszeitbeamten

  • „Als Beamter bin ich automatisch voll abgesichert.“ Das Ruhegehalt ist eine Altersversorgung nach Dienstjahren; bei früher Dienstunfähigkeit liegt es oft nahe an der Mindestversorgung und damit unter dem bisherigen Netto. Diese Lücke schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • „Krankschreibung heißt Dienstunfähigkeit.“ Dienstunfähigkeit setzt eine dauernde Unfähigkeit voraus oder die Sechs-Monate-Konstellation mit schlechter Prognose; sie wird vom Dienstherrn festgestellt.
  • „Das Ruhegehalt bemisst sich am Netto.“ Es bemisst sich an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, nicht an Zulagen, die das Besoldungsrecht nicht als ruhegehaltfähig bezeichnet (§ 5 BeamtVG).
  • „Die Pensionierung ist endgültig.“ Sie kann überprüft werden; bei wiederhergestellter Dienstfähigkeit ist eine erneute Berufung möglich (§ 46 BBG).

Fazit: Die staatliche Versorgung sichert Sie ab, aber nicht auf Ihrem Lebensstandard. Rechnen Sie Ihre Lücke aus und lassen Sie sich kostenlos zeigen, wie sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel darauf zuschneiden lässt.

Kostenlos & unverbindlich

DU-Fahrplan kostenlos per E-Mail

Status-Matrix, Rechenweg des Ruhegehalts, Checkliste für die Bedingungen und Fristen. Ohne Gesundheitsangaben.

  • Status-Matrix: Lebenszeit, Probe, Widerruf, Soldaten
  • Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung Schritt für Schritt
  • Checkliste: worauf Sie bei der Absicherung achten

Häufige Fragen

Wird ein Beamter auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit immer pensioniert?

Nein. Das Gesetz stellt die anderweitige Verwendung voran: Ein anderes Amt, eine geringerwertige zumutbare Tätigkeit oder die begrenzte Dienstfähigkeit gehen der Ruhestandsversetzung vor (§§ 44, 45 BBG). Nur wenn nichts davon möglich ist, folgt der Ruhestand.

Wie viel Pension bekommt ein Beamter auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit?

Das hängt von den ruhegehaltfähigen Dienstjahren ab: 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %, dazu die Zurechnungszeit vor dem 60. Geburtstag und gegebenenfalls ein Abschlag von bis zu 10,8 %. Mindestens gilt die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG.

Hat ein Beamter auf Lebenszeit immer Anspruch auf Ruhegehalt?

Nicht automatisch. Voraussetzung sind fünf Jahre Dienstzeit oder eine Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Da die Probezeit mindestens drei Jahre dauert, kann die Wartezeit bei Ernennung auf Lebenszeit noch nicht erfüllt sein.

Kann ich einer Pensionierung widersprechen?

Der Dienstherr muss die beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand mit Gründen mitteilen; innerhalb eines Monats können Einwendungen erhoben werden (§ 47 BBG). Gegen die Verfügung stehen die üblichen Rechtsbehelfe offen. Fristen und Wege nennt die Rechtsbehelfsbelehrung; im Verfahren hilft ein Fachanwalt.

Reicht das Ruhegehalt, um den Lebensstandard zu halten?

Oft nicht vollständig. Das Ruhegehalt bezieht sich auf die ruhegehaltfähigen Bezüge, davon gehen Steuer und Krankenversicherung ab. Wer früh im Berufsleben dienstunfähig wird, liegt häufig nahe an der Mindestversorgung – deutlich unter dem bisherigen Netto. Die genaue Lücke rechnet der DU-Lücken-Rechner; wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung sie schließt, zeigt Ihnen ein Experte kostenlos.

Quellen

  1. § 44 BBG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  2. § 45 BBG – Begrenzte Dienstfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  3. § 47 BBG – Verfahren bei Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  4. § 11 BBG – Ernennung auf Lebenszeit, Probezeit – abgerufen 24.10.2026
  5. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  6. § 4 BeamtVG – Entstehen des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  7. § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit – abgerufen 24.10.2026
  8. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
Redaktion Dienstunfähigkeit-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit und Versorgung von Beamten und Soldaten (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: Dienstunfähigkeit-Check.de. Dienstunfähigkeit-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Jetzt absichern – je früher, desto günstiger.

Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf, Polizei, Feuerwehr, Zoll und Soldaten: Der DU-Check rechnet Ihr Ruhegehalt und die Lücke zum Netto aus und zeigt, wie Sie sie schließen.

DU-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Ihre Versorgungslücke in 60 Sekunden prüfen